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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 147. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Die Wünsche und Ansichten, welche bei Berathung dieses Ge genstandes in beiden Kammern vorgekommen sind, liegen der Regierung in den Landtagsacten offen vor, und die Regierung kann sie bei Bearbeitung eines Gesetzentwurfs benutzen. Abg. Georgi (aus Mylau): Ich bin bei der letzten Werathung der Deputation nicht gegenwärtig gewesen, kann mich aber damit einverstehen, daß, wie die Sache nun ein mal liegt, von dem Gesetzentwürfe der Regierung abgesehen und lediglich auf Aufrechthaltung von Z. XXXIV der Leipziger Wechselordnung angetragen werde. Ich hätte freilich ge wünscht, daß in der ersten Kammer, zumal da man in der Hauptsache mit der zweiten Kammer einverstanden war, man -och gesucht hätte, den Gesetzentwurf der Negierung zu amen- -iren und auf diese Weise Einverständm'ß mit der Regierung Herbekzuführen. Es würde mir dies lieber gewesen sein, weil offenbar diese Angelegenheit einer gesetzlichen Lösung denn doch Bedarf. Es ist von Seiten der Regierung und allerseits bei der Werathung anerkannt worden, daß der Decisivbefehl von 1669 und namentlich der Artikel XXXIV. der Leipziger Wechselord nung von 1682 an großen Dunkelheiten und unvereinbaren Widersprüchen leidet, und es ist unmöglich für unsere gegen wärtigen Verhältnisse, daß so ungenügende, so verschiedener Auslegung fähige gesetzlicheBestimmungen auf die'Dauer bei- Lehalten werden. Ich fürchte, daß- wenn sich zeither ein Ge wohnheitsrecht gebildethat, nach welchem diesem Artikel XXXIV. -er Leipziger Wechselordnung eine ausgedehntere, eine den jetzi- genVerhältnifsen nach meiner Ansicht entsprechendere Deutung untergelegt worden ist, daß durch die Verhandlungen, welche gegenwärtig stattgefunden haben, dieser Vortheil wieder ver schwinden wird, daß die Spruchcollegien diesen gesetzlichen Bestimmungen nun wieder eine strengere Auslegung unterlegen werden. Ich hätte eine Entscheidung auch deshalb gewünscht, weil in dem Gesetzentwürfe der Regierung, wenn auch bei wei tem nichtAlles enthalten war, was man wünschen mußte, doch wenigstens eine kleine Erweiterung dadurch erlangt wurde, daß uämlich, was für den gegenwärtigen Moment wichtig ist, unter -em Begriffe von Maaren Actien und Staatspapiere mit verstanden werden sollten. Zndeß es läßt sich für jetzt uichts weiter thun, als den Antrag der Deputation an die hohe Staatsregierung zu bringen. Wenn aber in dem Anträge -er ersten Kammer enthalten ist, daß die Negierung nur unter -er Voraussetzung um dieVorlage eines neuen Gesetzentwurfs gebeten werden solle, daß sie sich mit allen im Berichte der De putation der ersten Kammer ausgesprochenen Ideen rücksicht- iich der Richtigkeit und practischen Anwendbarkeit befreunden könne, so könnte ich mich damit nicht einverstanden erklären. Wenn die Staatsregierung auch nicht mit Allem einverstan den ist, was während der Berathung und in den Berichten ausgesprochen wurde, so wünsche ich doch, daß sie beim nächsten Landtage einen neuen Gesetzentwurf vorlege, und dann wird sich ja finden, ob die Kammern sich damit vereinigen können. Einer Lösung bedarf die Sache ganz gewiß; denn der Herr Staatsministrr wird zugeben, daß namentlich derArtikelxxxrv. der Leipziger Wechselordnung für die Dauer als Gesetz für so- wichtige Verhältnisse durchaus nicht genügen kann. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der geehrte Abge ordnete nicht mit Unrecht bedauerte, daß eine Vereinigung über den Gesetzentwurf nicht zu Stande kommt, so glaube ich, ihn doch über einen Umstand beruhigen zu können. Ich glaube, nach dem, was in beiden Kammern über diesen Gegenstand discutirt worden ist, wird man namentlich darüber wohl nicht mehr zweifelhaft sein, daß unter Waaren auch Effecten, Staatspapiere und Actien verstanden werden. Sollte die geehrte Kammer es wünschen und einen Antrag darauf stellen, so wird die Regierung kein Bedenken finden, dieses als Erläu terung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hinauszu geben. Abg. Georgi (aus Mylau): Nach dieser Erklärung des- Herrn Staatsministers, und da die Angelegenheit nicht un wichtig ist, so erlaube ich mir, einen solchen Antrag zu stellen, nämlich, daß in Betreff des §. XLLIV. der Leipziger Wechsel ordnung eine Erläuterung in dem angedeuteten Sinne hinaus gegeben wird. Sie wird mindestens Zweifel beseitigen und ganz gewiß doch einigen Nutzen schaffen. Ich beantrage also, daß eine Erläuterung in diesem Sinne in der ständischen Schrift bei der hohen SLaatsregierung beantragt wird. Präsident Braun: Der Abgeordnete Georgi wünscht, die Kammer möge die Staatsregierung ersuchen, eine Erläu terung des Artikels XXXIV. der Leipziger Wechselordnung in dem von ihm angedeuteten Sinne zu geben. Es würde frei lich zu wünschen sein, daß der Antrag schriftlich eingereicht würde. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der geehrte Sprecher den Antrag stellen und schriftlich formuliren will, so würde es allerdings nothwendig sein, die Regierung zu einer solchen Erläuterung ausdrücklich zu ermächtigen; denn es ist ein Gegenstand der Gesetzgebung, wozu eine Ermächtigung der Regierung nothwendig sein würde. Präsident Braun: Es ist dies allerdings mein Bedenken auch gewesen, denn es ist eine Abänderung, oder doch wenig stens eine authentische Interpretation eines Gesetzes, welche- die Regierung ohne Zustimmung der Stände nicht geben kann. Der Antrag des Abgeordneten Georgi lautet: „Die Kam mer wolle bei der hohen Staatsregierung bean tragen und dieselbe ermächtigen, den in §. XXXIV. der Leipziger Wechselordnung enthaltenen Be griff „„Waaren"" dahin zu erläutern, daß dar unter öffentliche Creditpapiere mit verstanden sind." Ich habe die Kammer zu fragen, ob sie diesen An trag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident Braun: Wenn sonst Niemand darüber das Wort wünscht, so wäre die Debatte für geschloffen anzusehen. Der Herr Referent hat das Schlußwort. Abg. v. Haase: Meine Herren, wenn die Kammern einen Gesetzentwurf ablehnen und an dessen Stelle einen an dern verlangen, so müssen sie erklären, warum sie ihn ablehnen,'
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