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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (5. Januar 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Volkswirtschaftlicher Teil
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZum Neuen Jahr! 1
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelAn unsere Leser! 3
- ArtikelBericht über die Lehrlingsarbeitenausstellung bei der ... 3
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 4
- ArtikelDie Wirtschaft im Jahre 1921 5
- ArtikelDie Organisation der Optikabteilung des Ladengeschäftes 5
- ArtikelEin verregneter Sonntag 7
- ArtikelDer Zug 0 Uhr 13 11
- ArtikelSprechsaal 11
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 12
- ArtikelVerschiedenes 13
- ArtikelVom Büchertisch 15
- ArtikelPatentbericht 16
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 16
- ArtikelVersammlungskalender 16
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 17
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- BandBand 47.1922 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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18 Die Uhrmacherkunst. Nr. 1 Lieferungspflicht trotz drohenden wirtschaftlichen Ruins. Den Mitteilungen der Handelskammer Halle entnehmen wir nachstehende interessante Ausführungen, betreffend Lieferungsptlicht: In dieser Frage hat das Reichsgericht (V, 429, vom 16. Februar 1921) folgende wichtige Sätze ausgesprochen, die seine bisherigen Ent scheidungen bemerkenswert ergänzen: „Eine allgemeine Regel dahin, dass eine Befreiung von der Leistungspflieht nur dann zu gewähren sei, wenn die Vertragserfüllung, sei es auch nur mittelbar, ganz oder nahezu den geschäftlichen Ruin des Leistungspfliehtigen zur Folge haben würde, lässt sich nicht aufstellen. Es kommt vielmehr auf die Lage des ein zelnen Falles an. Es lassen sieh Fälle denken, in denen der Erfüllungs zwang nicht gerade zum Ruin oder annähernd zum Ruin des Leistungs pflichtigen führen würde und dennoch die Ausübung dieses Zwanges eine so erhebliche wirtschaftliche Schädigung des Erfüllenden mit sieh bringen würde, dass ihm nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, sie auf sich zu nehmen. Wollte man dies nicht anerkennen, so würden die Verträge, die von finanziell sehr leistungsfähigen Personen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften geschlossen sind, vielfach des Schutzes entbehren, den das Gesetz ausnahmslos für Treu und Glauben gewährt, da bei ihnen meistens ein durch die Vertragserfüllung ver ursachter wirtschaftlicher ,Ruin‘ nicht in Frage kommen wird. Anderer seits sind aber auch Fälle denkbar, in denen trotz drohenden Ruins der Schutz nach Treu und Glauben zu versagen ist, z. B. dann, wenn die Partei ausserhalb des Gebietes des Grosshandels leichtsinnig und ohne Rücksicht auf ihre eigene geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus Spekulation einen Vertrag oder auch noch mehrere andere gleichartige Verträge geschlossen hat, die ein sehr grosses finanzielles Risiko unter Umständen mit sich führen konnten.“ Pflicht des Geschäftsherrn zur unverzüglichen Zustimmung oder Ablehnung eines durch seinen Angestellten vereinbarten „freibleibenden“ Verkaufs. (Nachdruck verboten.) Der Kläger hatte am 22. Januar in den Geschäftsräumen des Beklagten von dessen Buch halterin Waren im Werte von 6000 Mk. gekauft und bezahlt, und die Buchhalterin hatte über die Zahlung des Klägers auf einem Geschäfts formular quittiert. Der Beklagte lieferte nicht, und als der Kläger Anfang Februar wegen der Lieferung mahnte, erwiderte er am 5. Februar, dass er „die frei in Nota habende Ware“ vorläufig noch nicht liefern könne. Am 4. März lehnte er die Lieferung endgültig ab und schickte die 6000 Mk. zurück. Gegenüber dem Lieferungsverlangen des Klägers berief sieh der Beklagte zunächst darauf, dass die Ware „freibleibend* verkauft sei, und das Landgericht machte daraufhin die' Entscheidung von einem Eide des Klägers abhängig, dass die Buchhalterin des Beklagten die Be stellung nicht freibleibend, sondern fest angenommen habe. Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel des Beklagten blieben ohne Erfolg. Verkaufte die Buchhalterin, wie der Beklagte behauptet, die Ware freibleibend, so behielt sie dem Beklagten das Recht vor, den Schluss zu genehmigen oder nicht, und der Beklagte war verpflichtet, sobald er von dem Verkaufe Kenntnis erlangte und ihn nicht genehmigte, dies un verzüglich dem Käufer bekanntzugeben. Es wäre unvereinbar mit Treu und Glauben, dürfte der Verkäufer es von seinem Belieben abhängig machen, wie lange der Schwebezustand und die Bindung des Käufers dauern sollen. Ein Hinausschieben der Entscheidung war im vorliegenden Falle um so weniger mit den Gepflogenheiten eines redlichen Geschäfts verkehrs vereinbar, als der Kläger den Preis im voraus gezahlt und den Beklagten damit in die Lage versetzt hatte, ihn auch für den Fall der Nichtgenehmigung des Verkaufs bis dahin zu nutzen. Es ist festgestellt, dass der Beklagte spätestens am 28. Januar von der Zahlung des Klägers und dem Anlass dazu Kenntnis erhalten hat. Ein redlicher Geschäfts betrieb erforderte, dass der Beklagte ohne schuldhaftes Zögern, jedenfalls noch im Januar, dem Kläger mitteilte, ob er die Bestellung ausführen wolle. Dieser Pflicht ist er nicht naebgekommen und muss sieh nun so behandeln lassen, als habe er dem Schlüsse zugestimmt. Daran kann auch seine Mitteilung vom 5. Februar nichts ändern. (Reichsgericht 111, 48920.) rd. Achtung! Richtig frankieren! E<lelmetallmarkt. Goldpreise. Im freien Handel wurden bezahlt am 28. Dezember 126 000 Mk 29. Dezember 127000 Mk., Platin an den gleichen Tagen 400, 420 Mk. Ankaufspreis des Reiches. 20. Juni 4. Juli . . . 11. bis 18. Juli 1. August bis 11. September 12. September 24. September bis 2. Oktober 3. bis 16. Oktober 17. Oktober 24. „ 7. November 14., 21. und 28. November 5., 12. und 19. — 31. Dezember Mark, fCIr ein i kg Gold fein 20 - .Mk.- Stück 300,— 42 500 — 310,- 43 500 — 320 — 44 600,— 320,— 47 600,— 390 — 54 600,— 450 — 63 000,— 480 — 67 OOO,— 540,— — 600,— — 720,— — 850,— — 720,— — Silber. Für die Zeit vom 2. bis 8. Januar beträgt der Konventions- preis für Arbeitssilber für 800/000 Silber 3500 Mk. je Kilogramm. Auslandsrichtpreis: 3949 Mk. je Kilogramm, 835/000 = 3680 Mk., 900 000 = 4030 Mk., 925/000 = 4200 Mk., Verarbeitungskosten 425 Mk. je Kilo gramm. An der Börse wurde Silber gehandelt: 3. 1. 1.3. 13. 6. 13. 7 13. 8. 13. 9. 1 13.10.: 14 11. '29. 11. 29. 12.| 30.12. Berlin . Hamburg 1230/50 930/940 1125/30 j 1210 925 1170 1250 1250 1390 1400 1900 ! 2900 4050 4275 , 347 5 3575 1985 | 2b7ö 4100 ( 4275 j 3375 5550 London Gold Silber je Unze, fein i je Unze, Standard Durchschnitt vom 2. — 26. Mai 103 s 2,91 d 34 023 d 10. — 30. Juni 108 s 17,9 d 35,319 d 1. — 30. Juli 113 s 5,04 d 38,75 d 1. — 31. August . . . . 1 >2 s 8,55 d 38,14 d 1. — 30. September . . . 110 s 7,41 d 40,048 d 30. „ . . . ! 111 s — d 42 6 /s d 7. —13 Oktober . . . . 107 s 5,75 d 42,416 d 21.-27. „ .... 104 s 3,8 d 40,083 d 28. Oktober bis 3. November 104 s 9 d 40,604 d 4.—10. November . . . 104 s 9,2 d 38,458 d 18.-24. „ ... 103 s — d 38,687 d 2. — 8. Dezember . . . 101 s 1,2 d 36.395 d 9.-15. „ ... 98 s 9,8 d 35,228 d 16.-22. „ . . . , 97 s 1,8 d 35,721 d In der Berichtswoche betrugen die Goldankünfte in New York 900000 Dollar, 200000 Dollar aus Frankreich. Die Umsätze in Edelmetallen sind nur klein, da die Lage zu unübersichtlich ist. Devisenkurse in Berlin. Mittelkurge für Auszah lung in Berlin auf Friedens parität 3. 1. 1. 3. 13. 5. 13. 8. 17. 11. 28. 12. ->1 ö Holland . 188,74 Guld. 2325,— 2125,— 2080,— 2657,30 9080,90 6668,30 6893,10 Schweden ! 112,50 Kr. 1480,— 1362,50 1375,— 1806,65 6043,95 4535,45 4675.30 London 20,43 £ 262,50 237,— 235,25 314,90 1037,95 769,20 78-1,20 New York 1 4,20 $ 74,50 61,- 58,38 85,91 259,74 182,81 186,31 Paris . . [ SU Fr. 437,— 443,— 497,50 674,30 1868,10 1478,50 1490,— d.Schweiz SI,— » 1135,— 1022,50 1038,— 1455,— 4910,06 3586,40 3651,30 Allen Anfragen bitten wir Rückporto beizufügen! Inhalt: Zum neuen Jahr! — Bekanntmachungen der Verbandsleitung. — An unsere Leser! — Bericht über die Lehrlingsarbeitenausstellung bei der Reichstagung in Stuttgart. — Mitteilungen der Preisschutzkommission. — Die Wirtschaft im Jahre 1921. — Die Organisation der Optik abteilung des Ladengeschäftes. — Ein verregneter Sonntag. — Der Zug 0 Uhr 13. — Sprechsaal. — Innungs- und Vereinsnachrichten. — Ver schiedenes. — Vom Büchertisch. — Patentbericht. — Frage- und Antwortkasten. — Volkswirtschaftlicher Teil. Verlag: Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband), E.V. — Druck von Wilhelm Knapp in Halle (Saale). Schriftleitung: W. König in Halle (Saale). — Für den Volkswirtschaftlichen Teil: Willy Schöppe, Volkswirt, Berlin-Charlottenburg.
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