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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (19. Oktober 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 445
- ArtikelWas ist Grundpreis und Multiplikator? 446
- ArtikelAus der Werkstatt 447
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 448
- ArtikelVersammlungskalender 451
- ArtikelLohnbewegung 451
- ArtikelVerschiedenes 451
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 452
- ArtikelAnzeigen 456
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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< IKe terkurof 35as»»^3&^3t»sg*ss«3t^^ Alleiniges und eigenes Organ des Zentralverbandcs der Deutschen Uhrmnttier, E.U., Sitz Holle (Saale) 47. Jahrgang Halle, am 26. Oktober 1922 Nummer 37 Bekanntmachungen der Verbandsleitung Eine weitere Erhöhung der Uhrenpreise. Die Fach gruppen Großuhren und Taschenuhren haben am 16. Oktober in einer Sitzung in Donaueschingen einen Aufschlag von 43 °/ 0 auf die Preise vom 15. September 1922 beschlossen. Der von uns beauftragte Vertreter unseres Verbandes, Herr Kollege A. Wolf (Stuttgart), konnte leider an dieser Sitzung nicht teilnehmen. Vom Grossisten-Verband waren Herr Benöhr sowie Herr und Frau Bäßgen anwesend. Die Preis erhöhung wird begründet durch die weitere große Ver schlechterung der Mark. Die Rohstoffe, Preise und Löhne haben sich seit Anfang September 1922, dem Kalkulations stichtag für die letzte Inlandspreiserhöhung, erhöht: Messing um 75%» Zink um 57 °/ 0 , Zugfedern um 73 °/ 0 , Glas um 85 °/ 0 , Löhne um 140 bis 150 °/ 0 - Eine größere Preis erhöhung wie die oben mitgeteilte wurde mit Rücksicht darauf, daß dadurch eine starke Beeinträchtigung des deut schen Marktes zu befürchten wäre, nicht beschlossen. Die Anpassung dürfte durch den Uebergangsaufschlag leichter sein. Der Wirtschaftsverband bemerkt in seinem Bericht aber ausdrücklich, daß, wenn sich die Mark in den nächsten zehn Tagen nicht ganz wesentlich bessert oder wenn sie sich noch verschlechtern sollte, ein weiterer Aufschlag bis 1. November unausbleiblich wäre. Die Großhändler ver suchten in der Sitzung alles, um den Aufschlag geringer zu gestalten. Dem konnte jedoch von seiten der Fabrikanten nicht entsprochen werden, da der festgesetzte Aufschlag noch keineswegs den tatsächlichen Gestehungskosten der Uhren entspricht. Eine Ermäßigung kann erst bei ganz wesentlicher Verbesserung der Mark und damit im Zu sammenhang stehenden Verbilligung der Rohstoffe eintreten. Die Devisenverordnung und der Einzelhandel. Durch die Devisenverordnung ist die Preisstellung im Einzel handel auf Grund einer ausländischen Währung verboten. Demnach ist es nicht mehr zulässig, Schweizer Uhren mit Frankenpreisen auszuzeichnen. Zur Klarstellung weisen wir deshalb auf folgendes hin: 1. Gegenstände des notwendigen Lebensbedarfs müssen mit offenen Zahlen in deutscher Währung ausgezeichnet sein; die Auszeichnung mit Grundpreisen in Verbindung mit einem Multiplikatorsystem ist daher für Gegenstände des not wendigen Lebensbedarfs im Einzelhandel nicht statthaft. 2. Die Auszeichnung auf den Verkaufsetiketten in Grund preiszahlen kann, wie viele uns zur Kenntnis gekommene Beispiele zeigen, zu Mißhelligkeiten Veranlassung geben, indem die Grundpreiszahlen vom Publikum für Verkaufspreise in Mark gehalten und die Waren zu diesen Preisen gefordert werden. Es ist deshalb bei Anwendung des Grundpreissvstems (mit Ausnahme von Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs) am besten die Buchstabenauszeichnung zu wählen. 3. Wer an die Frankenauszeichnung gewöhnt ist, muß aus dem bisherigen Frankenpreis ganz andere Markgrund preise errechnen, damit bei Nachforschungen nicht etwa eine verdeckte Auszeichnung auf Grund einer ausländischen Währung herausgefunden wird. 4. Als praktischen Weg für die Auszeichnung schlagen wir folgendes vor: Die Schweizer Waren erhalten Etiketts, welche auf der einen Seite die Lagernummer und auf der anderen Seite (oder auf einseitigem Etikett darunter) eine zweckmäßigerweise mit roter Tinte geschriebene Nummer erhalten; z. B. iZ 936 5 14 (rot) Für die roten Zahlen werden dann Tabellen angelegt, am besten auf einzelnen Kartenblättern, und hinter diese roten Zahlen werden die augenblicklichen Tagespreise ver zeichnet. Je nach der Bewertung der Mark werden zweck mäßig schon vorher Karten mit erhöhten oder erniedrigten Preisen für die roten Zahlen angelegt. Die Kollegen sind dann jederzeit in der Lage, je nach der höheren oder niedrigeren Bewertung der Mark, dem Publikum gegenüber die Preise abzulesen, oder aber, was zweckmäßiger wäre, das betreffende Blatt kann so an die Waren gelegt werden, daß die Kundschaft die Preise selbst ablesen kann. Mit dieser Praxis verbindet man auch in gewisser Weise die Befolgung der Vorschriften der Preisschilderverordnung, trotzdem wir bei Gegenständen des notwendigen Lebens bedarfs empfehlen, an jedem einzelnen Stück oder zum mindesten für eine zusammengehörige Serie an deutlich sicht barer Stelle den Preis in deutscher Währung anzubringen.
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