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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (30. November 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Radiofunkverkehr und Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die einfachste Art der Schuldeintreibung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 535
- ArtikelRadiofunkverkehr und Uhrmacher 536
- ArtikelDie einfachste Art der Schuldeintreibung 536
- ArtikelDas Probieren von Edelmetallen 537
- ArtikelZeitprojektor 538
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 538
- ArtikelSteuertermine 539
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 539
- ArtikelNeue Postgebühren ab 26. November 539
- ArtikelVerschiedenes 540
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 540
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 541
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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5ä6 DIE üHftMACgERKüKST Nr. 48 Radiofunkverkehr und Uhrmacher Soll sich der Uhrmacher mit dem Vertrieb von Radioapparaten befassen? Die Funkentelegraphie ist dem Uhrmacher durch das funken telegraphische Zeitsignal an sich nichts Unbekanntes. Jetzt hat man aber auch in Deutschland den funkentelegraphischen Verkehr auf den sogenannten Unterhaltungsrundfunk ausgedehnt Während bisher außer dem Funkentelegrammverkehr der Reichspost nur Zeit signale, Börsenkurse und Wetternachrichten gefunkt wurden, sollen jetzt auch Konzerte, Vorträge, Erzählungen usw. auf funkentele- graphischem Wege übermittelt werden. Die Organisation ist ähnlich wie die des Zeitsignals. Wer sich bei der Post einen Erlaubnisschein gelöst und einen Empfangsapparat angeschafft hat, kann zu be stimmten, in den Zeitungen bekanntgegebenen Stunden die gefunkten Konzerte, Vorträge usw. hören. Die dazu nötigen Apparate sind entweder ähnlich den Zeitsignalempfängern oder sie sind mit einem Grammophontrichter versehen und dienen dann dazu, die Funk sprüche einer großen Anzahl von Personen gleichzeitig zu übermitteln. In Deutschland ist der Unterhaltungsrundfunk eist in der Entwicklung begriffen. Da bei uns erst alles behördlich geprüft, genehmigt und gestempelt werden muß, wird es bis jetzt noch sehr wenige Zuhörer der tatsächlich schon stattfindenden funkentele graphischen Konzerte geben. Trotzdem ist damit zu rechnen, daß in allerkürzester Zeit die Einrichtung eine außerordentlich große Verbreitung finden wird. In den Vereinigten Staaten von Amerika und in England, wo man den Unterhaltungsrundfunk, den man dort broad - casting nennt, schon mehrere Jahre kennt, soll dagegen so ziemlich jedermann seinen eigenen Funkenempfänger haben. Es werden dort in den Tageszeitungen täglich die Programme der ver schiedenster} Funkengesellschaften veröffentlicht, so daß jeder in der Lage ist, sich je nach seinen Bedürfnissen seinen Apparat auf die angebene Wellenlänge einzustellen und Börsennachrichten, wirt schaftliche Vorträge, Musik, Gesang, Märchen für Kinder u.a.m. abzuhören. Der Verkauf von Funkenempfängern ist in diesen Ländern ein großes Geschäft geworden. Ebenso groß ist der Absatz von Ersatz- und Zubehörteilen, da dort die Genehmigungsvorschriften nicht so streng sind und sich viele Leute, vor allem ältere Schüler, ihren Empfangsapparat selbst anfertigen. In Deutschland hat der Radiosport ebenfalls eine sehr große Zukunft. Wir stehen gegenwärtig gerade mitten in der Gründerzeit. Es erhebt sich die Frage: „Soll sich der Uhrmacher mit dem Ver trieb von Radioapparaten befassen?“ Diese Frage kann nur mit ja beantwortet werden, denn von allen den Geschäften und Handwerkern, die für den Vertrieb in Frage kommen würden (Elektrotechniker, Lehrmittel- nnd Photo händler) hat der Uhrmacher die meisten Ei fahrungen und die größtf Eignung. Er wird in vielen Fällen schon eine Zeitsignalanlage be sitzen, ist dann mit der Technik schon veitraut, versteht auch ge nügend von elektrischen Vorgängen und wird dadurch leicht in der Lage sein, die Apparate praktisch vorzufühten. Auch die Repa ratur der Apparate wird ihm gut liegen und der Verkauf der regel mäßig notwendigen Ersatzteile sowie der Zusatzeinrichtungen (Ver stärker, Lautsprecher usw.) paßt sich seinem Geschäft gut an und bildet eine ständige Einnahme. Der Kreis der Abnehmer von Funkenempfängern ist unbegrenzt. Außer Geschäftsleuten und Banken, die an dem Empfang der Kurs und Börsennotieruugen ein Interesse haben, kommen Privatpersonen für den Empfang der Vorträge und Konzerte, Landwirte, sowohl für den unterhaltenden Teil, wie für die Wetternachrichten, sowie Schüler und Studierende in Frage. Außerdem ist anznnehmen, daß sich Gesellschaften bilden, die die öffentliche Vorführung der gefunkten Programme in den einzelnen Orten veranstalten. Auch hieran kann sich der Uhrmacher beteiligen, um einmal die Lieferung der Funkenapparate übertragen zü erhalten und zum anderen die günstige Reklamegelegenheit für sich auszu- nutzeD. Ueber die Fortschritte des Unterhaltungsrundfunkes und über die Neuheiten auf diesem Gebiete werden wir regelmäßig berichten. * Die amtliche Rundfunkerlaubnis Die Urkunde zum Erwerb eines Rundfunkempfängers, die von der Reichstelegraphenverwaltung durch Vermittelung der Postämter und der Fernsprechämter ausgestellt wird, besitzt nur eine Gültig keitsdauer von einem Jahre. Nach dieser Zeit ist sie durch Ent richtung der entsprechenden Gebühren zu erneuern. Die Gebühren stellen gleichsam den Abounementsbeitrag für den Genuß der drahtlos telephonischen Unterhaltung dar. Sie betragen 25 Goldmark. Die Darbietungen, die bis jetzt über das musikalische Gebiet noch nicht hinausgehen, können sich erst steigetn mit der wachsenden Zahl der Rundfunkabonnenteu. Die Vermehrung der Genüsse bedeutet dann auch eine Verbilligung der Radiounterhaltung. Die einfachste Art der Schuldeintreibung Das tiübste Kapitel im heutigen Geschäftsverkehr ist die Ein ziehung von Außenständen, namentlich von kleineren Beträgen. Zu einem großen Teil sind diese Beträge bisher einfach gestrichen worden; denn die Mahnung würde ein Vielfaches von der Schuld summe erfordern. Auf der anderen Seite geht es aber nicht an, einfach derartige Forderungen fallen zu lassen, da letzten Endes ein Teil der Kundschaft damit rechnet und darauf spekuliert. Kredit zu geben war ja in den letzten Monaten überhaupt eine Unmöglichkeit, vor der an dieser Stelle wiederholt gewarnt wurde. Die Umstellung unserer Wirtschaft auf ein wertbeständiges Zahlungs mittel wird der Gewährung von Kredit auch wieder eine größere Bedeutung gewinnen lassen. Damit wollen wir natürlich nicht sagen, daß der Weg der Kreditgabe beschritten werden soll. Der Uhrmacher hat alle Veranlassung, darüber zu wachen, daß nicht wieder eine Kreditgewährung — ähnlich wie vor der Kriegszeit — Platz greift. Dadurch schwächt er sich nur, so daß er in die Ab hängigkeit seiner Lieferanten kommen muß. In Schulden geraten bedeutet immer wirtschaftliche Schwäche und volle Abhängigkeit, vor der sich jeder Geschäftsmann sehr hüten muß. Die Steigerung der Unkosten zwingt zu versuchen, überall zu sparen, wo es nur möglich ist. Erhebliche Ersparungen lassen sich bei der Einziehung der Außenstände machen. Fiüher bediente man sich dazu zweckmäßigerweise der Nachnahme. Die Spesen für Nach nahmen sind aber in der letzten Zeit so hoch gesetzt worden, daß dieses Einziehungsmittel als zu teuer immer mehr ausscheidet. Zur Zeit am billigsten ist immer noch der Zahlungsbefehl. Soll die Mahnung z. B. einer Billion erfolgen, so ist es nur notwendig, daß man sich bei seinem Amtsgericht die nötigen Gerichtskostenmarken kauft, diese auf den Zahlungsbefehl klebt und ihn an das zuständige Amtsgericht des Schuldners sendet. Die Beifügung von Kosten marken innerhalb Preußens ist deshalb zu empfehlen, weil nach §§8, 7, 31 des Gerichtskostengesetzes vom 21. Dezember 1922 und der Verordnung vom 8. März 1923 der Zahlungsbefehl erst erlassen wird, wenn die Gebühren bezahlt sind. Würde man den Zahlungs befehl ohne Kostenmarken einsenden, so fordert das Gericht diese in einem portopflichtigen Briefe und erläßt erst nach Eingang den Zahlungsbefehl. Die Ausfertigung des Zahlungsbefehls selbst ist sehr einfach und kann von jedermann erfolgen. Als Vorschlag für die Form geben wir folgendes Schema: Antrag auf Erlaß eines Zahlungs befehls des Uhrmachers , den 2. Dezember 1923. Gläubiger gegen den Landwirt in Ritzebüttel Schuldner wegen: Mk. 1 Billion Der M ahnbeklagte erhielt von dem Kläger die in der anliegenden Rechnung aufgeftihrten Waren zu der daselbst angegebenen Zeit und angemessenen Preis von 1 Billion Mark. Beweis: die klägerischen Handlungsbücher, Eid und für die Preisangemessenheit Gutachten des gerichtlichen Sach verständigen. Der Beklagte hat eine mit der Klagerechnung gleich lautende Rechnung erhalten, Zahlung aber trotz wiederholter Mahnung bisher nicht geleistet. Ich bitte daher um Erlaß eines Zahlungsbefehls wegen: a) der klägerischen Forderung von 1 Billion nebst 4% Zinsen seit dem 29. Oktober 1922. b) der ferner entstehenden Gerichts-, Schreib- und Zu stellungskosten. Sollte der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl Wider spruch erheben, so bitte ich um Anberaumung eines Termine» zur mündlichen Verhandlung. Ergebenst An das Amtsgericht (Unterschrift)
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