Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (19. Februar 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte (Sa.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 57
- ArtikelDie technischen Sicherungen gegen Einbruch 58
- ArtikelDer Hund als Wächter 63
- ArtikelDer Kampf mit dem Einbrecher 64
- ArtikelEinbruchschutz und Wächterkontrolluhren 64
- ArtikelDie beim Einbruch gestohlene Reparatur 65
- ArtikelDie Einbruchhilfskasse der deutschen Uhrmacher 66
- ArtikelDie Vierundzwanzigstunden-Zeit 67
- ArtikelAus der Werkstatt 68
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 68
- ArtikelAn unsere Leser! 71
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte (Sa.) 71
- ArtikelVerschiedenes 72
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 73
- ArtikelVersammlungskalender 73
- ArtikelAnzeigen XXXII
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 74
- ArtikelAnzeigen XXXIII
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
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XXXIX
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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72 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 4 Die Vergünstigungen für sächsische Staatsangehörige und Mitglieder des Zentralverbandes bleiben bestehen. Deutschbürtige Oesterreicher zahlen das Doppelte obiger Sätze. Für andere Ausländer erfolgt die Berechnung nach dem Stande der Valuta. Dabei wird für Schüler der Betrag von 450 Goldmark im Jahre zugrunde gelegt, für Gäste im halben Jahr 360 Goldmark. Glashütte (Sa.), im Februar 1922. Die Schulleitung. Zur Beachtung! Alle Zahlungen, die den Zentralverband betreffen, sind auf das Postscheckkonto In Leipzig Nr. 13953: Zentral verband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), zu leisten. Alle Zahlungen, die die Uhrmaoherkunst betreffen, also Bezug oder Anzeigen, sind auf das Postscheckkonto in Leipzig Nr. 103533, Die Uhrmaoherkunst, Halle (Saale), einzuzahlen. Zentralverband und Uhrmaoherkunst haben also zwei ver schiedene Postscheckkonten! Auch unvoraussehbare Preissteigerungen befreien nicht von der Lieferpflicht. Dem immer wieder auftretenden Versuch von Liefe rungsverpflichteten, sich der Leistung mit der Begründung zu entziehen, dass die Lieferung zum vereinbarten Preis infolge unvoraussehbarer starker Preissteigerungen unmöglich geworden sei, ist das Reichsgericht, an seiner immer klarer ausgebildeten letzten Praxis festhaltend, erneut in einem Urteil (VI 338,21) entgegengetreten. In den Gründen wird ausgeführt, dass ein vorsichtiger Geschäftsmann, der grössere Abschlüsse mache, sich rechtzeitig eindecken müsse, und daher, selbst wenn der Preis durch unerwartete wilde Spekulation um ein vielfaches gesteigert werde, nicht den Schaden durch Auflösung des Vertrages auf seine vor sichtigen Geschäftsgegner abwälzeu könne. Umsatzsteuer. Umsatzsteuerfreiheit der unter dem Druck einer aufrührerischen Masse bei Ueberlassung von Waren zu aussergewöhulich niedrigen Preisen erzwungenen Umsätze. Bei Umsätzen, die während ' der Lebensmittelunruhen in einer Gemeinde stattgefundeu haben und j bei denen die Handelsgeschäfte des Orts durch die aufrührerische Masse | unter Androhung von Plünderung und Zerstörung der Geschäfte ge zwungen worden sind, die Waren unter 50 °„ der Einkaufspreise abzu geben, fehlt das Merkmal der selbständigen, freien Ausübung eines Handelsbetriebes. Solche Umsätze, die mebr einer Warenwegnabme als einer Warenübergabe gleichen, sind den Lieferungen und sonstigen Leistungen im Sinne des § 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes nicht zu zuzählen und daher umsatzsteuerfrei (Urteil des Reichsfiuanzhofes vom 11. Oktober 1921, V. A 59 21). Die Umsatzsteuer ist bei (1er Einkommensteuer abzugsfähig. Nach § 13 des Einkommensteuergesetzes sind vom Gesamtbeträge der Einkünfte die Werbungskosten in Abzug zu bringen. Zu den Werbungs kosten gehören auch Ertragssteuern sowie Bolche öffentlichen Abgaben, die zu den Geschäftsunkosten zu rechnen sind. Der Reichsminister der Finanzen vertritt in einem Runderlass an die Landesfluanzämter die Ansicht, dass die von dem Steuerpflichtigen entrichtete Umsatzsteuer zu den öffentlichen Abgaben gehört und daher, soweit sie zu den Geschäfts unkosten zu rechnen ist, abzugsfähig ist. Der Abzug ist von dem Ein kommen desjenigen Kalender- bzw. Geschäftsjahres zu machen, in dem die Umsatzsteuer fällig geworden ist, d. h. zu zahlen war. Ist auf Grund der später «tattfindenden Veranlagung ein Betrag an Umsatzsteuer nach zuzahlen, dann ist der nachzuzahleude Betrag von dem Gesamtbeträge der Einkünfte des Jahres abzusetzen, in dem die Nachzahlung fällig ist. Soweit die vorausbezahlte Umsatzsteuer nach der Veranlagung zurück gezahlt oder soweit einem VergütuDgsanspruch des Steuerpflichtigen statt gegeben wird, sind die zu erstattenden Beträge, falls die gezahlten Steuerbeträge vom steuerbaren Einkommen abgesetzt waren, dem Ein kommen desjenigen Jahres, in dem die Erstattung erfolgt, wieder hinzu zurechnen. Vorsicht bei Edelmetallsendungen. Auf unsere Notiz in Nr. 2 teilt uns die Firma Burk, Schneider & Co., G. m. b. H., in Stuttgart noch mit: „Die Ursache der Unterbrechung unserer Geschäftstätigkeit ist darin zu suchen, dass wir wegen Ankauf von Silbermünzen, die uns durch die Post seitens unserer Kundschaft zugiugen, denunziert wurden. Wir handelten lediglich im Interesse unserer Kunden, wenn wir der Abnahme keine Schwierigkeiten entgegensetzten, zumal doch die dadurch gewonnenen Metalle zu Zwecken Verwendung fanden, die für unsere Volkswirtschaft von Nutzen sind. Von einem systematischen Aufkauf kann, da wir dies grundsätzlich ablehnten, keine Rede sein. Leider hatte die Untersuchung zur Folge, dass unser Betrieb zeitweise still gelegt und auch unsere Kundschaft durch behördliche Erhebungen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wir bedauern diesen Umstand sehr und möchten dabei gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass wir uns keine unreellen Handlungen (auch in steuerlicher Hinsicht) zuschulden kommen Hessen, wie dies auf Grund der Feststellungen der beteiligten Behörden belegt ist Dieser Umstand findet auch darin seinen Ausdruck, dass unserer Geschäftstätigkeit keinerlei Schranken gezogen wurden. Ein Schwindler ist in Stuttgart aufgetreten. Bei Herrn Kollegen J. Münz erschien ein junger Mann, ungefähr 2o Jahre alt, etwa 1,68 m gross, blond, glatt rasiert, von sicherem Auftreten, etwas rheinischen Dialekt sprechend, der sich als Sohn eines angesehenen Stuttgarter Bürgers und Kunden des Kollegen ausgab und sich zwei goldene Uhren zwecks Auswahl nach Rücksprache mit seinem \ater aushändigen Hess. Da der junge Mann mit den besonderen Verhältnissen des Kunden ver traut war und sogar wusste, welche Uhren in letzter Zeit zur Reparatur waren, wurden ihm die gewünschten beiden Uhren übergeben. Leider musste Herr Kollege Münz bald die Entdeckung machen, dass er trotz aller Vorsicht einem Schwindler in die Hände gefallen war. Die Nummern der erschwindelten Uhren sind im Anzeigenteil bekanntgegeben, auch ist eine Belohnung für die Herbeischaffung ausgesetzt. Verbesserungen der funkentelegraphischen Nauener Zeit signale für Januar 1922 Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg Die funkentelegraphischen Nauener Zeitsignale werden um l' 1 nach mittags und nachts mit Hilfe der Telegraphenleitung Hamburg Nauen durch die Deutsche Seewarte zu Hamburg ausgelöst. Auf der Seewarte werden auch die dafür nötigen astronomischen Zeitbestimmungen an gestellt. Für die zwischen den einzelnen Zeitbestimmungen liegenden Tage ist die Seewarte bei der Vorausberechnung der Zeit auf den Gang der Präzisionspendeluhren angewiesen, wobei sich kleine Fehler nicht vermeiden lassen. Dazu treten unvermeidliche kleine Ungenauigkeiten, die von den Signaleinrichtungen der Seewarte und der Grossfunkstelle Nauen sowie von der elektrischen Uebertragung herrühren. Die draht losen Signalzeiehen werden auf der Seewarte mit Hilfe von Chrono graphen elektrisch registriert, und die so festgelegte Abgabezeit wird mit deü Pendeluhren, ebenfalls auf elektrischem Wege, verglichen. Im An schluss an die Zeitbestimmungen wird dann die Ungenauigkeit eines jeden Siguals abgeleitet. Die „Verbesserungen“ der Signale, die übrigens in der grossen Mehrzahl aller Fälle kleiner als der zehnte Teil der Se kunde sind, dienen dazu, nachträglich bei der Aufstellung von genauen Gangtabellen von Uhren, bei genauen Bestimmungen von geographischen Längeuunterschieden, auf Sternwarten, Erdbebenwarten usw. verwendet zu werden. Nachstehend veröffentlichen wir erstmalig die Verbesserungen der Signale, die wir von jetzt ab regelmässig monatlich bringen werden. -j-: Signal zu spät; —: Signal zu früh. D‘ M E Z. lh M E. Z. 922 - 1922 nachts 1 nachm nachts nachm. tuar 1 - 0,05 0,00 Januar 17 — 0,11 — 0,10 2 — 0,08 — 0,07 18 — 0,05 — 0,02 3 - 0,11 + 0,02 19 — 0,02 — 0,07 4 -4- 0,02 4- 0,06 20 — 0,15 — 0,08 5 f 0,02 f 0,02 21 — 0,05 — 0,09 6 + 0,04 0,00 22 — 0,02 — 0,08 7 — 0,06 — 0,01 23 — 0,05 — 0,04 8 — 0,08 — 0,02 24 — 0,03 — 0,01 9 — 0,03 — 0,05 25 -0,07 — 0,04 10 — 0,05 — 0,06 26 0,00 0,00 11 — 0,10 - 0,08 27 -i- 0,01 + 0,04 12 - 0,10 - 1 ) 28 f 0,04 — 0,01 13 — 9 — 0,05 29 f- 0,02 -}- 0,06 14 — 0.03 0,03 30 0,00 + 0,02 15 — 0,02 — 0,07 31 -f 0,04 -{- 0,08 16 — 0,07 — 0,09 1) uspefallcn. 2 ) Signal ungültig Mhpf. Stiftungsausschuss der Deutschen Uhrmacherschule. Am 3 Februar 1922 fand die erste diesjährige Sitzung statt. Zunächst er folgt Kenntnisnahme in einigen Personalsachen, von den neuen durchs Wirtschaftsministerium herausgegebenen Besoldungsgrundsätzen, von der im Vorjahre stattgefundenen Studienreise des Schulleiters, Herrn Dr. Giebel, von der Bewilligung einer Reisebeihilfe durch das Wirtschaftsmiuisterium. Sodann genehmigt der Ausschuss die Teilnahme eines Lehrers an einem Fortbildungskursus über Betriebswisseusehaften für Gewerbelehrer und nimmt Kenntnis von einer kürzlich auf Veranlassung des Reiches erfolgten Umfrage betr. die gegenwärtige Lage der mittleren Fachschulen. Hierauf erstattet der Herr Vorsitzende Bericht über den Sachstand des im Vor jahre gestellten Antrages auf Anerkennung der Schule als Lehrwerkstätte im Sinne von § 131, Abs. 2, der Gewerbe - Ordnung Nach eingehender Begründung durch Herrn Schulleiter Dr. Giebel wird dann eine den veränderten Geldverhältnissen Rechnung tragende Erhöhung des Schulgeldes beschlossen, und zwar mit Wirkung ab 1. Februar d. J.
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