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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (30. Oktober 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wiener Brief
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- ArtikelWas die Umstände dringend machen! 867
- ArtikelKonzentration 867
- ArtikelUhrmacher, führt Bücher! 868
- ArtikelDie Geschichte der Uhrmacherkunst in der Renaissance 869
- ArtikelVom verhängten Schaufenster 870
- ArtikelSteuertermine für November 871
- Artikel"Meister U mit der Laterne" 871
- ArtikelHinter dem Ladentisch 874
- Artikel4. Mitteilung des Schutzverbandes für die Genossen der Deutschen ... 875
- ArtikelDie Uhren der heutigen Sammlung Marfels (Schluß) 875
- ArtikelWiener Brief 877
- ArtikelSteuerfragen 878
- ArtikelSteuerbriefkasten 879
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 879
- ArtikelWie verhält man sich bei Zusendung unbestellter Waren? 885
- ArtikelVerschiedenes 885
- ArtikelFirmen-Nachrichten 886
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 886
- ArtikelEdelmetallmarkt 886
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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878 DIE UHRMACHERKUNST Nh 44 günstigen Bedingungen für den Wiener Kaufmann und für den Ein käufer ab. Die gegenwärtigen Verhältnisse haben diesen Export zum Er liegen gebracht, da die Zölle in Oesterreich viel zu hoch sind, und die Wiener Ware für den nationalstaatlichen Bürger und den Balkan viel zu teuer geworden ist. Das Wiener Geschäft verlor somit seinen Export und beschäftigt sich jetzt nur noch mit dem reinen Transithandel. Nach Polen können Taschenuhren infolge der gegen wärtigen Einfuhrschwierigkeiten nur in zerlegtem Zustande geschickt werden, und zwar Werke und Gehäuse separat. Bei billigen Waren werden die einzelnen Bestandteile aus der Schweiz nach Polen ge schickt und dort von der inzwischen entstandenen Gehäuseindustrie zusammengesetzt, die bisher noch als sehr minderwertig gilt. Einfuhr bewilligungen werden nach Polen nur in äuBeist geringem Maße erteilt, und die Devisenzuteilung zwecks Bezahlung der im Auslande gekauften Ware ist in Polen noch immer sehr mangelhaft. Der Export nach der Tschecho- Slowakei ist ziemlich gering, da sich dort eine Reihe von Großfirmen gebildet hat, die direkt aus der Schweiz beziehen. Jedoch gibt es noch einige österreichische Häuser, die in Prag, Brünn oder Reichenberg Filialen besitzen, die die Ware transit Wien beziehen. Die tschecho-slowakische Gehäuse industrie ist im Eatstehen begriffen, aber sie bildet schon heute in billigeren Damen-Golduhren eine bedeutende und ernst zu nehmende Konkurrenz. Der Handel mit Jugoslawien stößt auf manche Schwierigkeiten. Die Zölle, mit Ausnahme für Golduhren, wurden enorm heraufgesetzt. Zwischen Jugoslawien und der Schweiz besteht kein Handelsvertrag, weshalb man in dem Handel mit dem jugoslawischen Staate wegen der Zölle sehr vorsichtig sein muß. Es verlautet, daß in der nächsten Zeit Handelsvertragsverhandlungen zwischen der Schweiz und Jugo slawien angebahnt werden. Vorläufig sind jedoch die Schwierig keiten im Handel mit dem letzteren Staate sehr groß und nicht zu unterschätzen. Für den österreichischen Export bedeutet die Bestimmung, daß eine Rückfuhr der Ware aus Jugoslawien nicht möglich ist, eine Behinderung jedweden Geschäfts, und ein Handel ist mit diesem Staate nur dann möglich, wenn dort Läger errichtet werden. Der Handel mit Ungarn wird von manchen hiesigen Großkauf leuten wegen der dortigen Zahlungsweise gemieden. Ueberdies ist die dortige Geschäftslage sehr flau, und wenn manche Budapester Einkäufer nach Wien kommen, so findet zwar ein gewisser Export nach Ungarn statt, aber er entbehrt der früheren Regelmäßigkeit und Intensität. Die Exportbeziehungen Wiens mit Rumänien haben fast voll ständig aufgehört. Die bestellte Ware wird angenommen, aber nicht bezahlt. Solange es einem dortigen Händler möglich ist, mit io Lei, die er dem Gerichtsboten gibt, einer gerichtlichen Vorladung erfolgreich ausznweichen, ist an ein Geschäft mit Rumänien nicht zu denken. Nach Bulgarien und der Türkei sind die Beziehungen Wiens so ziemlich abgebrochen. Im Wiener Juweliergewerbe ist anfangs dieses Monats ein Streik in einer Anzahl von Betrieben ausgebrochen. Die Gehilfen fordern eine unterschiedliche 45- bis 6oprozentige Erhöhung der Mindestlöhne, und zwar so, daß jeder 22jährige Arbeiter mindestens I Schilling Stundenlohn, ohne Rücksicht auf seiue Befähigung, er hält. Das Gewerbe, das eine Anzahl Spitzenlöhner hat, beschäftigt natürlich auch eine größere Anzahl Arbeiter, die, obwohl gelernte Goldschmiede, sich dennoch nicht viel über den Hilfsarbeiterstand erheben. Gerade diesen schwachen Kräften müßten Lohnerhöhungen von 10 bis 28 Schilling gegeben werden, was nicht nur undutch- führbar ist, sondern auch eine krasse Benachteiligung der tüchtigeren Arbeiterschaft bedeuten würde. Da das Goldschmiedgewerbe infolge der Kleinheit des österreichischen Staates und der Absperrung der Nachfolgestaaten gegenüber der Luxuseinfuhr seit Jahren vollständig daniederliegt (der Arbeiterstand hat sich von 3500 auf 1500 reduziert), sich aber im letzten Monat eine kleine Besserung zeigte, verhielt sich die Meisterschaft nicht ablehnend gegen die Gehilfenforderungen, sondern versuchte, ein vernünftiges Ausmaß zu erreichen, indem eine 10- bis i5prozentige Erhöhung der Mindestlöhne und eine 5prozentige generelle Zulage den Gehilfen angeboten wurde. Ohne sich nun auf weitere Verhandlungen einzulassen, hat die Gehilfen schaft kurzerhand den Streik beschlossen, obgleich der fachlich hochstehende Teil der Gehilfenschaft davon keineswegs entzückt ist. In den nächsten Tagen soll nun in denjenigen Betrieben, in denen gearbeitet wird, die nicht streikenden Gehilfen ausgesperrt werden. Der Streik kommt manchen Firmen, die keine Aufträge besitzen und ihre Angestelltenzahl abbauen wollen, sehr gelegen. In anderen Betrieben dagegen, vornehmlich in denen kunstgewerb liche Ware hergestellt wird, wird der Streik sehr peinlich empfunden, da sie gerade jetzt, zur Saisonzeit, mit Aufträgen Pariser Provenienz für feine Arbeiten versehen sind, insbesondere trifft das für Ketten erzeuger zu. Das Geschäft im Detailhandel liegt sehr danieder; es wird nur Kommerzware verkauft, billige Uhren wie ebensolche Bijouteriewaren. Die Preise in Bijouterien sind sehr hoch, und gegenüber dem Aus lande infolge der Ueberlastung durch Steuern und Abgaben nicht besonders konkurrenzfähig. Durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen werden einige Aenderungen der Durchführungsvorschriften zum Panzierungsgesetz und zum Platinpunzierungsgesetz festgesetzt, die in fachlichen Kreisen sehr unangenehm empfunden werden, da sie eine Verdoppelung der bestehenden Arbeit bedeuten. An Goldgeräten dürfen Platinbestandteile und au Silbergeräten Platin- oder Gold bestandteile angebracht werden, wenn sie von dem Goldgerät durch ihre Farbe leicht unterscheidbar sind, und wenn sie lediglich in Fassungen oder in kleinen Verzierungen bestehen, die mit solchen Fassungen in Verbindung stehen. Die Bestandteile müssen mindestens den niedrigsten gesetzlichen Feingehaltsgrad besitzen. Gold- oder Silbergeräte mit Bestandteilen aus anderen edlen Metallen werden auf ihren einzelnen Teilen mit den entsprechenden Feingehaltspunzen bezeichnet. Vertragen diese Bestandteile wegen ihrer Kleinheit oder sonstigen Beschaffenheit die Bezeichnung nicht, so werden sie bei der Bezeichnung des Gerätes in einzelnen Fällen nicht berücksichtigt, und das Gerät wird mit der seinem Metall entsprechenden Fein gehaltspunze versehen. Diese Fälle sind gegeben, wenn sie von dem Gerät durch ihre Farbe leicht unterscheidbar sind; doch darf ihr Gewicht nicht mehr als 0,5 g und außerdem nicht mehr als 50/0 des Gesamtgewichtes des Gerätes betragen, und wenn sie aus einem höherwertigen Metall bestehen als das Gerät. In allen anderen Fällen werden Gold- oder Silbergeräte mit Bestandteilen aus anderen edlen Metallen, die auf ihren einzelnen Teilen mit den entsprechenden Feingehaltspunzen nicht bezeichnet werden können, mit der be sonderen Punze für gemischte Waren versehen. An Platingeräten dürfen Bestandteile aus Gold oder Silber angebracht werden, wenn sie von dem Platingerät durch ihre Farbe leicht unterscheidbar sind. Im Falle unbedingter technischer Notwendigkeit kann die Anbringung kleiner und im Verhältnisse zum Gesamtgerät geringfügiger Bestand teile aus Gold an Platingeräten auch dann gestattet werden, wenn das Erfordernis der leichten Unterscheidbarkeit nicht zutrifft. Die Bestandteile müssen mindestens den niedrigsten gesetzlichen Fein- gehal'sgrad besitzen. * * * Mit Wirkung vom 27. Oktober 1925 wurde die Punzieiungs- gebühr in Oesterreich erhöht. Die Erhöhung ist nicht besonders bedeutend und wird nicht als drückend empfunden. Sie beträgt für Silbergeräte 10 Schilling, für Goldgeräte 60 Schilling, für Platin geräte 170 Schilling, und zwar für 1 kg rauh, für Silberuhren und - gehäuse mit einem Werkdurchmesser unter 32 mm 0,3 Schilling, von 32 mm und darüber 0,6 Schilling, für Golduhren und -gehäuse mit einem Werkdurchmesser unter 32 mm 0,6 Schilling, von 32 mm und darüber 1,2 Schilling, für Platinuhren und -gehäuse mit einem Werkdnrchmesser unter 32 mm 1,6 Schilling, von 32 mm und darüber 3,2 Schilling für ein Stück. Die Gold-, Silber- und Platinpreise sind seit einem Monat stabil. Silber notiert 1,60 Schilling je Gramm, Platin 33 Schilling, Gold 4,80 Schilling. Die Steine sind fest geblieben. In Oesterreich selbst ist keine Ware vorhanden, alles ist längst ins Ausland ge wandert, und der hiesige Markt wird noch in größerem Maße als vorher vom Weltmarkt beeinflußt. In der nächsten Zeit werden Goldmünzen zu 25 und 100 Schilling ausgeprägt. Die ursprünglichen Entwürfe haben die Billigung des Finanzministeriums nicht gefunden, und vor einiger Zeit sind neue Entwürfe vorgelegt worden, bezüglich derer aber noch keine Entscheidung getroffen ist. Selbstverständlich werden die Goldschillinge nicht für den allgemeinen Verkehr, sondern nur auf private Bestellung gegen eine Piägegebühr hergestellt werden, so wie es auch jetzt bei den Goldkronen der Fall ist, die noch bis Ende des Jahres emittiert werden dürfen. Auch in der Vorkriegszeit hat die Oesterreichisch-Ungarische Bank bekanntlich die Barzahlung nicht aufgenommen und trotzdem, ohne hierzu ver pflichtet gewesen zu sein, Goldmünzen ausgegeben bzw. gegen Papier geld umgetauscht. O. G. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Ueberleitung der preußischen Gewerbe steuer in das regelmäßige Veranlagungs verfahren. Anschließend an meine Ausführungen anf S. 810' unter »Die bevorstehende Neugestaltung der preußischen Gewerbesteuer“, worin hervorgehoben war, daß für das Jahr 1926 ein neues Gewerbesteuer gesetz zu erwarten ist, sind im folgenden die Bestimmungen des am 15. Oktober 1925 in Kraft getretenen Gewerbesteuerüberleitungs- gesetzes wiedergegeben. Die Veranlagung und Erhebung der Gewerbesteuer erfolgen nach der Gewerbesteuerverordnung vom 23. November 1923, zuletzt für das Rechnungsjahr 1925, und zwar gelten die Bestimmungen dieser Verordnung und den dazu ergangenen beiden Ergänzungs verordnungen bis zum 31. März 1926 mit der Maßgabe, daß bis zum Empfang eines Veranlagungsbescheids für das Rechnungsjahr
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