Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (2. März 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Volkswirtschaftlicher Teil
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelHauptausschuss-Sitzung des Zentralverbandes der Deutschen ... 77
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 78
- ArtikelGewerbliche Rechtsfragen 78
- ArtikelEtwas über das Legen der Spiralen 79
- ArtikelDie einmetallische Unruh mit Kompensation 80
- ArtikelAus der Geschichte der Uhren 81
- ArtikelPorzellan-Uhren 83
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 84
- ArtikelVerschiedenes 88
- ArtikelVersammlungskalender 88
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 89
- ArtikelAnzeigen 92
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 5 DIE UHRMACHERKUNST 89 Volkswirtschaftlicher Teil Letzte Nachrichten und Telegramme unserer Berliner Schriftleitung Neuordnung der Aussenhandels- kontrolle Wie unsere Berliner Scbriftleitung erfährt, beschäftigt man sich zur Zeit an den massgebenden Stellen mit einer Neuordnung und Neu gruppierung des gesamten Apparates der Aussenhandelskontrolle Es gibt kaum eine andere gesetzliche Regelung, die in so umfangreichem Masse wie die vorliegende fortwährenden Umänderungen nach den praktischen Erfahrungen unterlegen hat. Bildet schon der Weg von der ersten im Dezember 1919 erlassenen Verordnung über die Aussenhandelskontrolle, die z. B. die Frage der Ausfuhrabgabe zunächst nur grundsätzlich fest legte, bis zum Inkrafttreten des ersten Tarifentwurfes am 10 Mai 1920 eine sehr komplizierte Entwicklung, so haben auch nachher die von den beteiligten Industrie- und Exportkreisen geforderten und anerkannten Abänderungen eine ganze Reihe spezieller Tarifbestimmungen gebracht. Schon wenige Tage nach dem 10. Mai 1920 waren die zuständigen Stellen an der Arbeit, gewisse Lockerungen des vorgesehenen Tarifes vorzubereiten. Als soziale Ausfuhrabgabe hatte man zunächst einen Satz von 5 % vorgesehen. Man sah sich aber bald veranlasst, dieser Starr heit gegenüber den fluktuierenden Verhältnissen, unter denen besonders die Rohstoffbeschaffung zu leiden hatte, die Satze je nach den einzelnen Warengruppen und insbesondere nach ihrem prozentualen Gehalt an Roh stoffmaterial von 0 —10 % festzusetzen, wobei also die aus dem Ausland beschafften Waren mit unverhältuismässig hohem Rohstoffgehalt abgaben frei blieben. Vielfach tauchten auch in der Presse und aus Interessenten kreisen Vorschläge auf, die auf einen gleitenden Ausfuhrabgabentarif hin zielten. Demgegenüber wurde aber von den Exporteuren — und mit Recht — darauf hingewiesen, dass ihnen jede Kalkulation unmöglich werden müsse, da sich ja nicht voraussehen lasse, welchen Stand die Ausfuhrabgabe unter den wechselnden Einflüssen der Valuta am Lieferungs tage habe. Diesen Uebelstand will ein neuer Vorschlag beseitigen, der augen blicklich in den beteiligten Kreisen zur Diskussion steht und der vorsieht, dass jeweilig der Tarif vom Tage des Verkaufsabschlusses zur Anwendung kommen soll. Damit soll die notwendige Sicherheit in bezug auf die Kalkulation gewährleistet sein. Dieser Vorschlag, der also das jetzige starre System durch eine Staffelung nach dem jeweiligen Valutastande abzulösen bestimmt ist, ist aber nur ein Teil eines umfangreichen, eben falls zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfs. Dieser Ent wurf, in dem bis jetzt nur über die prinzipiellen Fragen Klarheit erzielt ist und der seine abschliessende Fassung noch erhalten soll, sieht gleich zeitig eine Trennung der Verwaltung der Ausfuhrabgabe von der eigent lichen Aussenhandelskontrolle vor, die bis jetzt noch miteinander ver koppelt sind. Es würde also künftig die Ausfuhrabgabe von jeder Ware unabhängig davon erhoben, ob für diese überhaupt ein Ausfuhr bewilligungszwang besteht oder eventuell ein Ausfuhrverbot erfolgt. Die Veranlagung UDd Erhebung der Ausfuhrabgabe wird also in jedem Falle Voraussetzung für die Ausfuhrbewilligung werden. Diese Trennung soll es der Aussenhandelskontrolle angeblich ermöglichen, sich künftig un geteilt ihrer eigentlichen Aufgabe zuzuwenden, die in einer Preiskontrolle, einer Mengenkontrolle und einer Einfuhrkontrolle (insbesondere in bezug auf Luxuswaren) besteht. In diese Materie gehört auch ein selbständiger Gesetzentwurf, von dem in der Sitzung des Aussenhandelskontrollausschusses des vorläufigen Reichswirtschaftsrates am 25. Januar Kenntnis gegeben wurde. Nach diesem soll in Abänderung der Verordnung über die Regelung der Ein fuhr vom 22. März 1920 die Organisation des Reichsbeauftragten für die Ueberwachung der Ein- und Ausfuhr aufgehoben und auf die Zoll verwaltung übergeleitet werden. An die Stelle des Reichsbeauftragten sollen die Dienststellen der Reichsfinanzverwaltung treten. Diese Stelle, die während der Zeit der Sanktionen und der Errichtung der Rheinzoll linie wichtige Dienste geleistet hatte, über die aber später aus Industrie- kreisen lebhafte Klagen geführt wurden, wird also nunmehr durch ihre Ueberführung der Verwaltung zugeteilt, der sie organisch ja auch an gehört. Als Grund für die Auflösung der Stelle wird die Absicht, die Behördenorganisation zu vereinfachen und Arbeitskräfte zu ersparen, an gegeben. S. Der Ausfuhrüberschuss im Januar mehr als verdoppelt. Ueber die Ergebnisse des deutschen Aussenhandels im Monat Januar hat eine Berliner Zeitung Mitteilungen gebracht, die von einer Verdoppelung des Ausfuhrüberschusses gegen Dezember sprechen Nach Feststellungen an zuständiger Stelle hat der Monat Januar tatsächlich einen bedeutend höheren Ausfuhrüberschuss gebracht, der nach den vorläufigen amtlichen Feststellungen etwa 1,8 Milliarden Mk. betragen dürfte. Die Finanzverhältnisse des Reiches. Nach dem Stand vom 10. Februar balancieren die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des Reiches mit 155254939000 Mk , vom 1 April 1921 ab gerechnet In den Einnahmen ist eine schwebende Schuld von 92798123000 Mk. und iu den Ausgaben unter anderem ein Zuschuss für Eisenbahn und Post von 13785589000 Mk. enthalten. — Die schwebende Schuld hat sich in den ersten zehn Tagen des Februar weiter um 3449100000 Mk auf ins gesamt 259127310000 Mk. erhöht. Zar Ausfuhr von Trauringen nach Danzig. Nachdem die Zoll grenze zwischen Danzig und Polen gefallen ist, wird in absehbarer Zeit eine Neuregelung der deutschen Ausfuhr nach Danzig stattfinden müssen. Die Ausfuhr nach Danzig aus Deutschland ist bisher so geregelt worden, dass entweder für deutsche Waren ohne Preisprüfung und ohne Ausfuhr abgabe Bewilligungen nach Danzig von der deutschen Aussenhandels kontrolle erteilt wurden, wenn eine Verbleibsbescheinigung über die be treffende Ware vorgelegt wurde, oder dass ein Kontingent erteilt wurde. Die Verbleibsbescheinigung sollte eine Garantie dafür bilden, dass die Waren nicht aus Danzig weiter ausgeführt wurden. Danzig ist natürlich sowohl als der deutschen Industrie daran gelegen, weiter und in ver mehrtem Umfange deutsche Waren, und zwar zu deutschen Inlands preisen, hereinzubekommen. Danzig wird daher bei der deutschen Regierung den Antrag stellen, bestimmte Kontingente für deutsche Waren zu deutschen Inlandspreisen für Danzig zu bewilligen. Ob Uhren auch hierunter fallen, steht nach einer Information bei zuständiger Stelle noch nicht fest. Vorläufig gelten, was Deutschland betrifft, die alten Be stimmungen und die Aussenhandelsstellen erteilten Ausfuhrbewilligungen ohne weiteres, wenn die Danziger Verbleibsbescheinigung vorliegt. Auf Grund des Zusatzvertrages mit Polen hat Danzig inzwischen das Recht erlangt, für eine Reihe von Waren Zollermässigungen zu gewähren, sofern die Einfuhren bis zum 30. September 1922 bewirkt sind. Unter diese -Waren fallen auch goldene Trauringe und silberne Trauringe, Stück im Werte bis zu 1000 Mk , silberne Ringe bis zu 300 Mk., für die auf ein Kon tingent von 70 kg ein ermässigter Zoll, und zwar für die goldenen Ringe von 25 % und für die silbernen Ringe von 40 %, gewährt wird. Uhren sind in dem Vergünstigungsverzeichnis nicht enthalten. Mitteilungen des Deutschen Uhren handelsverbandes Bestellung von Uhren auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1922 In einer Besprechung, die im Reichswirtschaftsministerium am 16 d. Mts. mit den beteiligten Kreisen stattgefunden hat, wurde für die bevorstehende Leipziger Messe ein Kontingent von 1200000 Mk. festgelegt. Die Bedingungen sind folgende: a) Der Einzeleinkauf darf 15000 Mk. nicht überschreiten. b) Preisprüfung findet durch einen Bevollmächtigten des Deutschen Uhrenhandelsverbandes statt, um zu vermeiden, dass durch fingierte Preise höhere Einfuhrsummen erzielt werden. c) Die eingeführten Uhren dürfen nur für eigene Rechnung gekauft werden; der Verkauf darf nur an Ge schäfte erfolgen, die bisher einen legitimen Handel mit Uhren betrieben haben. d) An Golduhren dürfen 25 °/ 0 bestellt werden. e) Die Schweizer Aussteller erhalten nur die Erlaubnis zur Einfuhr von Mustern, aber nicht von Lagern. Die Erteilung der Einfuhrbewilligungen erfolgt in der selben Weise wie bei der letzten Messe. Deutscher Uhrenhandelsverband, e. V. Adolf Belmonte, geschäftsführender Vorsitzender. Firmennachrichten aus Industrie und Grosshandel Gebrüder Junghang, A.-G., Schramberg. 16 Mill. Mk. neue Stamm- und 10 Mill. Mk. 6prozentige neue Vorzugsaktien sind zur Frank furter und Stuttgarter Börse zugelassen worden. Von den Stammaktien wurden 14 Mill. Mk. den Inhabern der alten Stammaktien im Verhältnis von 1 zu 2 zu 150 % augeboten, während die restlichen 2 Mill. Mk. Stammaktien für Rechnung der Gesellschaft unter Gewinnbeteiligung des Konsortiums freihändig verkauft wurden. Das bei der Kapitalserhöhung erzielte Aufgeld von 5,90 Mill. Mk. ist in dem in der Bilanz per Ende Juni 1921 mit 15,40 Mill. Mk. aufgeführten Reservefonds bereits enthalten
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