Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (17. August 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nach Schluß der Redaktion eingetroffen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelDie Zwangsanleihe 355
- ArtikelUm das Grundpreissystem 356
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 357
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 359
- ArtikelVersammlungskalender 361
- ArtikelLohnbewegung 361
- ArtikelVerschiedenes 361
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 362
- ArtikelAnzeigen XXIII
- ArtikelNach Schluß der Redaktion eingetroffen XXIV
- ArtikelAnzeigen XXIV
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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I / 7 371 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 28 schließend fand eine lebhafte Aussprache statt. Beschlossen wurde, die Reparaturpreise nach der Gehilfenlohnstunde zu berechnen. Nachdem unter Verschiedenes einige Innungsangelegenheiten er ledigt wurden, wird beschlossen, die nächste Versammlung in Löbau abzuhalten. Der Vorsitzende betont, daß die Berichte und Bekannt machungen in der UHRMACHERKUNST und „Uhrmacher-Woche" erscheinen; er ersucht die Anwesenden, diese Zeitungen aufmerksam zu lesen. Richard Lorenz, Obermeister. Versammlungskaleiider Versammlungen finden statt am: 28. August Darmstadt (Zwangsinnung der Stadt Darmstadt sowie der Kreise Darmstadt, Bensheim, Heppenheim und Groß-Gerau). 28. August Friedberg i. H. (Freie Iunung für die Kreise Büdingen und Schotten). 31. August Berlin (Innung). 31. „ Hettstedt (Helbra-Hettstedt). 1. September Görlitz. 2. bis 4. September Weimar (Mitteldeutscher Handwerker tag). 2. u. 3. September Mainz (Gau „Südwest“ des Deutschen Uhrmachergehilfen - Bundes). 3. September Zwönitz (Zwangsinnung für das Uhrmacher und Goldschmiedehandwerk für den Bezirk der Amts hauptmannschaft Schwarzenberg). 4. September Delitzsch. 4. „ Karlsruhe (Vereinigung). 4. „ Falkenburg i. Pommern (Bezirksvereinigung). 6. „ Potsdam. 6. „ Kiel (Zwangsinnung). 7. „ Zwickau. 10. u. 11. September Insterburg (Ostpreußischer Uhrmacher verband, Sitz Königsberg). 11. September Neuruppin (Freie Vereinigung gelernter Uhrmacher des Kreises Neuruppin). 13. September Kottbus (Verband der Uhrmacher und Gold schmiede der Lausitz (E. V.], Sitz Kottbus). 19. September Stralsund (Verband von Vorpommern und Rügen). 21. September Leinefelde (Innung Eichsfeld). 24. „ Kolberg (Provinzialverband Pommern). 3. Oktober Itzehoe (Uhrmacherverein Kreis Steinburg). wöchentlich Gehilfen in Kost und Wohnung erhalten: A — Mk. B 537— D 768,—_ „ C 921,60 „ für Wohnung 76,80 Mk. „ Mittagessen 307,20 „ „ Abendessen 230,40 „ „ Morgenkaffee .... 76,80 „ „ Vesper 76,80 „ Einzelne nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht rück ersetzt. Stuttgart. Stundenlöhne ab 14. August: A 30, —. B 28,-—, C 24, D 20,—; Verheiratete 1 Mk. mehr. Weimar-Apolda. Ab 15. August gelten folgende Stunden löhne. A 22, B 26, C 29, D 32 Mk. Lohnbewegung Bezirk des Rheinisch - Westfälischen Ver bandes. Wie wir schon in der vorigen Nummer kurz Bekannt gaben, ist zwischen dem Rheinisch -Westfälischen Verband der Uhr macher und Goldschmiede (e. V.), Sitz Köln (Rhein), und dem Deutschen Uhrmacher-Gehilfen - Bund ein besonderer Tarifvertrag ab geschlossen worden, der wie folgt lautet: § 1. Der bestehende Reichstarifvertrag in der festgelegten Fassung wird für den Bezirk des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher und Goldschmiede für verbindlich erklärt. § 2. 1. Die im § 4 des Reichstarifs festgelegten Lohnklassen werden in der Weise festgesetzt, daß als Grundlohn die Klasse C mit 100 ° 0 angenommen wird. Die Klasse A erhält von diesem Grundlohn 50 0/ 0 , B 85 o/ 0 und I) 110 %• 2. Als Normalsatz für Kost und Wohnung gelten grundsätzlich 50 % des Grundlohnes. Hiervon entfallen auf die Wohnung ’/ ]0 ; das Mittagsessen 4 , 10 ; das Abendbrot den Morgenkaffee Vhm das Vesper 1 /, 0 3. Der Grundlohn wird bis zum Eintritt geordneter wirt schaftlicher Verhältnisse jeweils für einen Monat festgesetzt. Die hierüber zu führenden Verhandlungen sind so frühzeitig zu führen, daß in der am ersten Monatstag erscheinenden Ausgabe der „West deutschen Uhrmacher- und Goldschmiedezeituug“ die geltende Ab machung erscheinen kann. Sind bis zum 25. eines Monats von keiner Seite Verhandlungen augesetzt, gilt der Grundlohn auch für den ganzen folgenden Monat. Als Grundlohn für den Monat August 1922 wurde vereinbart: Klasse C 32,— Mk. demgemäß: A 16,— „ oder für die Woche 768,— Mk. B 27,10 „ „ „ „ , 1305-60 „ 6 3 2 > 11 11 11 11 11 1536i 11 D 35.20 „ „ „ „ „ 1689,60 „ Vom guten Ton in allen Lebenslagen. Zur Fort setzung des Artikels in Nr. 26 der UHRMACHERKUNST sendet uns der Verfasser, Herr F. Derlien, noch folgende Ausführungen: Manche trübe Erfahrung kann man auch bei den festlichen Ver anstaltungen einzelner Organisationen machen. Grundsätzlich sollte vor allen Dingen ein „Zuviel“ vermieden werden. Es paßt schlecht zueinander, wenn man von der wirtschaftlichen Not redet und gleich zeitig tagelang Feste feiert. Ebenso läßt guter Ton und gute Sitte bei Begrüßungs- oder Empfangsabenden und bei gemeinsamen Mahl zeiten oft sehr zu wünschen übrig. Auch an diesen Veranstaltungen nehmen in der Regel Gäste teil, Vertreter der Regierungen, Ver treter der Stadt, Frauen und Töchter, sehr häufig auch Angestellte und Lehrlinge, denen gewisse Funktionen übertragen sind. Ist es nötig, bei solchen Gelegenheiten von Berufshumoristen Dinge vor tragen zu lassen, die allenfalls in einen schlüpfrigen Herrenabend hineinpassen? Setzt man sich und andere nicht dadurch herab und bereitet obendrein seinen Gästen peinliche Augenblicke? Deshalb Vorsicht bei der Auswahl der Vortragenden und genaue Prüfung ihres Programms vor dem Vortrag! Straffe Zucht sollte auch bei den gemeinsamen Mahlzeiten geübt werden, damit den Teilnehmern nicht nur ein leiblicher, sondern auch ein geistiger Genuß daraus erwächst, und damit die Beteiligten nicht zum Gespött der Bedienung, der Musiker usw. werden, die heutzutage ganz gut wissen, was sich schickt und was nicht. Messeresser, sogenannte Degenschlucker, entlocken, wie ich häufig beobachten konnte, dem servierenden Personal z. B. ein ironisches Lächeln, und ebenso stellen sie mehr oder weniger deutlich einen Mangel an Manieren bei denjenigen Leuten fest, die sich mit brennender Zigarre an die Tafel setzen oder die Zigarette schon nach der Suppe wieder anzünden. Deshalb sollte man an jedem Tische einen Marschall bestimmen, der die Ordnung an der Tafel aufrechtzuerhalten hat. Aufgabe dieser Marschälle wäre es, ins besondere alberne Redner am Auftreten zu verhindern, selbst auf die Gefahr hin, daß diese sich beleidigt fühlen. Bleiben solche Schwätzer künftig festlichen Veranstaltungen fern, so ist das für die überwältigende Mehrheit der Teilnehmer und für das Ansehen der Organisationen nur ein Gewinn. Steigt die Stimmung, was ja letzten Endes unvermeidlich ist, derart, daß sie sich nicht mehr halten läßt, dann soll man rechtzeitig die Tafel aufheben. Es liegt mir gänzlich fern, den Moral- und Sittenprediger zu spielen, ich gehe lediglich von praktischen Erwägungen aus. Wie der Mensch sich beträgt, so wird er nicht nur behandelt, sondern auch bewertet. Geht man mit Tagungen, Kommersen, Festtafeln u. dgl. in die Oeffentlichkeit, so hat mau auch die Pflicht und Schuldigkeit, dafür zu sorgen, daß die Standesehre keinen Schaden erleidet. Man hat ferner die Pflicht, politische Heißsporne zu ver hindern, ihr Sprüchlein herzusagen, denn in die Fachverbäude gehört Politik nicht hinein. Frohsinn, freie Aussprache in sachlicher Weise, Kollegialität und Gemütlichkeit brauchen unter einer straffen Leitung durchaus nicht zu leiden, im Gegenteil, die wertvollen Teilnehmer an einer Organisationsveranstaltung werden hinterher stets dankbar sein, wenn sie des guten Tons gedenken, der auf ihren Tagungen und festlichen Veranstaltungen geherrscht hat. In der Oeffentlich keit aber werden wir nur au Ansehen gewinnen, wenn wir auf guten Ton bei allen Tagungen halten. Eigenartige kriminalistische Photographien. Schriftfälschungen werden oft in der Weise begangen, daß nach träglich Züge zu Zahlen oder Buchstaben beigefügt werden. Die Mikrophotographie, namentlich mit schräg auffallendem Licht an gewandt, leistet zwar hier vorzügliche Dienste. Aber es gibt Fälle, Fortsetzung auf Seite 372
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