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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 158. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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10. (Nr. 1768.) Desgleichen von demselben Tage, die Berathung über das Allerhöchste Decret, Vorschüsse zu Er richtung einer Locomotivenbauanstalt in Chemnitz und einer Maschinenflachsspinnerei in der Oberlausitz betr. Präsident Braun: Wird an die zweite Deputation zurückgehen. 11. (Nr. 1769.) Desgleichen von demselben Tage, Be rathung über die Petitionen um Aufhebung des Gesetzes vom 14. Juli 1840 und Wiederherstellung des Gesetzes vom17.März 1832, die Ablösung des geistlichen Naturalzehnten betr. Präsident Braun: Gehört zum Geschäftskreise der dritten Deputation. 12. (Nr. 1770.) Desgleichen von demselben Tage, Be schlußfassung über eine Petition Adolf Ferdinand Wieland's zu Kemptau um nachträgliche Steuerfreiheitsentschädigung. Präsident Braun: Ebenfalls zur Abgabe an die hohe Staatsregierung. 13. (Nr. 1771.) Desgleichen von demselben Tage, Be rathung über die Beschwerde Schuberts und Bretschneider's wegen der Verweigerung des Finanzministeriums, ihnen einen Jagddistrict pachtweise zu überlassen. -.(Mit 1 Beilage.) Präsident Braun: Kehrt an die vierte Deputation zurück. 14. (Nr. 1772.) Desgleichen von demselben Tage, die Wahl der Redactionsdeputation zur Wechselordnung betr. Präsident Braun: Es ist der geehrten Kammer bekannt, daß ich diese Wahl für die Abendsitzung auf die Tagesordnung gebracht habe, und wenn die Wahl erfolgt ist, wird die Schrift zu fertigen sein. ' 15. (Nr. 1773.) Desgleichen vom 9. Juni, einen gehei men Gegenstand betr. Präsident Braun: Der fragliche Gegenstand ist bereits bei uns abgethan und die diesfallsige Schrift wird noch heute an die Kammer kommen. Der Kammer habe ich mitzuthei- lcn, daß der Abgeordnete v. d. Beeck wegen Krankheit, Todt wegen.Deputationsarbeiten und die beiden Abgeordneten Schäffer und Rittner wegen dringender Abhaltung für heute sich haben entschuldigen lassen. — Wir gehen nun zum ersten Gegenstände unserer Tagesordnung über, zum Vortrage der ständischen Schrift, das Buchet betreffend. Der Herr Vorstand der zweiten Deputation wird uns den Vortrag geben. Referent Abg. v. Thielau trägt diese ständische Schrift vor. (Der Staatsminister v. Wietersheim tritt ein.) Referent Abg. v. Thielau: Das ist nun die Schrift; ich weiß nicht, ob die Kammer die Verlesung derBeilagen ver langen sollte, es ist sonst immer davon abgesehen worden. Präsident Braun: Will die Kammer von der Verlesung der Beilagen absehen? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer diese stän dische Schrift?— Einstimmig Ja. Präsident Braun: Es hat mir der Abgeordnete Meisel angezeigt, daß er eine ständische Schrift vorzutragen habe. Ist, das der Fall? Sie betrifft die Rechenschaft. Will sich die Kammer diese Schrift gegenwärtig vortragen lassen? — EinstimmigJa. Referent Abg. Meisel trägt die ständische Schrift auf das Allerhöchste Decret, die Rechenschaft betreffend, vor. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer diese Schrift nach Fassung und Inhalt? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Meisel: Es ist noch eine Schrift, dm Elsterbrunnen betreffend, gefertigt. Präsident Braun: Will die Kammer sich diese Schrift auch noch vortragen lassen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Meisel trägt die ständische Schrift auf das Allerhöchste Decret vom 3. März 1846, den Elsterbrunnen bei Adorf betreffend, vor. Präsident Braun: Ist die Kammer mit dieser ständischen Schrift einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wir kommen nunmehr zum zweiten Gegenstände unserer Tagesordnung, dem Vortrage des Berichts der in Betreff der kirchlichenAngelegenheiten gewählten außer ordentlichen Deputation über das Regulativ: die Ausübung des weltlichen Hoheitsrechts über die katholische Kirche im Königreiche Sachsen betreffend. Referent Abg. o. Haase trägt das betreffende Aller höchste Decret vom 4. October 1845 vor (siehe dasselbe in den Mittheilungen erster Kammer Nr. 26 Seite 583) und äußert dann: Ich weiß nicht, ob zur Ersparung der Zeit das Ministerium vom Verlesen der Motive abgesehen wissen will. Präsident Braun: Will die Kammer, daß von dem Vor trage der Motive abgesehen wird? — Gegen drei Stimmen Ja. Referent Abg. v. Haase: Ich werde also sofort zum Vortrage des Berichts selbst übergehen. Der Bericht lautet: In Folge einer am Landtage des Jahres I8ZIvon der evan gelischen Geistlichkeit der Stadt Dresden eingereichtcn Vorstel lung, welche die Gleichstellung der evangelischen und katholischen Kirche in den Kreislanden zum Gegenstände hatte, wurde von der Standeversammlung an die hohe Staatsregierung das Ge such gerichtet: „das Ergebniß derjenigen Erörterungen, welche in Folge der früherhin ständischer Seits in Beziehung auf das Mandat vom 19. Februar 1827 gemachten Erinnerun gen zu Feststellung angemessener Normen für die Aus übung des dem Staate über die katholische Kirche zu-
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