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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (30. März 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Volkswirtschaftlicher Teil
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 111
- ArtikelSind goldene Herrenarmbanduhren Gegenstände des täglichen ... 112
- ArtikelDie drahtlosen Nauener Zeitsignale 113
- ArtikelEinladung zur zweiten Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 115
- ArtikelGesellschaft der Freunde des Lehrlings- und Fachschulwesen im ... 116
- ArtikelDer Rückerzeiger der Taschenuhren 117
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte (Sa.) 119
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 119
- ArtikelVersammlungskalender 123
- ArtikelVerschiedenes 123
- ArtikelPatentbericht 125
- ArtikelVom Büchertisch 125
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 125
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 126
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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127 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 7 1 assung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 12. Februar 1920 und der er- ordnung des Reichsarbeitsministers, betreffend Aenderuüg dieser Verord nung, vom 28. Januar 1922 bis zum 31. August verlängert werden, und zwar wegen der Bestimmungen der §§12 und 25 dieser Verordnung, die die Reiehsregierung zunächst für unentbehrlich hält und die in einem neuen Gesetz, betreffend Massnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und -Stillegungen, sowie in der neuen Schlichtungsordnung ihre anderweitige Regelung finden sollen. Für die Weitergeltung der übrigen Demobilmachungsverordnungen werden u. a. folgende Gründe angegeben: Die Verordnung des Reichswirtschaftsministers über den Handel mit Gold, Silber und Platin vom 7. Februar 1920 soll in die ordent liche Rschtssatzung übergeleitet und dabei zum Teil grundlegend geändert werden. Die Vorverhandlungen mit den beteiligten Kreisen, insbesondere der Reichsbank, der Edelmetall verarbeitenden Industrie und den Länder regierungen sind noch nicht abgeschlossen. Die übrigen im Gesetzentwurf nicht erwähnten Anordnungen der Reichsministerien und der übrigen Demobilmachungsbehörden auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung betreffenden Befugnisse sollen mit dem 31. März 1922 ausser Kraft treten. S. * * * Geltungsverlängerung bis zum November Der Reichsrat hielt am 18. März unter Vorsitz des Ministers Dr. Köster eine kurze öffentliche Sitzung ab, in der der Gesetzentwurf über Verlängerung der Geltungsdauer von Demobilmachungsverordnungen angenommen wurde. Nach deH Beschlüssen des Reichsrats werden bis zum 31. Oktober 1922 die oben genannten Verordnungen und Anordnungen verlängert, u. a. auch die Verordnung des Reichswirtschaftsministers über den Handel mit Gold, Silber und Platin vom 7. Februar 1920. Zur Steigerung des Dollarkurses Während die Gründe für einen Rückgang der Devisenkurse meist offener zutage liegen und man immer mit einiger Wahrscheinlichkeit sagen kann, welche Momente hauptsächlich zur Minderbewertung der Valuten beigetragen haben, ist es weitaus schwieriger, zu sagen, auf welche Ur sachen neue Devisensteigerungen, so auch die jetzige, die wieder den Charakter einer ausgesprochenen Hausse angenommen hat, zurückzuführen sind. Zwar sind Gründe wirtschaftlicher wie politischer Art überreichlich vorhanden, die einen so hohen Dollarstand rechtfertigen könnten, aber damit ist noch kein Hilfsmittel gegeben, die zu einem scheinbar nicht motivierten Zeitpunkte angehende und durchaus schwankend und unzu verlässig verlaufende Hausse zu erklären. Eins scheint klarzuliegeu, was der jetzigen Bewegung das Charakteristikum gibt, dass sie vorwiegend in politischen und weniger in wirtschaftlichen Erwägungen zu suchen ist. Die anfangs grossen Hoffnungen, die man auf Genua gesetzt hatte, schrumpfen mehr und mehr zusammen, die von Tag zu Tag drückender empfundene Last der Reparationsleistungen steuert der Grenze der Zahlungsunfähigkeit zu, die Zukunft wird immer dunkler, statt dass sie endlich, im Interesse der gesamten wirtschaftenden Welt, eine Klärung und Besserung erführe. Zum Teil mag sich die Devisenspekulation bei ihren Käufen von dem Gedanken leiten lassen, dass das sehr günstige Ergebnis der Leipziger Messe unzweifelhaft einen verstärkten Devisen bedarf zur Folge haben wird. In den letzten Monaten zeigten die Devisen in Berlin folgende Entwicklung (für die Monate August/Januar die Monatsdurchschnitte): New York London Paris Amsterdam Zil rieh 1921: August . . 84 31 308,31 653 48 2 613,70 1417,28 September . . 104,91 390,45 764,71 3313,94 1808,44 Oktober. . . 150,20 582,56 1085,83 5 022,— 2750,13 November . . 262,96 1041,08 1887,64 9 227,40 4966,30 Dezember . 191,93 794,23 1502,60 6 956,90 3751,56 1922: Januar . . 191,81 811,10 1565,— 7 047,22 3727,69 16. Februar 200,75 876,50 1740,— 7 490,— 3925, 27. Februar . 228,50 1006,— ‘2090,— 8 700,— 4475 — 2. März . . 239,75 1081,— 2 90,— 9 200, 4700,— 27. März . . 338,16 1483,50 3041,15 12 762,20 6283,70 Von einer Erscheinung wird unsere Industrie ausserordentlich schwer betroffen — von dem ungeheuerlichen Ansteigen des Schweizer Franbenkurses. Er hat nicht nur die unter Führung des Dollars eiu- setzeude Beweguug nach oben mitgemacht, sondern selbständig eine bisher kaum erreichte Kurshöhe eingenommen. Die Ursachen hierfür sind nicht in irgendeinem Verhältnis der Mark zum Franken oder in besonderen Wirtschaftsbedingungen Deutschlands zur Schweiz zu suchen sie be ruhen auf der Ueberbewertung, die der Schweizer Franken heute all gemein an den Weltmärkten geniesst. Während man in Friedenszeiten für 100 Schweizer Franken durchschnittlich 19,30 Dollar zahlen musste, war man z. B. am 4. Februar in New York gezwungen, für den gleichen Frankenbetrag 19,60 Dollar anzulegen. Zwar steht der Schweizer Franken in dieser Bewegung nicht allein, es handelt sich regelrecht um eine Hausse der europäischen Edelvaluten; er hat aber die Führung und konnte bisher als einziger sein Friedensverhältnis zum Dollar verbessern. Dieser Tatsache gegenüber müssen wir gänzlich davon absehen lernen nicht nur in bezug auf die Preiskalkulation im Inlande, sondern auch bei der Ausfuhr nach England und Amerika — den Dollar als^ Wertmassstab noch weiterhin anzusehen. Der Dollarwert ist auf dem internationalen Geldmärkte gesunken und unsere Mark ist in Wirklichkeit noch weniger wert, als sich aus der Notierung des Dollars an der Berliner Börse ergibt. Eine „Vereinigung deutscher Franfcenschuldner“ ist, wie wir hören, kürzlich gegründet worden. Sie bezweckt die Abtragung der Schweizer Valutaschulden ihrer Mitglieder durch die bei der Ausfuhr von Waren nach der Schweiz zwischen Iülands- und Auslandspreis erzielten Differenzgewinne. Der Reiehskommissar für Aus- und Einfuhr bewilligung soll den einzelnen Aussenhandelsstellen die Ermächtigung gegeben haben, von der Geschäftsstelle der Vereinigung gestellte Aus fuhranträge ohne Lieferwerksbescheinigung zu bewilligen und damit den Einkauf der Waren zu Inlandpreisen zu ermöglichen. Wir werden nähere Erkundigungen einziehen und gegebenenfalls auf die Angelegenheit noch mals zu sprechen kommen. Firmennachrichten aus Industrie und Grosshandel Gebrüder Junghans A.-G., Schrambcrg. Eine Aufsichtsrats sitzung beschäftigte sich mit dem durch die Geldentwertung stark hervor tretenden Kapitalbedarf der Messingwerk Schwarzwald-G. m. b. H. in Villingen, deren Anteile sich ganz im Besitz der Gebrüder Junghans A.-G. befinden. Da das Gesellschaftskapital von 350000 Mk. in keinem Verhältnis mehr zu der Grösse des Unternehmens steht, wurde beschlossen, die G. m. b. H. in eine Aktiengesellschaft mit entsprechendem Kapital umzuwandeln, die Aktien jedoch vorerst ganz in den Besitz der Gebrüder Junghans A.-G. zu nehmen. Es soll infolgedessen einer ausserordent lichen Generalversammlung am 24 April vorgeschlagen werden, das Aktienkapital der Gebrüder Junghans A.-G., wie folgt zu erhöhen: 20 Mill. Mk. Stammaktien, von denen 14,66 Mill. Mk. den alten Stammaktionären im Verhältnis v^n drei alten zu einer neuen Aktie zu 260 Mill. Mk. mit halber Dividendenberechtigung für das am 30. Juni endigende Geschäftsjahr angeboten werden sollen, während der Rest mit 5,31 Mill. Mk. von den befreundeten Banken übernommen und zugunsten der Gesellschaft veräussert werden soll; ferner sollen die Vorzugsaktien A um 10 Mill. Mk und die Vorzugsaktien B um 2 Mill. Mk. erhöht werden. Der Geschäftsgang wurde als günstig bezeichnet. Die Gesellschaft hat ihre letzte Kapitalserhöhung erst im Juni 1921 vorgenommen Damals gelangten 16 Mill. Mk. neue Stammaktien und 10 Mill. Mk. Vorzugsaktien A zur Ausgabe, wonach sieh das Grundkapital zusammensetzt aus 44 Mill. Mk. Stammaktien, 30 Mill. Mk sechsprozentigen Vorzugsaktien A und 6 Mill. Mk. achtstimmigen Vorzugsaktien B (auf den Namen des Junghansschen Familienrats lautend), zusammen 80 Mill. Mk. Durch die neue Aktienausgabe wird mithin das Grundkapital auf 112 Mill. Mk. anwachsen. „Talu“, Taschenuhrenfabrik Ludwigsburg, e. G. m. b. H., Ludwigsbnrg. Durch Beschluss der Generalversammlung vom 10. Sep tember 1921 hat sieh dio Genossenschaft aufgelöst. Zu Liquidatoren wurden bestellt: Gustav Kleinert, Kaufmann in Stuttgart, und Viktor Fay, Fabrikant in Stuttgart. Polyphonwerke A.-G., Leipzig-Wahren. Die Gesellschaft beantragt wieder 20% Dividende zuzüglich 20% Bonus. Ferner wird beantragt, dass Grundkapital von 20 auf 32 Mill. Mk. zu erhöhen. Ein Teil der jungen Aktien soll den alten Aktionären zu 250% im Verhältnis von 3 zu 1 angeboten werden. 2 Mill. Mk. dienen zur Bestreitung des Bonus sowie zur Bezahlung der erworbenen Kraft Behrens G. m. b. H. in Leipzig. J. N. Eberle & Cie., A.-G., Augsburg-Pfersee. Das Ende 1918 in die Aktienform umgewandelte Unternehmen, das vor allem Zugfedern usw. herstellt, verzeichnet für 1921 1,20 (1,33) Mill. Mk. Abschreibungen, 0,50 (1,15) Mill. Mk. Rückstellungen sowie 0,70 (0,59) Mill. Mk. Zuweisung an einen Erneuerungsfonds einschliesslich 100632 (20038) Mk. Vortrag eineu Reingewinn von 1051801 (845449) Mk., woraus 12% Dividende verteilt werden. Fortsetzung auf Seite 128
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