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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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unentbehrliches Princip. Nach dieser Aeußem.ig kann ich denn auch nicht anders, und habe mich für die Anträge der Deputation zu erklären, die auf Verwendung bei der Staatsregierung gehen dafür, daß die von drei verschiedenen Zeitschriften zurückge nommene Concession nicht — eine zurückgenommen bleibe. Ich würde allerdings es gern sehen, wenn sich die Deputation ent schließen könnte, bei diesen drei Anträgen einige Worte fallen zu lassen. Es sind nämlich die Worte, welche sagen: da'ß die Regierung für nicht hinreichend gerechtfertigt er achtet werde, indem sie die Unterdrückung der Concession verfügte. Ich glaube, nachdem so vielfach die Beweggründe entwickelt worden sind, welche zu diesem Anträge der Deputation führen, könnte man diese Worte weglassen, die indirekt einen Tadel enthalten. Wesentlich ist es noch rin Grund, der mich bestimmt, der Deputation in Bezug auf die von ihr gewünschte und uns em pfohlene Verwendung beizutreten, nämlich der, daß nach meiner Ansicht, wo einmal die Censur besteht, wo man die Censur in einem Staate eingeführt hat, und sie als Mittel, um die Zwecke des Polizeistaates zu erreichen, aufrecht erhält, es nicht erforder lich sei, noch ein anderes, in gleicher Richtung wirksames Befug- niß, wie das Concessionsrecht es ist, hinzutretenzu lassen. Da ich aber überhaupt diese Verbindung der Censur und des Con- cessionsbefugnisses in einem constitutionellen Staate als unver einbar ansrhr, so werde ich mich auch nicht mit der Deputation in ihrem Schlußantrage vereinigen können. Obschon die Depu tation uns nachgewiesen hat, daß zur Zeit die gesetzlichen Be stimmungen mangeln, welche das Concesstonsbefugniß der Staatsregierung geregelt in die Hände giebt, so wünsche ich doch vor der allgemeinen und schwerlich ausbleibenden verfas sungsmäßigen Legislatur über die Presse keine bedenkliche Ab änderung. Die darüber bestehende Verordnung wird man jeden Landtag angreifen könne», so lange die Concsssionserthei- lung undEntziehung nicht gesetzlicheKraft erlangt. — Ich muß mich nächstdem, was die Voraussetzungen Lei Edirung eines Ge setzes anlarrgt, für unfähig erklären, mir denken zu können, — die Deputation spricht davon S- 224 ihres Berichts — unter welchen Bedingungen die Concessionsentziehung eintreten könne, wie davon das administrative Ermessen ausgeschlossen werden mag; ja wie diese Gründe klar und bestimmt in einem Gesetze an zugeben sein möchten, alle die vielen Combinatronen auffassen sollen, ohne die verlangte Klarheit und Bestimmtheit zu gefähr den, und folglich auch Willkür eintreten zu lassen, — mir das zu vergegenwärtigen, vermag ich wenigstens nicht. Auch weiß ich nicht, ob es gelingen dürste, wenn diese Gründe klar und be stimmt herausgestellt werden, darüber die Regierung und die Stände zu einer Vereinigung gelangen zu lassen. Alles das macht mich bedenklich, diesem Anträge beizustimmen. Aber es ist auch noch ein anderer Grund, der mich abhält. Die Depu tation hat uns sehr richtig motivirt, daß richterliche Entscheidung auch in Beziehung auf Preßsachen zur wesentlichen Beruhigung gereichen müsse. Aber da das Verfahren bei uns überhaupt noch kein öffentliches ist, so kann ich es nicht rathsam erachten, daß die Standeversammlung auf ein Gesetz und auf rechtliches Verfahren jetzt-hier antrage, ehe die Aussicht auf die große Re form näher gerückt ist. Wenn das Verfahren in Preßsachen nicht öffentlichist, so werden weder die betreffenden Staats behörden die Genugthuung erlangen können, worauf sie in man chen Fällen gerechten Anspruch haben, noch wird der tadelns- werthe Skribent diese Mißbilligung im Vaterlande erfahren, die sich ihm entgegenstrllen sollte, noch wird der freisinnige Schriftsteller zu dem ihm gebührenden, hauptsächlich durch die öffentliche Achtung werthvollen, Rechtegelangen. In Beziehung auf den Schlußantrag vermag ich daher nicht, mich mit der ge ehrten Deputation zu vereinigen. Abg. Schäffer: Zu leugnen ist es nicht, daß die vor liegende Angelegenheit zu den interessantesten gehört, es spie gelt sich in derselben gleichsam die gegenwärtige Zeit ab, und erscheint als der Standpunkt, von welchem aus die Gegenwart in allen ihren Bestrebungen und Regungen, seien dieselben ge richtet nach vorwärts oder gekehrt nach rückwärts, sich einzig und allein überschauen läßt. Auffallend ist die Erscheinung, daß die Ueberwachung der Presse von Jahr zu Jahr sich gestei gert hat, daß man gegenwärtig der Presse eine Aufmerksamkeit zuwcndet, die derselben zu keiner Zeit in so hohem Grade zu Theil geworden ist; auffallend ist es auch, daß man sich gerade in Sachsen berufen fühlt, auf die Presse ein so aufmerksames Auge zu richten. Diese Erscheinungen, ich bekenne cs offen, interessiren mich mehr, als die Unterdrückung der Zeitschriften selbst, und ich hätte gewünscht, daß der Bericht Gelegenheit genommen, über diese Erscheinung sich zu verbreiten, eine Er scheinung, dir nicht etwa blos in allen Ländern Deutschlands hervortritt, sondern die auch jenseits des Rheins, jenseits der Pyrenäen sich kundgiebt. Diese Erscheinung, ich kann sie mir nicht anders erklären, als dadurch, daß die Regierungen, auf merksam gemacht durch Ereignisse, zu dem Glauben gekommen sein müssen, es schleiche durch Deutschlands Gauen ein finsterer unheimlicher Geist, der zur Aufgabe sich gestellt, Mißmuth, Mißvergnügen, Verdächtigungen aller Art auszustreuen, und so die Gemüther vorzubereiten und derselben sich zu bemächti gen, bis zu dem Augenblicke, wo die Zeit ihm gekommen zu sein scheint, die ihm selbst verhaßte Hülle sbzuwerfen, in seiner wahren Gestalt sich zu zeigen und das Ziel seines Strebens im Vertraue» auf die errungene Kraft zu erkennen zu geben. Dieser annoch im Finstern tappende Geist scheint die Regierungen zu um so größerer Vorsicht zu veranlassen, scheint ihnen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihre Staatsangehörigen gegen Einflüsterungen der Art zu wahren, zu schützen und zu schirmen. Welche Ereignisse mögen cs aber nun sein, die zu einer solchen Ansicht führen, die die Aufmerksamkeit der Regierung in so hohem Grade rege machen, die einen solchen Glauben in ihnen Hervorrufen? Ich rechne dazu die Bemerkung, daß zu keinem Zeit die öffentlichen Blätter den Maaßregeln der Regierungen entschiedener entgegengetreten sind, als eben jetzt; daß zu keiner Zcit jede öffentliche Einrichtung, jede Maaßregel von
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