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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (5. Juni 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unser Nachwuchs 1925
- Autor
- Neumann, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- ArtikelReichstagung 1925 Breslau 27.-30. Juni 403
- ArtikelAnträge zur Reichstagung: 404
- ArtikelAus Schlesiens Vorzeit 405
- ArtikelHärteflüssigkeit und Anlaßfarbe 410
- ArtikelGute und schlechte Unruhwellenspitzen 411
- ArtikelUhrmacher und Juweliere im Reklameumzuge 413
- ArtikelOn de schläschen Seegermacher 413
- ArtikelUhrmacher-Polka! 414
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 415
- ArtikelUnser Nachwuchs 1925 415
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 416
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 417
- ArtikelPfingstspaziergang 417
- ArtikelDer Aufruf 418
- ArtikelVerschiedenes 418
- ArtikelFirmen-Nachrichten 421
- ArtikelPatentschau 421
- ArtikelVom Büchertisch 421
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 422
- ArtikelEdelmetallmarkt 422
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 23 DIE UHRMACHERKUNST 415 Bekanntmachungen der Verbandsleitung Abmachung über feste Preisstellung der Uhren fabriken im Inland. Zwischen dem Wirtschafts verband der Deutschen Uhrenindustrie und den Ver tretern des Zentralverbandes ist bei der Tagung des Ver bandes Deutscher Uhrengrossisten in Homburg über die feste Preisstellung bzw. die darin enthaltene Lohnklausel bei Inlandsaufträgen folgendes vereinbart worden: „Für Bestellungen, die innerhalb 3 Monaten abgenommen oder geliefert werden, gelten die am Tage der Auftrags annahme gültigen Preise als vereinbart. Ist die Lieferung oder Abnahme innerhalb 3 Monaten nicht möglich und tritt zwischen Bestellung und Lieferung eine Lohnerhöhung ein, so behält sich die Fabrik eine Preisänderung nach Maßgabe der eingetretenen Lohnerhöhung vor.“ Durch dieses Abkommen werden die Kollegen bei Auf schlägen vor den schlimmsten unangenehmen Ueber- raschungen, wie sie durch die beiden letzten fünf- und zehn prozentigen Aufschläge eintraten, bewahrt. Lieferanten - Ausweiskarten. Die Ausgabe der Lieferanten - Ausweiskarten ist erfolgt. Aufgabe jedes einzelnen Kollegen ist es nun aber, jeden Großhändler und jeden Reisenden, der ihn besucht, nach der Lieferanten- Ausweiskarte zu fragen. Jede Firma, die unseren Mitgliedern etwas verkaufen will, muß im Besitz einer Ausweiskarte sein, andererseits ist es notwendig, daß die Kollegen immer nach der Ausweiskarte fragen, damit die Firmen sehen, welche Bedeutung jeder einzelne Uhrmacher den Ausweis karten beilegt. Furnituren-Ausweiskarten. Die Ausgabe der Furnituren-Ausweiskarten ist jetzt durch die Unterverbände durchgeführt worden. Die Furnituren-Ausweiskarte hat sich seit ihrem Bestehen als sehr nützlich und wertvoll erwiesen. Es ist Aufgabe unserer Kollegen, bei ihren Einkäufen bei den Großhandlungen unaufgefordert die Furnituren- Ausweiskarte vorzuzeigen oder sie dem Boten, der zur Furnituren-Handlung geschickt wird, mitzugeben. Es ist Klage darüber geführt worden vom Großhandel, daß einzelne Uhrmacher sich darüber entrüsten, daß von ihnen die Furnituren-Ausweiskarte gefordert wurde. Diese Kollegen schädigen damit das ganze Gewerbe. Sie sollten sich darüber freuen, wenn die Großhandlungen gewissenhaft die gegebenen Richtlinien durchführen und von jedem Kunden die Vor legung der Ausweiskarte fordern. Unsere Kollegen müssen auch bedenken, daß das Personal in den Furnituren - Handlungen wechselt, so daß jeder einzelne Angestellte unmöglich jeden Kunden kennen kann, auch wenn dieser 20 oder 30 Jahre bei der Firma bereits als Kunde ein getragen ist. Wir erwarten, daß alle unsere Mitglieder der Durchführung der Furnituren-Ausweiskarte das notwendige Verständnis entgegenbringen, damit die Furnituren-Ausweis- karte das wertvolle Mittel bleibt zur Unterbindung der Schwarzarbeit, als das es sich von Anfang an erwiesen hat. Wohnungsbestellkarten. Die Wohnungsbestellkarten zur diesjährigen Reichstagung in Breslau sind an die Innungen und Vereine zum Versand gelangt. Wir bitten die Kollegen, die Karten bei den zuständigen Herren Ober meistern oder Vereinsvorsitzenden abzufordern. Außerdem können Karten in Empfang genommen werden bei unserer Geschäftsstelle in Halle (Saale), bei unserer Zweiggeschäfts stelle in Berlin W 8, Leipziger Straße 37, II, und bei den Firmen Rudolf Flume, Berlin C 19, Wallstraße 11/12, C. Filius, Berlin C 19, Seydelstraße 21, Georg Jacob, G. m. b. H., Leipzig, Katharinenstraße 8/12. Die Firma Kälberer & Bäuerle, G. m. b. H., Stuttgart, Johannesstraße 14, über die wir schon an dieser Stelle Veröffentlichungen brachten, weil sie einen Reisenden beschäftigte, der im Aufträge einer anderen Firma Nicht fachgeschäfte besuchte, hat uns jetzt die Erklärung ab gegeben, daß sie diesen Reisenden nicht mehr beschäftigt. Es liegt daher kein Anlaß mehr vor, diese Firma bei Ver gebung von Aufträgen nicht zu berücksichtigen. Das Sterbegeld des Zentralverbandes. Seit der Durchführung des Beschlusses der Reichstagung in Hamburg auf Auszahlung des Sterbegeldes sind bis jetzt rund 8000 Mk. Sterbegeld gezahlt worden. Sehr viel Not konnte dadurch gemildert werden. Wie hoch gerade die Hilfe in derartigen Unglücksfällen einzuschätzen ist, geht aus der Zuschrift eines Vorsitzenden hervor, in der es heißt: „Nehmen Sie meinen herzlichsten Dank dafür entgegen. Die Familie wird sich noch selbst bedanken. Welche Freude, als ich die 100 Mk. übergab, es ist mir wohl fünfmal die Hand gedrückt. Welch ein erhebendes Gefühl, daß unser Verband so für uns sorgt. Möchten doch die fernstehenden Kollegen es endlich einmal begreifen, was es heißt »Zentral verband der Deutschen Uhrmacher «, möchten sie doch ein- sehen: Einigkeit macht stark. Wieviel glücklicher könnten wir sein, anstatt, daß man sich als Konkurrent ansieht. Aber wir wollen nicht müde werden, Kollegen für ihn, für unseren Verband heranzuziehen. Nochmals meinen herz lichen Dank.“ Das Sterbegeld von je 100 Mk. ist vom Zentralver band gezahlt worden an die Hinterbliebenen der Kollegen Häusler (Fulda), Schober (Kiel), Korbstein (Krappitz, O.-S.), Sachau (Wilster), Rumpf (Pyrmont). Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheltsrerbtnd) Unser Nachwuchs 1925 (Zum VII. Verbandstage des Westfälisch-Lippischen Uhrmacher - und Goldschmiede - Verbandes.) Von Fachlehrer A. Neumann (Dortmund) Mit Vergnügen habe ich die Vorschläge des Lehrlings- und Prüfungsausschusses des Zentralverbandes studiert, die den Aufgaben des Westfälisch-Lippischen Verbande3 zugrunde gelegt sind. Ich finde die Wahl derselben hervorragend. Wenn ich heute eine gute Arbeit ausführea will, so geht das nicht ohne ein gutes Werkzeug. Die Anfertigung eines guten Stichels ist als Aufgabe fiir das i. Lehr jahr eine sehr gute. Die Welle für das 2 Lehrjahr mit dem scharfen und dem Trompeterzapfen ist auch eine günstige Lösung. Der rechte Winkel für das 3. Lehrjahr ist eine ganz ideale Arbeit. Für das 4. Lehrjahr würde ich das Gindrehen eines Zylinders einer Unruh welle vorziehen, weil der Messingputzen des Zylinders nur mit einem ganz scharfen und polierten Stichel sauber gedreht werden kann. Einem Lehrlipg, der einen Zylinder sauber eindrehen kann, wird das Eindrehen einer Unruhwelle keine Schwierigkeiten machen. Ich würde aber zu dem Einsetzen des Zylinders noch das Aufsetzen einer flachen Spirale verlangen. Die Hauptbedingung ist nun, daß der Lehrling die vorgeschriebenen Maße genau inne hält. Ohne genaues Maß kann die Arbeit nicht mit „gut“ bewertet werden. Nun ist es natürlich Pflicht des Lehrmeisters, daß dem Lehrling gezeigt wird, wie z. B die Stichelschneide poliert w'rd, daß dieses am besten auf einem Stück Leder mit Diamantine geschieht, ferner, daß der Lehrling im 2 Lehrjahre die Welle mit der Eisenfeile schleifen und mit der Kompositionsfeile polieren muß. Der Winkel des 3. Lehrjahres muß mit Hilfe des Kreises angefertigt werden, indem man auf den Durchmesser durch den Mittelpunkt die ge naue Senkrechte konstruiert. Nun darf ich mir noch einen anderen Vorschlag erlauben. Die Lehrlingsarbeiten, welche von der Prüfungskommission prämiiert werden, sollen nicht wieder in den Besitz des Lehrlings zurückgehen, sondern Eigentum des Verbandes bleiben, ohne materielle Vergütung an den Lehrling. Der westfälische Verband wolle dann die be treffenden Arbeiten an die Fachschulen, zu denen die Lehrlinge ge hören, abliefern, und die Fachschulen hätten mit der Zeit schönes Anschauungsmaterial, oder da, wo mit der Schule eine Fachwerk statt verbunden wäre, hätte diese durch die Stichel und die Winkel direkt gutes Werkzeug, was unter Aufsicht des Lehrers dann auch zu den praktischen Arbeiten verwendet werden dürfte. Vielleicht wäre es auch richtig, darauf hinzuweisen, daß für das ganze Deutsche Reich dieselben Bedingungen gelten und daß die vorgeschriebenen Arbeiten als unumstößliche Pflicht für jeden Lehrling gelten müssen. Frisch auf ans Werk! Es darf niemand fehlen! I I XI
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