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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. 139. Dresden, den 22. Mai 1846. Einhundert und vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 12. Mai 1846. (Abendfitzung.) Inhalt: Berathung des.Berichts der dritten Deputation über mehrere Petitionen um Wiederherstellung des Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen insei- nsrReinheit, in Beziehung auf das Gesetz vom 14.Zuli 1840, die Ablösung der geistlichen Na tura lzehnten u. s. w. betr. — Schlußa bstimm ung. Die Sitzung beginnt ^8 Uhr des Abends in Gegenwart Her Staatsminister v. Wietersheim und v. Zeschau, so wie von zwei und sechszig Kammermitgliedern. Der Präsident äußert, daß diese Sitzung der Berathung des Be richts der dritten Deputation über mehrere Petitionen umWie- Herherstellung des Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheits theilungen in seiner Reinheit in Beziehung auf das Gesetz vom 14. Juli 1840, die Ablösung der geistlichen Naturalzehnten rc. betreffend, gelte, und ersucht den Referenten, der Kammer den Vortrag zu erstatten. Referent Abg. Klien: Ich erlaube mir zuvörderst, die Frage: ob dieser Bericht vorgelesen werden soll? Präsident Braun: Ich habe an die Kammer die Frage zu richten: ob sie wünsche, daß von der Vorlesung des Berichts abgesehen werde? — Einstimmig Ja. Dieser Bericht lautet, wie folgt: ' Ueber den vorliegenden Gegenstand sind bei der zweiten Kammer sechs Petitionen, als: 1) aus den Dörfern Ziegelhain, Mühlau, Burkersdorf, Niederfrohne, Markersdorf, Obergräfenhain und Ober- elsdorf, Gottfried Wachler und Consorten, 2) von Hoyersdorf und Gösau, Georg Weber und Con sorten, 3) von Deuben, von Karl Gottlob Kretzschmar und 38 Ge nossen, in 28 Orten, 4) von Malkwitz, Karl Gottfried Abrecht und Genossen, 5) von Breunsdorf, Johann Christian Schellenberger und Genossen, 3) von Mülsen St. Niclas und von Stangendorf, eingegangen und in den Sitzungen vom 6. und 24. October, 10. November und 16. December 1845 und 12. Januar 1846 der dritten Deputation zur gutachtlichen Berichterstattung überwiesen worden. Landtagsacten III. Abth. S.118, 210, 293, 444 und 511. Die Erfüllung dieses Auftrags geschieht in Folgendem: Gejammte Petitionen find dahin gerichtet, daß die durch das Gesetz vom 17. März 1832 den Decempstichtigen zustehen den Rechte auf Ablösung des an Geistliche und Schullehrer zu entrichtenden Naturalzehnten wieder hergestellt, daher das die ses einseitige Provocationsrecht und sonstige frühere Grund sätze aufhebende Gesetz vom 14. Juli 1840 wieder aufgehoben werde. Als Gründe dafür stellen die Petenten folgende auf: Die möglichste Freiheit des ländlichen Grundbesitzes sei dem Gesetze über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen vom 17. März 1832 als oberstes Princip an die Spitze gestellt, gleich wohl die Ablösung des an Geistliche und Schullehrer zu entrich tenden Naturalzehnten durch das Gesetz vom 14. Juli 1840 Beschränkungen unterworfen und jenes Princip dadurch beein trächtigt worden, daß nach diesem neuern Gesetze von Weizen, Roggen, Haidekorn, Gerste und Hafer der Naturalzehnt, statt der sonst die Regel bildenden Ablösung durch Capktalzahlung oder Geldrente, nur in Körner verwandelt werden kann, eine solche baare Ablösung nur auf das Stroh beschränkt worden sei, dagegen eine Ablösung der Körner durch Gcldrenten nur atrf freier Bereinigung beruhen solle. Die Motive dieses Gesetzes, wodurch für die Freiheit des ländlichen Grundbesitzes wenig oder nichts erhalten sei, beruhten auf der irrigen Boraussetzung, ° als ob durch Ablösung des Naturalzehnten und Ver wandlung desselben in eine feste Rente das Einkommen der Geistlichen und Schullehrer gefährdet werde. Irrig sei aber diese Voraussetzung. Es würden nämlich die Geistlichen und Schullehrer, welche statt des Naturalzehnten eine Geldrente bekämen, dadurch vor Zeitconjuncturen und Ka lamitäten sichergestellt, indem sie dann die den Landmann oft schwer drückenden Folgen des Schloßen- und Hagelwetters, der Dürre, der Nasse, und Ueberschwemmung, des Mäuse- und Schneckenfraßes u. s. w. nicht mehr mit empfänden, sowie man auch eben denselben zur Zeit des Kriegs keine Getreidelieferun gen mehr ansinnen könne. Sodann werde der Geistliche durch Erhebung des Naturalzehnten derhöhern Bestimmung der Seel sorge entfremdet, und mit den Zehntpflichtigen in unangenehme Conflicte gebracht, welche nur zu oft das gute Bernehmen zwi schen denselben auf der einen, den Geistlichen und Schullehrern auf der andern Seite gestört hätten. Durch Ablösung des Ra-
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