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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Abg. Oeh wichen: Mit dem Anträge der geehrten De putation, den Antrag auf Vorlegung eines neuen Straßettbau- gesetzes für den nächsten Landtag im Vereine mit der ersten hohen Kammer ausdrücklich zu wiederholen, bin ich ganz einver standen, da es mir um so dringender erscheint, als durch die Zu- sammenschlagung mehrerer Gemeinden die Beitragsverhältnisse sich änderten. Man hat durch Errichtung von Gemeindestatu ten nachzuh elfen gesucht, allein diese bearbeiten sich höchst schwer, so daß mir eine Gemeinde bekannt ist, wo nach Verlauf von 7 Jahren ein solches Gemeindestatut noch nicht in Kraft treten konnte und zur Ausführung gekommen ist, da sowohl bei den Betheiligten, wie bei den Behörden viele Bedenken entgegen standen. Hierdurch aber kommen die Behörden, als auch be sonders die Gemeindeverwaltungen, bei Ausbringung der zur Verwaltung erforderlichen Mittel in die größten Mißverhält nisse. Daher kann ich nur wünschen, daß ein solches Gesetz so bald als möglich berathen werde. Abg. v. Platzmann: Für den Antrag der Deputation möchte ich mich aus einem ganz besondern Grunde verwenden. Ich halte nämlich eine Bestimmung über Erhaltung der Com- municationswege auch darum für wünschenswerth, weil hier und da über die Verpflichtung zur Unterhaltung derselben Zwei fel entstanden sind oder entstehen können durch Zusammen legung von Grundstücken. Durch diese Zusammenlegungen werden entweder die Wege verändert durch deren Verlegung, oder die Adjacenten verändern sich. Wo nun bisher dem Her kommen gemäß die Wege durch dieAdjacenten unterhalten wor den sind, diese sich aber durch Zusammenlegungen der Zahl nach vermindern, so könnte die Meinung entstehen, als ob die Verpflich tung zur Unterhaltung der Wege auf einen Einzigen oder Wenige übergsnge. Dadurch würde aber eine sehr große Last aufdiese Wenigen oder diesen Einzigen gebürdet, und sie würden in den Fall kommen, bedeutende Strecken, vielleicht einer halben und U Stunde Weges unterhalten zu müssen, wo dies früher die Sache Mehrerer oder Vieler war. Dies würde um so unbil liger sein, als diese Wege nicht von ihnen allein, sondern von mehrer« Gemeinden oder überhaupt vom Publicum benutzt, oder sogar in einer andern Eigenschaft gebraucht würden, z. B. als Filialwege, deren Unterhaltung eine ganze Kirchfahrt an ginge. Vicepräsident Eisenstuck: Ich bin überzeugt, daß die Deputation bei diesem Anträge im Interesse der Kammer ge handelt hat. Es ist zwar erwähnt worden, es bedürfe dessen kaum mehr, es wären keine Streitigkeiten mehr vorhanden, dem ich aber widersprechen muß. Es ist nichtzu verkennen, daß das Straßenbaumandat mancheBestimmungen hat, die auch probe haltig sind und sich;zur Beibehaltung eignen; aber in manchen Beziehungen, z. B. in der Verbindlichkeit der Adjacenten, ist der Keim zu Streitigkeiten gelegt, daß es wirklich wünschens werth wäre, daß eine feste gesetzliche Bestimmung gegeben würde. Ich weiß sehr wohl, die Staatsregiemng hat auch das anerkannt. Es sind Entwürfe, mchrsre Entwürfe schon gemacht worden, aber "sie haben bei den Ministerien nicht durchaus Eingang gefunden, und so ist die Sache nun geblieben. Eins muß ich noch erwähnen, daß mir bei meiner Praxis wenig stens keine Beziehung vorgekommen ist, in der die Entscheidun gen im Verwaltungswege, wenn man zum Rechtswege ver- schreitet, mehr Abänderungen erleiden, als gerade diese. Ich habe vor kurzer Zeit die Erfahrung gehabt, daß ein solcher Streit in einer Gegend sich erhob; die Verwaltung entschied in mehrer» Instanzen gegen eine Partei, ich habe die Klage ange- stellt, es ist der Beweis geführt worden, ich habe alle Instanzen durchlaufen, und^ ich habe obtinirt. Nun aber mußten die Schäden, die auf Gründ der Verwaltungsentscheidungen ent standenwaren, ermittelt werden, sie sollten ermittelt werden, und welche Nachtheile hat das ? Ich kann es nicht unerwähnt lassen, es ist mir etwas vorgekommen, was ich auch nicht für nützlich^ halten kann. Man hat in der Lausitz besondere Be stimmungen getroffen, und da ist ein Streit darüber entstanden, ob diese Bestimmungen eine gesetzlich bindende Kraft haben oder ob sie diese nicht haben. Nun da entstand Proceß darüber. Die Spruchcollegien haben erkannt, cs sei kein Werth auf der artige Entscheidungen zu setzen, wie sie von frühem Behörden der Lausitz gegeben worden sind. Deshalb glaube ich, sind es viele Beziehungen, welche wünschenswerth machen,- daß ein zweckmäßiges Straßenbaugesetz gegeben wird. Ich glaube, es ist um so mehr ein Bedürfniß, als nicht zu leugnen ist, daß in neuerer Zeit die Verkehrsverhältnisse bedeutende Veränderun gen erlitten haben. Es sind Fragen in Anregung gekommen, die man früher nie gekannt hat. Es sind früher Fragen gar nicht vorge kommen, die nach Erbauung einer Chaussee sich hervorgehvben haben, und ich glaube, wenn es irgend einen Zweig derVerwal- tung^giebt, wo zu wünschen ist, daß feste und bestimmte Vor schriften erfolgen, so ist es das Straßenbaugesetz. Es ist das auch von den frühem Ständen anerkannt worden; denn wenn ich nicht irre, ist bei jedem Landtage ein Antrag darauf gekom men, und die Staatsregierung hat das Zweckmäßige und Drin gende der Sache^nicht verkannt. Es ist also zu wünschen, daß die Kammer den Antrag der Deputation genehmige, und die Staatsregierung sich entschließen möge, ein sachgemäßes, den Bedürfnissen entsprechendes, Streitigkeiten möglichst vermei dendes Straßenbaugesetz den Kammern vorzulegen. Abg. Sachße: Ich besorge nur, man erwartet von dem künftigen Straßenbaugesetze mehr, als man wird erhalten kön nen , wenn die Staatskasse nicht ungemein belastet werden soll. Niemand wird wollen, daß ihm neue Verpflichtungen bei Bau und Unterhaltung von Straßen aufgelegt werden, sondern man wird von ihnen befreit sein wollen; denn das ist es, was diese Beschwerden hervorruft. Wie aber Erleichterungen durch das neue Straßenbaugesetz stattsinden sollen, ist nicht abzusehm, wenn nicht die Staatskasse Aushülfe giibt, was aber auf die Steuerpflichtigen empfindlich zurückwirkt. Das Straßenbau mandat enthält meistmtheils sehr zweckmäßige Bestimmungen, deren Abwersung und Subsiituirung anderer große Schwierig-
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