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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (16. Oktober 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Augen-Arbeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- Artikel2. Mitteilung des Schutzverbandes für die Genossen der Deutschen ... 825
- ArtikelRevision 825
- ArtikelSchönheit des Ornaments und Schönheit der technischen Form 827
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 829
- ArtikelSteuerbriefkasten 831
- ArtikelHeute wollen wir unsere Unterhaltung fortsetzen 831
- AbbildungTeilnehmer an der Bannerweihe der Zwangsinnung Göttingen 833
- ArtikelSteuerfragen 833
- ArtikelIst großer Umsatz in Uhren und Goldwaren zu erwarten? 834
- ArtikelPatentschau 834
- ArtikelAugen-Arbeit 835
- ArtikelDas Polymeter 836
- ArtikelBüchertisch 838
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 839
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 839
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 841
- ArtikelDr. Fritz Mauthe, Schwenningen, 50 Jahre 842
- ArtikelVerschiedenes 842
- ArtikelMesse-Nachrichten 844
- ArtikelFirmen-Nachrichten 844
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 844
- ArtikelEdelmetallmarkt 844
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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12 aller tens: sind, :nden Jbren etail. stem . die einen Kauft i die r ans ieren, i (lies sehen, ehren >nnen. m ist ngen? iungs- er als Frage ;t sich Sache, »in gen iensch edingt iissen helfen, durch darin )ft am nn der wäre, n paar :kiame ;onnte. r nach ie Bei- :h eine wußtes ilismus stimmt jr ganz nd mit illeuten lpf auf e wird ;n oder : zu er- tranrig drehen! mos. nningen Ohren, 21. 2. 2J nningen ichlag- , Veitr.: nagne- nzollern- 2. 5• 2 5' nzeige- 1. 86134- J., vorm. tlender. . , vorm. r en « nd Rathaus- Nr. 42 DIE UHRMACHERKUNST 835 Der Uhrmacher-Optiker Augen - Arbeit. Augenarbeit, was soll uns dieses Wort sagen? Denn bisher differenzierte man immer nur nach Kopf- und Hand arbeit, evtl. wurde auch noch der Maschinenarbeit Er wähnung getan. Aber worauf beruht denn fast der ganze Arbeitsprozeß? Eine jede Arbeit, gleich welche wir ins Auge fassen, beruht auf Intaktheit unseres Sehorgans. Wenn wir unsere Arbeit nicht sehen, leidet die Ausführung darunter. Die Arbeit des einzelnen kann wohl an sich unter schlechtem Sehvermögen leiden, aber diese hat keinen Einfluß auf die Allgemeinheit. Darum soll nicht dies das Thema unserer heutigen Abhandlung sein, sondern wir wollen vielmehr die Augen arbeit betrachten, von der das Leben und Wohlbefinden unserer Mitmenschen abhängig ist. Wir wollen heute unser Augenmerk auf die Sehschärfe der Personen lenken, denen wir uns im öffentlichen Verkehr anvertrauen. Vor einiger Zeit brachte die Optische Rundschau einen Aufsatz von Dr. Reichert, dessen Ansicht ich in diesem Falle nicht ganz teilen kann. Wenn sich Dr. Reichert auch nur mit den bis jetzt bestehenden gesetzlichen Vorschriften befaßt, so schließt er doch einige Vorschläge zur Reformierung dieser Vorschriften an, die ich als zu minimal betrachte, wie wir im Laufe dieser Ausführungen noch sehen werden. Bei der Augenprüfung sämtlicher Verkehrsbeamten ist die Sehschärfe, das Gesichtsfeld, das Farbensehen und das Plastischsehen zu beachten. Betrachten wir die einzelnen Angaben für die einzelnen Berufe, so finden wir bei den gefährlichsten Positionen eine Leichtfertigkeit des Gesetzgebers, daß sich uns unwillkürlich der Gedanke aufdrängt, er wolle mit dem Leben der Menschen spielen. Wollen wir die Sehschärfe bestimmen, so müssen wir verlangen, daß auf eine bestimmte Entfernung das menschliche Auge scharf sieht; daß aber auch die Fähigkeit der Naheanpassung erhalten ist. Ob die verlangte Seh schärfe mit oder ohne Brille erreicht wird, ist gleichgültig, da wir ja schon oft bewiesen haben, daß das Tragen einer Brille nicht Zeichen eines kranken Auges ist, sondern daß wir es nur mit einem technisch fehlerhaften Bau des Auges zu tun haben. Hierbei ist aber auch zu berück sichtigen, daß die Augen gleichmäßig konvergieren, und nicht ein Auge bei der Akkommodation nach der Seite abweicht. Das Gesichtsfeld muß ein normales sein, wie wir weiter unten noch sehen, da Ausfälle nicht nur Folge von schweren Augenstörungen sind, sondern da die Aus fälle des Gesichtsfeldes sich ständig vergrößern. Außer der Sehschärfe ist der Farbentüchtigkeit be sondere Aufmerksamkeit zu schenken, da unser ganzes Signalwesen auf Farben beruht. Das Plastischsehen kommt nur für Verkehrspersonen in Frage, deren Fahrzeuge nicht an einen festen Weg gebunden sind. Die Fahrer der Einrichtungen, die ihre vorgeschriebenen Bahnen haben, wie das Lokomotivpersonal und die Straßenbahnführer, sind auf diese Fähigkeit nicht so sehr angewiesen. Mustergültig waren bis jetzt die Einrichtungen der deutschen Reichseisenbahnen, die von sämtlichen Ange hörigen des Betriebsdienstes mindestens 2 / 3 Sehschärfe auf beiden Augen ohne Korrektionsgläser verlangte. Wert wurde besonders auf gutes Farbensehen gelegt. Bei der Einstellung und alle fünf Jahre, bei schweren Krankheiten sofort nach der Genesung, muß sich der Betriebsbeamte einer genauen Augenprüfung unterziehen. Bei dem immer stärker werdenden Verkehr kann aber auch diese Vor schrift nicht mehr genügen, zumal der Dienst es verbietet, im Fahrdienst ein Augenglas zu tragen. Die neue Vor schrift müßte demnach mindestens volle Sehschärfe ohne Korrektionsglas verlangen, bei vollständiger Farbentüch tigkeit. Bei Zugführern und Betriebsbeamten des Bahn hofsdienstes könnte man die Bedingungen ja erleichtert lassen. Weichensteller an großen Verkehrszentren müßten dieselben Erfordernisse erfüllen, wie das Fahrpersonal selbst. Schwieriger liegt schon der Fall, wenn wir den Straßen bahnbetrieb ins Auge fassen. Wir haben es hier nicht mit einem vollständig isolierten Betrieb zu tun, sondern aus jeder Straße kann dem Fahrer ein Hindernis kommen. Es wäre hier außer der guten Sehschärfe noch besonders auf ein intaktes Gesichtsfeld Wert zu legen. Der Fahrer muß freies Orientierungsvermögen haben, um jeder Ge fahr, mag sie von rechts oder l.nks kommen, sofort ent gegenwirken zu können, was bei eingeengtem Gesichts feld aber nicht möglich ist. Die Straßenbahnordnung ver langt zwar von ihren Fahrern auf beiden Augen normale Sehschärfe ohne Korrektionsglas; aber mit dieser Forde rung wird es nicht sehr genau genommen. Ich persönlich kenne Fahrer, die bei ziemlich starker Kurzsichtigkeit, auch bei voller Korrektion, noch nicht die erforderliche Sehschärfe erreichen und doch in schwierigen Straßen zügen fahren. Auch hier wäre eine regelmäßige Nach untersuchung sehr empfehlenswert. Auch die Farben tüchtigkeit der Fahrer sollte geprüft werden, da die Städte mit großen Verkehrsplätzen dazu übergehen, sich auch der farbigen Signalarme zu bedienen, wie wir sie vom Eisenbahnbetrieb her kennen. Bei der Untergrundbahn kann man die Sehschärfe etwas vernachlässigen, da durch die künstliche Beleuch tung der Strecken durch die Zugscheinwerfer doch nur eine bestimmte Strecke übersehbar ist. Die Farbentüch- tüchtigkeit muß natürlich vollständig intakt sein. Bei der Schwebebahn ist die Sache am einfachsten, da eine größere Gefahr nicht besteht. Signale müssen auf die nötige Entfernung erkannt werden, aber Gefahren, wie sie den anderen Verkehrsmitteln drohen, sind hier nicht zu befürchten. Ein Problem für sich ist die Augenprüfung zwecks Erlangung eines Führerscheins für Kraftfahrzeuge. Hier bei wird leider am meisten gesündigt. Wahrscheinlich nur deswegen, weil diese Verkehrsart am gefährlichsten werden kann. Die gesetzlichen Vorschriften verlangten bis heute auf einem Auge mindestens Ve Sehschärfe und auf dem ändern mindestens V2 Sehschärfe. Nachunter suchungen wurden nicht verlangt und sonstige Bedingungen auch nicht gestellt. Der Führerschein konnte nur solchen Personen verweigert werden, die doppelt sahen, nachtblind oder linsenlos waren, oder deren Augenbefund eine Er krankung zeigte, die das Sehvermögen bedeutend herab setzen würde. Wenn man diese Bedingungen mit den oben besprochenen vergleicht, so kommt einem erst die ganze
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