Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (19. Juni 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zukunftssorgen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Festwagen der Kasseler Kollegen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des deutschen Uhrenhandelsverbandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- ArtikelReichstagung 1925 Breslau 27.-30. Juni 447
- ArtikelDas Riesengebirge 448
- ArtikelDer Redezeitmesser in Breslauer Rathaus 452
- ArtikelMehr Vorsicht bei der Vermittlung von Turmuhrgeschäften 453
- ArtikelZum Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen 454
- ArtikelDie Ferienreise des Uhrmachers 455
- ArtikelAuf zur Reichstagung nach Breslau! 456
- ArtikelKraft ist die Parole des Lebens 456
- AbbildungTeilnehmer an der Tagung des Landesverbandes badischer Uhrmacher ... 457
- ArtikelSchloßbeleuchtung in Heidelberg 457
- ArtikelZukunftssorgen 457
- ArtikelFestwagen der Kasseler Kollegen 458
- ArtikelMitteilungen des deutschen Uhrenhandelsverbandes 458
- ArtikelGegen die Luxussteuer 460
- ArtikelMei lieber Cullege Mali vo dar pummerschen Küste! 460
- ArtikelLockruf der schlesischen Nachtigall 461
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 461
- ArtikelAus der WOG 463
- ArtikelVerschiedenes 463
- ArtikelFirmen-Nachrichten 464
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 464
- ArtikelEdelmetallmarkt 464
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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458 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 25 alle Kollegen eine Sterbegemeinschaft gründen auf folgender Basis: Wir sind im Verband etwa 12000 Mitglieder. Wenn bei jedem Todesfall von den Mitgliedern 1 Mk. eingezogen würde, so käme eine schöne Summe zusammen, 9 / 10 würden zur Auszahlung gelangen, V10 Verwaltungskosten. Würden noch die Frauen mit aufgenommen, so kämen etwa 20000 Mitglieder zusammen. Bei 9 / 10 -Auszahlung läßt sich die Summe schon hören. Bei 2 °/ 0 Todesfällen hätten wir höchstens 400 Mk. im Jahre zu zahlen und wären mit etwa 10000 bis 18000 Mk. versicherte (je nach Mitgliederzahl). Der Dentistenverband arbeitet schon seit 1892 auf diese Weise und seit einem Jahr ist die zwangsweise Mitgliedschaft eingeführt. Es klappt dort tadellos; wenn das die Zahnkünstler imstande sind, warum sollen es nicht dieSeegermacher können. Allerdings macht so eine Sache viel Arbeit. Es wäre unmöglich, sie der Verbandsleitung aufzuhalsen. Es wäre da eine separate Leitung zu wählen mit einem bestimmten auskömmlichen Gehalt; das läßt sich auch gut machen, wenn wir etwa 15000 Mitglieder sein würden, und bei etwa 2 % Todesfällen stände der Leitung eine Summe von etwa 4500000 Mk. zur Verfügung. An Unkosten würde es un gefähr im Jahre etwa 50000 Mk. ausmachen. Der Rest stände der Verbandsleitung zur Verfügung und ließe sich allerhand damit beginnen, wie Schulen, Lehrlingswesen, Erholungsheime, Altersheime, Stipendien, auch für in Not geratene Kollegen usw. Nötig wäre es allerdings, daß immer etwa 20 Todesfälle im voraus bezahlt sind, damit der Schatzmeister jederzeit in der Lage ist, das Geld an die betreffenden Angehörigen zu zahlen. Die Einziehung der Gelder würde den betreffenden Innungskassierern obliegen, der sie an den Schatzmeister zu senden hätte. Das ist nun in großen Umrissen eine Idee, es wäre immerhin nötig, darüber zu sprechen. Nutzen daran haben die älteren wie jüngeren Kollegen, denn sterblich sind wir alle, und es ist doch immerhin ein ganz schönes Gefühl, wenn man weiß, daß unsere Angehörigen auf diese Weise eine schöne Summe ausgezahlt erhalten und vor Not geschützt sind. Wenn das ausgebaut werden kann, sind alle Kollegen besser geschützt als mit einer Lebensversicherung; natürlich müßten alle mitmachen, ob jung, ob alt, damit auch etwas Ordentliches geleistet werden kann. Es wäre mir interessant, darüber Meinungen zu hören. P. H. in W. Festwagen der Kasseler Kollegen Mehr und mehr treten erfreulicherweise die Kollegen aus ihrer angeborenen oder anerzogenen Schüchternheit heraus und beteiligen sich an öffentlichen Reklamen, Um zügen usw. So hat in Kassel jüngst ein Schützenfest statt gefunden, bei dem die Uhrmacher sich wuchtig zur Geltung zu bringen gewußt haben. Unser Bild stellt den Festwagen P Der Festwagen der Kasseler Uhrmacher dar. Vor dem Wagen ritt Kollege Stein als Herold, mit dem Banner des Vereins, ihm folgten in vier geschmückten Landauern der Vorstand und hinter diesem der Verein zu Fuß, dann kam der mit vier geschmückten Pferden be spannte historische Wagen, die Kutscher in alten Kostümen. Vorn auf dem Wagen stand Kollege Haarmann in Original- Nürnberger Tracht als Peter Henlein. Im übrigen war der Wagen mit einer Turmuhr beladen, die unterwegs schlug und an der gearbeitet wurde. Ein Plakat an der Rückseite des Wagens lautete: „Kauft Uhren in Fachgeschäften!“ Die Gruppe ist in der öffentlichen Meinung sehr günstig beurteilt worden. Mitteilungen des Deutschen Uhrenhandelsverbandes Auf Grund der Vollmachten, die dem Deutschen Uhren handelsverband, E.V., Berlin, seitens der ihm angeschlossenen Verbände erteilt sind, und denen auch andere Verbände zugestimmt haben, ist nachstehende Eingabe an die Mit glieder des Reichstages, insbesondere an diejenigen des Steuerausschusses, ferner zur Unterstützung an sämtliche Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, sonstige wirtschaftliche Interessenvertretungen und Ver bände, sowie an maßgebende, an der Gesetzgebung mit wirkende Einzelpersonen abgesandt worden: Deutscher Uhrenhandels- Berlin, den 12. Juni 1925. verband, E. V., Berlin W 8, Leipziger Straße 37. Betrifft: Luxussteuer. Anläßlich der im Rahmen der all gemeinen Steuerreform vorgesehenen Umgestaltung auch der Um satzsteuer gestatten sich die Unterzeichneten Verbände, in letzter Stunde nochmals dem Steuerausschuß des Reichstages die moralischen, wirtschaftlichen und sozialen Schäden der erhöhten Umsatzsteuer, sogenannten Luxussteuer, vor Augen zu führen und den Antrag zu stellen: die Aufhebung der §§ 15 bis einschließlich 29 des Umsatzstei)Crgesetzes vom 24. Dezember 1919 zu > beschließen. Die dt»b die Unterzeichneten Verbände vertretenen Gewerbe kreise verstießen sich keineswegs der Notwendigkeit, daß aus geeigneten Steuerquellen der öffentlichen Hand die zur Durch führung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zuznführen sind. Sie vertreten aber auf Grund nunmehr vieljähriger praktischer Er fahrungen mit der Luxussteuer hinsichtlich deren Folgen für die deutsche Wirtschaft und deren steuerlichen Ertrages mit aller Ent schiedenheit die Auffassnng, daß die Luxussteuer in moralischer, wirtschaftlicher und sozialer Beziehung keine geeignete Steuer quelle darstellt, sich vielmehr auf den angeführten Gebieten in solch nachteiligem Maße auswirkt, daß sie, über den einseitig fiskalischen Gesichtspunkt hinaus betrachtet, in ihrem Endergebnis einen auf die Dauer immer unerträglicher werdenden Schaden am deutschen Wirtschaftskörper darstellt. ^ Eine Gegenüberstellung der durch die Luxussteuer verursachten Schäden mit deren Ertrag, der im Etatsjahre 1924/25, als nur mjt 6 0/0 am Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt, hinter dem Voranschläge von 180 Mill. Mk. mit i2oMill.Mk. um volle 60 Mill. Mk. zurückgeblieben ist, während dagegen das Aufkommen aus der allgemeinen Umsatzsteuer trotz mehrfacher Herabsetzung des Steuersatzes weit über deren Voranschlag hinaus- gegangen ist, möge dem Steuerausschuß die Berechtigung der vor stehenden Auffassung und des Verlangens weitester Wirtschafts - und Bevolkerungskreise vom Erzeuger bis hinab zum Verbraucher nach Beseitigung dieser rein fiskalischen Sonderabgabe dartun: Moralische Unhaltbarkeit der Luxussteuer. Die gesetzliche Bezeichnung der erhöhten Umsatzsteuer als „Luxus- 1.“ ‘l ,\7- u Dd " nd ents P«cht weder nach Voraussetzungen noch nach Wnkungen dem Charakter einer solchen. Zu einer Zeit entstanden, wo angesichts der besonderen Notlage weitester Be-
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