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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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beinträchtigen würden. Die Deputation meint hiermit nament lich eine definitive Wahl für die Lage des Bahnhofs der säch sisch-böhmischen Bahn und die Erbauung der Bahnhofsgebäude selbst. Offenbar können für denkünftigenBetrieb der böhmischen Bahn, falls nicht etwa von einer neuen Gesellschaft besonders günstige Bedingungen angeboten würden, nur zwei Gesellschaf ten in Betracht kommen, die Leipzig-Dresdner und die sächsisch schlesische, und es wird sich fragen, welche von beiden aus Rück sichten auf den Verkehr und das Unternehmen selbst hierbei einen Vorzug zu beanspruchen hat, und welche von beiden die dem Staate günstigsten Bedingungen stellen wird und stellen kann. Unverkennbar läßt sich rücksichtlich der Uebertragung an jede dieser beiden Gesellschaften aus dem bezeichneten Standpunkte Manches für r;nd gegen sagen; die Deputa tion glaubt aber, daß dies gegenwärtig noch nicht an der Zeit sei, daß vielmehr der Moment zu einem derartigen Abwägen der Verhältnisse erst dann gekommen sein werde, wenn Seiten der hohen Staatsregierung die gewünschte nähere Erörterung der Räthlichkeit einer Uebertragung des Betriebs an eine Compagnie überhaupt angestellt sein wird, und bestimmte Of ferten der Gesellschaften vorliegen. Ganz gewiß aber müßte die sofortige Erbauung eines Bahnhofs für die sächsisch-böhmische Bahn- ein Abkommen mit jeder der bezeichneten Gesellschaften sehr erschweren, wenn nicht ganz unmöglich machen, da jede derselben schon rücksichtlich ihrer Hauptbahn an der Wahl der Lage für den Bahnhof und an dessen Ausführung sehr nahe betheiligt sein würde, da.nament lich für die schlesische Bahn ein wesentlicher Vortheil der Ueber- nahme des Betriebs in einem gemeinschaftlichen Bahnhofe, einer gemeinschaftlichen Verwaltung für beide Bahnen bestehen würde, wie denn auch für die Leipzig-Dresdner Compagnie bei einer Betriebsübertragung der böhmischen Bahn eine Verle gung ihres Bahnhofs und Errichtung eines gemeinschaftlichen für beide Bahnen erneuert sehr in Anregung kommen müßte. Die Deputation glaubt aber auch, daß eine definitive Ent scheidung über die Wahl des Bahnhofs und dessen Erbauung ohne Nachtherl noch zwei Jahre, wo die Stände wieder ver sammelt sein werden, ausgesetzt bleiben kann, da bis zum Au gust 1850, wo die Bahn vollendet sein muß, für Erbauung dieses Bahnhofs noch hinreichende Zeit übrig sein wird. Aller dings werden sich für den Streckenbetrieb einige Jnterimsbahn- hofgebäude in Dresden nothwendig machen, die unbedenklich an der jetzt dafür gewählten Stelle erbaut werden könnten. Sollten dafür auch emigeKosten'vergeblich aufgewendet werden, so kommt dies nach Ansicht der Deputation, im Vergleiche zu der Wichtigkeit in der Entscheidung der vorliegenden Angelegen heit für alle Zeiten, nicht in Betracht. Wenn die Deputation weiter oben für eine weitere Erörte rung der Idee einer Concentration der Bahnhöfe in Dresden im Allgemeinen sich erklärt hat, so treten nach Vorstehendem dieser Ansicht auch noch Rücksichten äuf die mögliche Uebertra gung des Betriebs der böhmischen Bahn an eine Compagnie hinzu. —Diese weitern Erörterungen, welche die Deputation für nothwendig hält, werden vielfach technischer Natur sein, und da bei dem, was in dieser Beziehung bis jetzt schon geschehen ist, in manchen Fragen die Gutachten unserer sächsischen Lech-, niker sich gegenüber stehen, da ferner nicht allein für die Wahl des Bahnhofs, sondern auch sirr die Schienenverbindung der verschiedenen Bahnen unter sich und namentlich für dre so wichtige Verbindung der Bahnen mit dem Strome es wün- schenswerth erscheint, noch eine auswärtige, von den speciellerr Verhältnissen nicht unmittelbar berührte, technische Autorität zu hören, so wird die Deputation ihr Gutachten hierauf richten, und bemerkt, daß die Herren Regierungscommissarien ihre Ge neigtheit hierüber zu erkennen gegeben habey. Nach allem Vorstehenden rathet die Deputation ihrer ge ehrten Kammer an, im Vereine mit der ersten Kammer, bei Abgabe der weiter oben bereits beantragten Erklärung über die Fortführung der sächsisch-böhmischen Bahn durch den Staat, folgende Anträge an die hohe Staatsregierung zu bringen: es wolle Hochdieselbe: 1) Lei Ausführung der gedachten Bahn auf eine unmittel bare und möglichst zweckmäßige Verbindung derselben mit dem schiffbaren Strome Bedacht nehmen, eben so wohl aber auch den übrigen in Dresden ausmündenden Bahnen auf deren Wunsch und gegen eine angemessene Kostenvergütung eine solche Verbindung möglichst zweckmäßig zu sichern suchen; 2) die Nützlichkeit und Ausführbarkeit einer Concentration der Bahnhöfe in Dresden unter den in vorstehendem Berichte niedergelegten Voraussetzungen und unter Berücksichtigung des Kostenpunktes einer nähern sorg samen Erörterung und Verhandlung mit den betreffen den Gesellschaften unterwerfen; 3) bei den vorhabenden Bauten auf eine möglichst zweck mäßige Schienengleisverbindung der verschiedenen in Dresden ausmündenden Bahnen unter sich, unter allen Umständen, vorbehältlich jedoch eines nach Befinden da für zu leistenden Kostenbeitrags Seiten der betreffenden Gesellschaften, Bedacht nehmen; 4) rücksichtlich der bei den vorstehenden drei Anträgen ein schlagenden technischen Verhältnisse das Gutachten eines bewährten auswärtigen Technikers einhölen; 5) die Frage, ob im Interesse des Staats der künftige Be- . trieb der sächsisch - böhmischen Bahn einer Privatgesell schaft und namentlich einer von denen, deren Bahnen m Dresden ausmünden, übertragen werden könne, einer sorgsamen Erwägung unterwerfen, auch vorläufig durch Verhandlung über die Bedingungen Gewißheit zu-er- langen suchen, unter welchen eine derartige Über lassung des Betriebs in's Werk gesetzt werden könnte; 6) immittelst mit der definitiven Errichtung und Ausfüh rung des Bahnhofs in Dresden Anstand nehmen lassen, Md 6) hierüber allenthalben der nächsten Ständeversammlung zu weiterer Erklärung, da wo diese erforderlich sein wird, Mittheilung machen. Endlich beantragt die Deputation in Uebereinstimmung mit ihrem weiteroben ausgeführten Gutachten, die hohe Staats regierung : zu Ausführung des projectirten Elbbrückenbaues zu er mächtigen, dabei jedoch die Voraussetzung auszuspre chen, daß, wenn den in Dresden ausmündenden, im Be sitz von Privatgesellschaften befindlichen Bahnen oder dem localen Verkehr von Dresden ein Mitgebrauch an
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