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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (23. Juni 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- In welcher Weise und in welcher Höhe ist bei Abhandenkommen von Reparaturen Schadenersatz zu leisten?
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Uhrgläserwerke in Teuchern und der Syndikatsgedanke
- Autor
- Freygang, Robert
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelWillkommengruss 213
- ArtikelBuchführung 214
- ArtikelStuttgart 215
- ArtikelAuf fachgeschichtlichen Pfaden in und um Stuttgart 219
- ArtikelIn welcher Weise und in welcher Höhe ist bei Abhandenkommen von ... 221
- ArtikelUnsere Uhrgläserwerke in Teuchern und der Syndikatsgedanke 223
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 224
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 226
- ArtikelSprechsaal 226
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 226
- ArtikelVerschiedenes 232
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 234
- ArtikelVersammlungskalender 234
- ArtikelAnzeigen XXXIII
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 13 Die Uhrmacherkunst. 223 betrages zu versuchen, so treten die nachstehenden Folgen ein: a) Der Ersatzberechtigte kann, wenn auch der Unter nehmer die Unmöglichkeit der Rücklieferung der Reparatur erklärt hat, zunächst Klage gegen ihn auf Rückgabe des reparierten Gegenstandes erheben und auch die Zwangs vollstreckung durchführen. Hierdurch entstehen angesichts der tatsächlichen Unmöglichkeit der Herausgabe unnötige und erhebliche Kosten. b) Auf Grund dieses Verfahrens oder auch ohne die erstgenannte Klage wird der Ersatzberechtigte einen Prozess gegen den Unternehmer auf Schadenersatz in Geld an strengen. Da der Unternehmer seiner Lieferungspflicht nicht nachgekommen ist, so ist er im „Schuldnerverzug“ und hat dem Kläger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies ist wichtig für die Frage der Wert- 'bemessung bei steigenden Warenpreisen. Erhöht sich nämlich der Anschaffungspreis für eine zu ersetzende, verloren gegangene Uhr im Laufe des Klageverfahrens, so trifft dieses Risiko den ersatzverpflichteten Unternehmer, der sich nicht mit dem Ersatzberechtigten vor dem Prozess geeinigt hat; denn er hat den Kläger so zu stellen, dass sich derselbe bei Ent scheidung des Prozesses ein gleiches und gleichwertiges Er satzstück für den verlorenen Gegenstand beschaffen kann, mit anderen Worten also: Der Schadenersatz wird für den Zeitpunkt der Prozessentscheidung festgestellt 1 ). 5. Aus den obigen Darlegungen geht hervor, dass bei einem Ersatz in Geld der Ersatzverpflichtete fast ausnahmslos viel schlechter gestellt ist, als wenn er einen Ersatzgegen stand liefert, ferner, dass am besten möglichst ohne Klage eine Einigung zustande kommt, zumal ja auch dadurch die Prozesskosten entfallen. Zu bemerken ist noch, dass nach einer besonderen Bestimmung der Zivilprozessordnung bei der Fest stellung von Schadenersatzansprüchen das Gericht in Form weitgehenden Ermessens den Schaden schätzen kann, also noch nicht einmal an das Ergebnis des Beweisverfahrens ge bunden ist; dadurch wird die Gefahr einer zu hohen Be messung des Schadenersatzes im Prozesswege noch vergrössert. 6. Zu raten ist demnach in allen Verlust fällen a) Einigung mit dem Kunden durch unverzügliche Be schaffung eines ausreichenden Ersatzgegenstandes; diesen anbieten und zur Verfügung halten, . b) wenn dies unmöglich ist, Versuch einer Einigung mit dem Ersatzberechtigten durch einen angemessenen Geld betrag; diesen anbieten und zur Verfügung halten. 1) Diese Entscheidung entspricht den Ergebnissen der jüngsten Kechtsprechung, während frühere Urteile anders lauteten. miJÜIlllII UlUlIi nmm Verwaltungsgebäude Gebrüder Junghans, Schramberg. UnserelJlirgläserwerke i n Teuchern und der Syndikatsgedanke. deutscher Uhrmacher zurückgegriffen werden. iai ntria ~ n_i*_• ! i. /» i «i tt u der Nr< 20 der »Uhrmacher-Woche“ ist unter der Ueberschrift „Wie weit ist die deutsche Uhrgläserfabri kation? ein sehr beachtenswerter Artikel, der eigentlich eine Anfrage ist, aber durch sich selbst schon seine Beant wortung findet. Gewiss, es werden Uhrgläser hergestellt, und wie zu leßen ist, in mehreren Fabriken, deren sich noch weitere zugesellen werden. Die Hauptfrage, welche zu beantworten wäre, ist die Syndikatsfrage, und diese soll im nachstehenden vom Standpunkt der Mitglieder der Uhrgläser werke deutscher Uhrmacher beantwortet werden. Um ein klares Bild über die Sachlage zu bekommen muss allerdings auf die Gründung der Uhrgläserwerke . Gründung ist, wiejlie „Deutsche Präzisionsuhrenfabrik in Glashütte in Sachsen“ und wie die „Gesellschaft der Freunde des Lehrlings und Fachschulwesens im Uhrmachergewerbe“, ein Produkt der Kriegstagungen der deutschen Uhrmacher in Leipzig. Es sind dies Errungenschaften, die, ausser der Gründung der deutschen Uhrmacherschule in Glashütte und des im Vorjahre gegründeten Einheitsverbandes, in der Geschichte der deutschen Uhrmacher einzig dastehen. ?. i0Se ZWei Genossen schaften, Präzisionsuhrenfabrik und Uhrgläserwerke, wurden von den Uhrmachern gegründet, um sich vom Grosskapital freizumachen jund dem Uhrmacher auch auf diesem Gebiete zur Selbständigkeit zu verhelfen.
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