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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (12. Juni 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Alpina-Abkommen
- Autor
- Quentin, Walter
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 423
- ArtikelZum Alpina-Abkommen 424
- ArtikelDie Verbandsmarkenuhr 426
- ArtikelAus Schlesiens Vorzeit (Schluß) 426
- ArtikelReichstagung 1925 Breslau 27.-30. Juni 431
- ArtikelAnträge zur Reichstagung: 432
- ArtikelAn die Deutschen 432
- ArtikelAn einen Becher oder an sonst ein Tischgerät 432
- ArtikelDie Uhrmacherinnung Waldenburg wirbt für die Heimat 433
- ArtikelDie Hilfsmittel zur Brillenbestimmung 434
- ArtikelAus der Werdezeit eines Erfinders 436
- ArtikelThe Dollar Watch 437
- Artikel"Na, Meister U, was sagste nu?" 439
- Artikel25 Jahre Handwerkskammermitglied 440
- ArtikelZum Artikel: Das aufziehende Gewitter 440
- ArtikelZu den Fähigkeitsproben 1925 für unsere Lehrlinge 441
- ArtikelSteuerfragen 441
- ArtikelJuristischer Briefkasten 442
- ArtikelPraktische Ratschläge zur Herstellung einer unpraktischen ... 442
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 442
- ArtikelVerschiedenes 444
- ArtikelMesse-Nachrichten 445
- ArtikelFirmen-Nachrichten 445
- ArtikelPatentschau 445
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 445
- ArtikelEdelmetallmarkt 445
- ArtikelDas Nürnbergisch Ei (11) 446
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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I .m t i DIE UHRMACHEBKtTNST Zum Alpina-Abkommen Von Walter Quentin, II. Vorsitzender des Die verschiedenen Aeußerungen zu diesem Abkommen veranlassen mich, folgendes hierzu bekanntzugeben. Daß mit dem Abkommen keine restlose Zufriedenheit hergestellt würde, darüber bin ich keine Minute im unklaren gewesen, aber wenn ich meinen Namen unter dieses Ab kommen gesetzt habe, so muß ich es auch meinen Kollegen gegenüber vertreten können. Es galt, einen Boden des Rechts zu schaffen, denn gerade über die Frage: Was ist erlaubt, was ist verboten? bestanden grundsätzliche Meinungs Verschiedenheiten. Der Zentralverband bzw. der mit der weiteren Bear beitung des Abkommens beauftragte Herr Dr. Felsing setzte sich deshalb mit einem seit 40 Jahren in Berlin ansässigen erfahrenen Juristen, Herrn Justizrat Magendanz, in Ver bindung, um alsbald in Verhandlungen mit der Alpina ein zutreten. Auf seiten der Alpina waren bei den Verhand lungen zugegen, außer dem Vorstand der Alpina, die Herren Rechtsanwalt Schönrock und Patentanwalt Wiegand; seitens des Zentralverbandes die Herren Dr. Felsing, König, Bätge und Quentin. Es wurde das gesamte Material, soweit es den früheren Abmachungen zugrunde lag, durchberaten. Das dann neuer dings getroffene Abkommen geht in einzelnen Teilen über die gesetzlichen Bindungen hinaus, d. h. die Alpina hat weitergehende Zusagen gemacht, als gesetzlich von ihr zu erzwingen möglich gewesen wäre. Das Abkommen selbst ist veröffentlicht und als bekannt vorauszusetzen. Nun zu seinem Wortlaut: Zu 1. Wenn dieser Wille bei allen Uhrmachern vor handen ist, gibt es keinen Alpina-Streit mehr. Zu 2 und 3. Unser eigener Justizrat erklärte bei den Verhandlungen, daß gegen die angeführte Verwendung der Marke gesetzlich nichts einzuwenden sei, und bezeichnete es als einen außerordentlichen Fall, wenn jemand auf die Rechte seiner eingetragenen Schutzmarke zugunsten eines anderen und somit zu seinem eigenen Nachteil zum Teil verzichtet. Zu 4. Ueber die Firmierung entstanden lange und be sonders eingehende Auseinandersetzungen. Unter Voran setzung des eigenen Namens ist es zulässig, zu schreiben: „Mitglied, Verkaufsstelle oder Alleinverkaufsstelle usw.“ Herr Justizrat Magendanz führte den treffenden Fall einer Molkereigenossenschaft an. Lautet die Firma: Verkaufs stelle der Molkereigenossenschaft Husum, so ist es zweifellos eine direkte Verkaufsstelle der Molkereigenossenschaft, lautet die Firma aber: Friedrich Meier, Verkaufsstelle der Molkerei genossenschaft Husum, so geht ebenso zweifellos daraus hervor, daß Meier der Firmeninhaber ist. Ueber die Verwendung der Marke, speziell zur Be hauptung, die Alpina erwecke den Anschein, als ob es sich um eigne Fabrikate handle, wurde zur Aufklärung angeführt, daß z. B. eine bedeutende technische Firma Werkzeuge in Remscheid, Solingen usw. hersteilen läßt und als ihre Spezial werkzeuge in den Handel bringt. Das bekannte „Elbe-Uhrglas“ ist ein gleiches Beispiel. Wie viele Großhandelsfirmen haben auf gleiche Weise ihre geschützte Marke; es wird an B & W, Teutonia, Saxonia, Urania erinnert usw., alle diese Firmen lassen Uhren mit ihrer geschützten Marke in anderen Fabriken herstellen. Ganz das gleiche ist es mit der Central Zu 5. Zur Etikettenfrage gab die Alpina die Erklärung ab, daß Etiketten mit der Aufschrift Alpina nur an Uhren mit der Aufschrift Alpina verwendet werden dürfen. Soviel zu den Hauptpunkten dieses Abkommens. Es wird dem Zentralverband in einer der letzten Ein sendungen vorgehalten, er habe keine Macht über die Alpina. Ja, mein verehrter Herr Einsender, welche Macht- Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher mittel stehen denn einer Berufsorganisation in diesem Falle zur Verfügung? Können Sie uns sagen, was es außer den gesetzlichen Mitteln für Mittel gibt, um in den Betrieb eines rein privatwirtschaftlichen Unternehmens eingreifen zu können? Und was würden Sie persönlich sagen, wenn man gegen Sie in irgendeinem doch immerhin denkbaren Falle ungesetzlich vorgehen wollte? Der Vorstand einer angesehenen Berufsorganisation kann unmöglich anders handeln als auf einer ge setzlichen Basis, das ist doch gar nicht anders denkbar. Jede Gefühlsregung muß hier der kühlen Ueberlegung Platz machen. Eine Berufsorganisation, die unter Nichtachtung des Gesetzes ihre Machtmittel mißbraucht, etwa Terror aus üben wollte, würde sich damit bedenklich kommunistischen Idealen nähern. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, bei den Verhand lungen von Vorstand zu Vorstand eine alle Mitglieder restlos zufriedenstellende Formel zu finden? Ich behaupte nein! Und der Beweis sind die Unzufriedenen auf beiden Seiten. Aber eine Brücke kann gebaut werden, auf der wir uns finden, wenn Gegensätze bestehen! Ich möchte ganz besonders darauf hinweisen, daß die Verhandlungen wiederholt vor dem Abbruch standen, daß es mir aber immer noch einmal gelungen ist unter Auf wendung meines ganzen persönlichen Einflusses, den Faden wieder zu knüpfen und es nicht zum äußersten kommen zu lassen. Ich habe mich ganz persönlich dafür eingesetzt, daß im Falle Trawny, wo die Kosten schon auf 900 Mk. an gewachsen waren, das Verfahren nicht fortgesetzt wurde, und angestrebt, daß die Kosten herabgesetzt werden sollen. Dieses Abkommen ist geschaffen worden, weil ich und der gesamte Vorstand nicht zusehen können, wenn Kollegen in ihrer Unerfahrenheit Dinge unternehmen, deren Folgen sie nicht zu übersehen vermögen. Es soll die Basis bilden, von der aus die Alpina-Angelegenheit zu betrachten ist. Wer sich glaubt darüber hinwegsetzen zu können, mag dann auf eigene Kosten die Verantwortung tragen, er kann und wird darin von uns nicht behindert werden. Dem gegenüber hat die Alpina erklärt, daß sie ihre Rechte zu wahren wissen wird und daß sie nicht länger mehr un gerechtfertigte Angriffe gegen sie und ihre Mitglieder dulden kann. Es geht doch auch nicht an, einen Alpinisten einfach für vogelfrei zu erklären, weil er in seinen Reklamen, die sonst nicht beanstandet worden wären, das Wort Alpina verwendet. Bei der stillen Geschäftslage im Vorjahre, die auch für dieses Jahr in viel stärkerem Ausmaße ihre Schatten voraus wirft, suchte jeder eine Erklärung, um so mehr, als wir durch die vorangegangenen Inflationsjahre reichlich verwöhnt oder besser gesagt entwöhnt worden waren. Und weil die Alpina als erste mit einer planmäßig durchgearbeiteten groß zügigen Reklame auf dem Plan erschien, weil sie damit einen Vorsprung hatte, dem man für den Augenblick nichts gegenüberstellen konnte, wandte sich aller Groll gegen sie, als die vermeintliche Uebeltäterin. Wir predigen seit Jahren: Uhrmacher, werde mehr Kauf mann, betreibe dein Geschäft kaufmännisch, sei rührig und tätig, werbe um deine Kundschaft, lege den kleinlichen Uhrmachergeist ab, schiele nicht soviel auf deine Nachbar- Kollegen, sieh dich einmal selbst an, lege dir die Frage vor: „Hast du auch nichts unterlassen, um dein Geschäft zu heben, hast du nicht untätig darauf gewartet, daß die Kundschaft zu dir kommen soll? Was hast du für dein Geschäft getan?“ Ich glaube, gar mancher wird sich sagen müssen, wahrhaftig, ich habe nichts getan. Mein Schau- Nx fenst« habe mein* Etike Uhrei teuer richtij könnt c genu£ so ha auf al daß ( alle d nur 5 I Not c für di wappr muß kämpf beding Komn wenn „Stop] selbe, E einen Reklat sie pfl \ neue ! schon einen Warer Tat, a in ein C Frau 1 unbedi nicht Erfahr Händh D Reklai ganzi verspr ihre \ L Teil s< ist ein solides eine A Meist • ’sie sei andere befang als Fa W Reklan denken W sind, < immer besser, Es - Geschä e i s t Maske.
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