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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (6. April 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelReichstagung in Hannover, 25. - 28. Juni 1922 129
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 130
- ArtikelUnsere Aufgabe. Ein Wort zur heutigen Lage 131
- ArtikelUnsere wirtschaftliche Lage 132
- ArtikelWie ein Uhrglas entsteht 134
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 136
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte (Sa.) 139
- ArtikelVersammlungskalender 139
- ArtikelVerschiedenes 139
- ArtikelPatentbericht 141
- ArtikelVom Büchertisch 141
- ArtikelAnzeigen XXVIII
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 142
- ArtikelAnzeigen 144
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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130 DIE OHRMACHERKUNST Nr. 8 Bekanntmachungen An unsere Vereinigungen. Es wird bei uns Klage darüber geführt, daß noch nicht alle Innungen und \ ereine dem Beschluß der Reichstagung Stuttgart, jedes Zwangs abonnement auf eine Fachzeitung abzuschatten, Rechnung getragen haben. Wir richten deshalb auch an dieser Stelle an alle Y ereinigungen die Bitte, diesen Beschluß der Reichs tagung unter allen Umständen streng durchzuführen. Ge rade der gemeinsame Bezug einer Fachzeitung war ein großer Streitpunkt bei den \ T orverhandlungen für das Zu standekommen des Einheitsverbandes. Um allen Beteiligten die freudige Mitarbeit an dem weiteren Ausbau des Zentral verbandes zu erhalten, ist es notwendig, daß auch alle unsere Mitglieder die Beschlüsse, die einmal gefaßt worden sind, streng durchführen. In unserem Rundschreiben Nr. 39 vom 10. Februar 1922 baten wir um Einsendung der beigefügten Eragekarte. Wir müssen leider feststellen, daß kaum die Hälfte aller Ver einigungen die Fragekarten eingesandt haben. Es handelt sich um eine statistische Erhebung, die sehr wichtig ist, wenn wir die Bedeutung und Stärke des Uhrmacher gewerbes auch nach außen hin zur Geltung zu bringen haben. Der Reichsverband des deutschen Handwerks, Hannover, klagt in seinem Geschäftsbericht besonders dar über, daß von den Fachverbänden nur sehr wenige die Mitgliederzahl der angeschlossenen Innungen anzugeben in der Lage wären. Es handelt sich bei der Ausstellung dieser Fragekarte um eine so kleine Muhe, daß wir wohl erwarten können, daß die Karten nunmehr restlos eingehen Inzwischen haben wir weitere Rundschreiben, Nr. 41, welches vertraulich behandelt werden muß, und Nr. 42 versandt. Das Rundschreiben Nr. 42 behandelt die Kranken kassen - Brillenpreise, einen Druckstock für gemeinsame Re klame und einen Hinweis auf die Reichslagung. Auf das vertrauliche Rundschreiben Nr. 41 sind uns schon eine Reihe von Zustimmungserklärungen zugegangen, so daß die dort behandelte Angelegenheit schon heute als gesichert betrachtet werden kann. Wir bitten alle Mitglieder unserer Vereini gungen, die nächste Versammlung zu besuchen, da die dort zur Verhandlung kommenden Fragen von großer Wichtigkeit sind. Wirtschaftsausschuß. In der letzten Sitzung des W irtschaftsausschusses, in der über die Erhöhung der Preise verhandelt wurde, hat der Einzelhandel zum Schluß der Sitzung eine Erklärung abgegeben, in der zum Aus druck gebracht wurde, daß der Einzelhandel die Herauf setzung der Preise nicht für gerechtfertigt ansehen kann. Er hat sich weitere Schritte Vorbehalten, um die Interessen seiner Mitglieder zu wahren. Inzwischen ist durch das ballen der Mark eine vollständig veränderte Wirtschaftslage eingetreten. Wir haben deshalb unter Berücksichtigung diesei Umstande an den Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie (E.V.), Berlin, nachstehendes Schreiben ge richtet : „In der Vollsitzung des Wirtschaftsausschusses für das Uhren gewerbe vom 8. März 1922 in Leipzig hat die Vertretung des Einze'- handels eine Erklärung zu Protokoll gegeben, wonach sie sich an gesichts der gegen ihren Willen und ihre Stimmen beschlossenen Preiserhöhung alle weiteren .Schritte Vorbehalten müsse. Da in zwischen die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere die noch weiter fortgeschrittene Geldentwertung und die damit eingetretene Steigerung aller Unkostenpreise und Materialpreise, wider unstr Erwarten eine veränderte Lage geschaffen haben und somit die für die frühere Zeit zweifellos ausreichenden Unterlagen jetzt nicht mehr genügen würden, um unserer P'orderutig auf Herabsetzung der Preise vor den zuständigen Instanzen Geltung zu verschaffen, hat die Einzel handelsvertretung im Wirtschaftsausschuß beschlossen, die geplanten Schritte vorläufig zurückzustellen. Ebenso ausdrücklich und dringend wird aber der Erwartung Ausdruck gegeben, daß nicht etwa die oben angeführten Tatsachen zu weiteren Preissteigerungen im Uhrmachergewerbe führen. Wir der Verbandsleitung sind überzeugt, daß die am 8. März in Leipzig beschlossenen Preis erhöhung auch bei den jetzigen Verhältt isseu vollständig genügen niuß, um den gestiegenen Unkosten usw. Rechnung zu tragen.‘‘ Bericht des Ausschusses für Lohnverhandlungen. Am 26. März, nachmittags, trat der Ausschuß für den Reichslohntarif in Hannover zusammen, um über die ge kündigten Lohnsätze (§ 13) zu beraten. Anwesend waren die Herren Tra wny (Dortmund), Haase (Bremen) und Frisch muth (Hannover), vom Zentralverband: die Herren Wabra (Osnabrück), H. Meyer (Hildesheim) und Horwald (Hildes heim) von Deutschen Uhrmachergehilfenbund. Herr Wabra begründete in längeren Ausführungen die Forderungen der Gehilfen, die im wesentlichen in einem Aufschlag von 50 °/ 0 auf die Mindestlohne bestanden. Es wurde weiter gebeten, in den Mitteilungen des Zentralverbandes daraufhinzuweisen, daß der Reichslohntarif durch die angeschlossenen Y'er- einigungen vollständig und sinngemäß durchgeführt werde. Dem wurde unbedingt zugestimmt. Ueber die Erhöhung der Mindestlohne um 50 °/ 0 entspann sich eine lebhafte Aus sprache. Zum Beweise dafür, daß auch die Interessen der Gehilfenschaft gewahrt werden sollen, wurde der unter 2. gefaßte Beschluß vorgetragen. Von seiten der Gehilfen wurde dann als Mindestforderung eine Lohnerhöhung für April um 25°,,, für Mai um 33(3 ° 0 und für Juni um 40 °/ 0 vor getragen. \ on seiten der Meisterschaft wurde eine Lohn erhöhung von 25 " 0 bis 1. Juli 1922 als äußerstes Entgegen kommen genannt. Da keine Einigung erzielt werden konnte, mußte die Sitzung zwecks Sonderberatung auf eine Viertel stunde unterbrochen werden. Nach der Wiedereröffnung erklärte die Gehilfenschaft, daß sie mit einer Erhöhung um 25 °/ 0 einverstanden sei, aber unter \\ ahrung als Mindestlohne und Zufügung des Beschlusses unter 2. Der Zusatz ist als Ergänzung des Reichsloh 11 tarifes anzusehen. Der gefaßte Beschluß lautet: 1. Die Satze des Minimallohnes werden mit Wirkung vom 1. April 1922 um 25 0 0 erhöht. 2. Zu dem Minimallohn soll als Zusatz beigefügt werden: In kleineren Orten (Industrie- und Badeorten) bis 50000 Einwohnern, die in dem Staatlichen Ortsklassen verzeichnis in Gruppe A und B eingestellt sind, tritt ein Zuschlag auf die Minimallohne bis 50 " 0 ein. Hannover, am 26. März 1922. Heinrich Erischmulh. ... , Oll.. T r ;i u ii v, Haas., ff'" 2 b al,ra ; . für .Mi- Mmtersdiall. ,Ik ' 1 'ch.lK-nsohatl. Schätzung bei der Ermittelung von Steuern. Nach der Reichsabgabenordnung hat bei der Ermittelung der Steuerbetrage, sofern eine ordnungsmäßige Buchführung nicht vorliegt, eine Schatzung Platz zu greifen. Ueber das Ziel der Schätzung hat sich der Reichsfinanzhof in einem Urteil vom 29. November 1921 — V A 86 - ausführlich ausgelassen. Aus den Gründen interessiert vor allem — trotz der wenig verständlichen Fassung — nachstehende Stelle: ,,Ziel dieser Schätzung kann aber nicht sein, nur die Entgelte zu ermitteln, deren \ ereinnahmung in irgendeiner Weise nachgewiesen werden kann, sondern nur möglichst zutreffend die Hohe der tatsächlichen, von ihm erzielten Entgelte zu finden. Die Sache liegt durchaus anders als etwa im Strafverfahren oder auch nach der herkömmlichen Praxis bei Schadenermittelnngen im Zivilprozeß, wonach nur das, was unbedingt sicher festgestellt ist, berücksichtigt werden darf oder doch berücksichtigt wird, und der Schuldige
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