M i ttheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreich Sachsen. 18 3 1. tz Dresden 7. April 1831. Im Verlage der P. G. Hilscher'schen Buchhandlung. Auszug aus dem Protocolle der allgemeinen Ritterschaft vom 24. Marz 1831. hierauf gab annoch ein Mitglied in einem durch gewichtige Gründe motivirtcn Vortrage der Erwägung der Curie anheim, ob nicht bei dem, in Folge der neuern politischen Ereignisse, namentlich zur Ausrüstung des Bundcscontingents theils schon nothwendig gewordenen, theils annoch zu erwartenden Mehraufwande, die ungesäumte Annahme des 21 Guldenfußes bei der höchsten Behörde zu beantragen sey, da hiervon ins besondere die Verfügbarkeit über den, dermalen nutzlos vorhandenen, bedeutenden Kassen-Billets-Vorrath zu erwarten stehe. Ob nun schon die Bcrathung über diesen Vorschlag einigen Mitgliedern Anlaß gab, auf die ge gen dessen Ausführung etwa vorhandenen Bedenken aufmerksam zu machen; hierunter aber auch zu rech nen, daß die Verzinsung der Staatsschulden wohl noch nach dem jetzigen Münzfüße werde erfolgen müssen, daß, dafern nicht die Steuern mit einem, wenn auch nur geringen, Aufgelde erhoben würden, den Staats-Cassen ein bedeutender Verlust zugezogen werden würde, daß ferner die besoldeten Staatsdie ner vielleicht auf eine Entschädigung Anspruch zu machen befugt fern würden, und daß endlich eine Her absetzung des Münzfußes allein, wenn nicht damit eine Erklärung, Cassenbillets unbedingt bei allen Cassen statt baaren Geldes annehmen zu wollen, in Verbindung gebracht würde, deren Umlauf schwerlich vollkom men bewirken dürfte; so theilte man doch im Allgemeinen die Ansichten des Referenten, und hielt es aller dings für zweckmäßig dessen Antrag nach erlangter Beisiimmung der übrigen Curien an Se. Maj. und Se. Kön. Hoheit gelangen zu lassen. Zur Vereinfachung der Mittheilung, versprach indeß der Referent die für seine Ansicht entwickelten Gründe schriftlich aufzusetzen; auch glaubten mehrere der Anwesenden, es würde zweckdienlich feyn, wenn sie sich bereits vorläufig zu dem Anerbieten erklärten, die von ihren Unter- thanen ihnen zu entrichtenden Geldzinsen in Preuß. Münzsorten ohne Aufgeld anzunehmen, und durch diese Erklärung die besoldeten Staatsdiener zu einer ähnlichen Derzichtleistung aufforderten. Es wurde zu dem Ende ein Subscriptt'onsbogen unterzeichnet, und derselbe bis nach Eingang des erwarteten schriftlichen Aufsatzes zu den Acten genommen.