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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (14. April 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftsausschuss für das Uhrengewerbe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 121
- ArtikelDie bevorstehende Einkommensteuererklärung 122
- ArtikelWirtschaftsausschuss für das Uhrengewerbe 123
- ArtikelDie Konstruktion einer Ankeruhr 125
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 128
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 129
- ArtikelVerschiedenes 131
- ArtikelPatentbericht 136
- ArtikelVom Büchertisch 136
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 138
- ArtikelVersammlungskalender 138
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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124 Die Uhrmacherkunst. Nr. 8 1 hinaus nach Schaffung gewisser notwendiger Vorbedingungen auch mit den Uhrmachern einen Weg zu suchen, der zur Gesundung des Uhrengewerbes führt. Ein solcher Weg bietet sich nach einheitlicher Ansicht der Fabrikanten und Grossisten in der Einführung des zu Punkt 2 der Tagesordnung zur Besprechung stehen den Treurabattes. Herr Junghans gibt in grossen Umrissen wieder, wie diese Einrichtung gedacht ist. Sie beruht auf dem Gedanken, die Uhrmacher durch Gewährung gross- zügiger Rabatte, unter Verwendung von Eabattmarken, daran zu interessieren, lediglich die Erzeugnisse der einer zu be gründenden Treurabattvereinigung angehörenden Fabriken zu führen. Die Treurabattvereinigung soll nicht nur die dem Wirtschaftsverbande angehörenden Firmen der Grossuhren industrie umfassen, sondern auch den sogenannten Halb fabriken und Aussenseitern offenstehen, vorausgesetzt, dass diese durch Verpflichtung zur Preiseinhaltung, zur Stabili sierung des Inlandsmarktes und damit seiner Gesundung bei tragen. Einzelheiten über die Ausgestaltung des Treurabatt unternehmens können, da die vorbereitenden Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind, nicht mitgeteilt werden, um nicht irrige Auffassungen in der Oeffentlichkeit aufkommen zu lassen. Voraussetzung für das Zustandekommen der ganzen Einrichtung ist im übrigen zunächst der Abschluss eines festgefügten Konventionsvertrages der Fabriken unter sich und darüber hinaus eine vertraglich festgelegte Verständigung der Fabrikanten mit den Grossisten. Jedenfalls erklären die Fabrikanten schon jetzt, dass das geplante Vorgehen lediglich aus Gründen der im Interesse aller Beteiligten erforderlichen Reinigung und Gesundung des Uhrengewerbes erfolgt, nicht aber etwa, um den Kleinhandel zu knebeln. Die Uhrmacher werden daher gebeten, sich in ihrer bei Zustandekommen der Einrichtung erforderlich werdenden Mitarbeit nicht von vorgefasstem Misstrauen leiten zu lassen. Punkt 3 der Tagesordnung: Die Frage der Be lieferung von Warenhäusern, Versandgescbäften usw. hat in der Zwischenzeit die Fachgruppe „Grossuhren“ des Wirt schaftsverbandes beschäftigt, mit dem schon in der ersten Ausschusssitzung vorausgesagten Ergebnis, dass eine Ein heitlichkeit sich nicht hat herbeiführen lassen. Ein Teil der Grossuhrenfabriken, vornehmlich die Markenfabriken, lehnen eine Belieferung von Warenhäusern usw. gänzlich ab und legen ihren Grossabnehmern die gleiche Verpflichtung auf. Eine zweite Gruppe will zwar die Warenhäuser usw. nicht selbst beliefern, die Grossisten jedoch darin nicht binden. Der restliche Teil behält sich in dieser Frage schlechthin freie Hand vor. Es verbleibt demnach bei der in der ersten Ausschusssitzung getroffenen Vereinbarung, demzufolge dem Uhrmacher-Einheitsverband anheimgegeben wird, die in Frage kommenden Fabriken zur Abgabe einer diesbezüglichen Erklärung aufzufordern und dadurch eine für das weitere Verhalten der Uhrmacherschaft massgebende Klärung herbeizuführen. Punkt 4 der Tagesordnung: Es hat sich bei den inzwischen stattgefundenen Verhandlungen innerhalb der Fachgruppe „Grossuhren“ des Wirtschaftsverbandes heraus gestellt, dass die Frage der Belieferung der Möbelfabriken und Möbelhändler in erster Linie zwischen den Grossisten und Uhrmachern geregelt werden muss. Die Frage hat sich weiterhin dadurch kompliziert, dass nicht nur einzelne Fabriken auf einer direkten Belieferung von Möbelfabriken usw. bestehen, sondern dass auch die mit den Uhrmachern direkt arbeitenden Fabriken wünschen, diesen Uhrmachern Grossisten preise einräumen zu dürfen, sofern es sich um Vermittlungs geschäfte mit Möbelfabriken und Möbelhändlern handelt. Der Vorsitzende schlägt vor, von der Festsetzung von Grossisten- und Uhrmacherpreisen bei Hausuhrwerken über haupt abzugehen und den Verkaufspreis nach der auf einmal abgenommenen Menge der Werke zu staffeln. Demnach wäre der Preis für ein Werk an Grossisten und Uhrmacher gleich, ebenso wäre der Preis gleich für Grossisten und ; Uhrmacher bei einmaliger Abnahme von 50 Werken. Der Preis bei Abnahme von einem Stück und bei solcher von ' 50 Stück wäre so zu staffeln, dass darin ein Zwischenhandels- I nutzen liegt, der es gestattet, dass auch jetzt noch der j Grossist einzelne Hausuhrwerke an Uhrmacher ebenso billig j liefern kann wie die direkt liefernde Fabrik. Dem Uebel- j stand, dass der Uhrmacher beim Bezüge grösserer Mengen i die Werke für seinen eigenen Bedarf davon wegnehmen ; kann und dadurch billiger zu denselben kommt, wird von den Grossisten eine grössere Bedeutung nicht beigemessen, j Dieser Vorschlag findet im Prinzip Billigung und soll seitens ! der Fachgruppe „Grossuhren“ weiter ausgearbeitet werden. Dabei hätte die Fachgruppe „Grossuhren“ noch eine Lösung zu finden bezüglich der direkten Belieferung von Möbel fabriken und Möbelhändlern seitens der Uhrenfabriken. Punkt 5 der Tagesordnung: Die Frage der Be lieferung von Angestellten und Arbeitern durch die Fabriken hat die Fachgruppe „Grossuhren“ in der Zwischenzeit gleich falls beschäftigt. Es ist dabei beschlossen worden, dass jeder Angestellte und Arbeiter im Laufe eines Kalenderjahres eine Uhr ausschliesslich für seinen persönlichen Bedarf kaufen kann. Mit Ablauf des Kalenderjahres erlischt jeweils der Anspruch auf Kaufmöglichkeit. Verstösse gegen obige Bestimmung, insonderheit Weiterverkauf der Uhr, führt zur Entziehung der Kaufmöglichkeit. Da nach Ansicht der Uhr macher die jedesjährige Bezugsmöglichkeit schon als zu weit gehend gilt, werden die Fabriken diese Frage einer noch maligen Revision innerhalb der Fachgruppe „Grossuhren“ unterziehen 1 ). Punkt 6 der Tagesordnung (Verschiedenes): a) Die seitens der Ausfuhrpreisstelle für Uhren in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen haben es nahegelegt, den im Früh jahr 1920 ins Leben gerufenen Fachausschuss in Tätigkeit treten zu lassen. Die der Ausfuhrpreisstelle übergeordneten Stellen erheben dagegen keine Einwendungen. Die An wesenden sind mit der bisherigen Zusammensetzung des Fachausschusses sowie damit einverstanden, dass als Ver treter der Aussenseiter Herr W. Popitz, in Firma Deutsche Uhrenfabrik Popitz & Co., Leipzig, sowie ein noch zu be nennender Hersteller sogenannter Schwarzwälder Uhren zum Eintritt aufgefordert werden. Die in der ersten Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 4. Dezember 1920 als Ersatz für den auf Anordnung des Reichskommissars seinerzeit ausser Tätigkeit gesetzten Fachausschuss der Ausfuhrpreisstelle benannten sechs Fachberater kommen damit wieder in Fortfall. b) Die Frage der Einsetzung eines Schlichtungsausschusses bzw. Schiedsgerichts zur Austragung von Lieferungsstreitig keiten, welche laut Beschluss vom 4. Dezember 1920 zurück gestellt war, soll nunmehr seitens der Herren Dr. Felsing und Dr. Hillgenberg in Arbeit genommen und ein Entwurf der nächsten Ausschusssitzung vorgelegt werden. — Dieser Schlichtungsausschuss soll jedoch praktisch zunächst nicht 1D , ,, n * on treten, sondern vorsorglicherweise vorerst einmal gebildet werden zu dem Zwecke, um für den Fall, dass die Allgemeinregelung wirtschaftlicher Schiedsgerichte regierungs seitig in Angriff genommen wird, für das Uhrengewerbe auf eine zu diesem Zwecke bereits bestehende Einrichtung hmweisen zu können. c) Eine allgemeine Anerkennung der Uhrmacher-Ein kaufsgenossenschaften als Grossisten wird seitens der Fabri kanten und Grossisten nicht für ohne weiteres durchführbar erklärt. Diese Frage wird auch in Zukunft von Fall zu Fall entschieden werden müssen. 1) Siehe Verbandsnachrichten.
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