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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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berufen und sagen, daß ich den unbedingten Schadenersatz un möglich bevorworten könnte. Wenn ich nicht sehr irre, so hat gestern der HerrReferent unter den hier mündlich mit aufgeführ ten Petitionen einer gedacht, welche namentlich aufSchadenersatz für Krappen, Krähen und Sperlinge aritrug. Nun, meine Her ren, wenn der Schadenersatz dahin gehen soll, daß der Jagdbe- rechtkgte dafür hasten soll, für lauter Lhiere, die in der ganzen Welt Herumfliegen, für Sperlinge, die in den Hausern wohnen, so kann der Jagdberechtigte den Schaden, den diese Lhiere an richten, doch wahrhaftig nicht ersetzen, und in so fern glaube ich, daß der Antrag sich von selbst als unstatthaft herausstM. Wenn zum Lheil gesagt worden ist, daß jetzt bei Taxationen von -Wild schäden wohl nicht ganz rechtlich verfahren wird, und wenn man mitunter die Behörden dabei verdächtigt hat, so lasse ich das da hingestellt sein. Ich für meinen Lheil habe keine Ursache, die Behörde zu verdächtigen, auch glaube ich nicht, daß irgend eine Behörde dabei pflichtwidrig verfahren werde. Ich muß sogar sagen, in frühem Zeiten war man so zufrieden mit dem Wildscha denersatz, daß man diejenigen Felder, welche vorzüglich im Wild schaden lagen, theurer bezahlte, als andere, außerhalb des Wild schadens gelegene Grundstücke, weil man überzeugt war, man könnte mehr Nutzen von dem Wildschadencrsatze, als von dem Grundstücke selbst erreichen. Mein es ist mir im vorigen Jahre, wo bekanntermaaßen im Winter der Raps sehr gelitten hatte, auch der Fall vorgekommen, daß der Schaden, den die Rehe auf einem kleinen Stückchen Felde im Rapse angerichtst haben soll ten, höher taxirt wurde, als das benachbarte Grundstück, welches nicht beschädigt worden war, ganz, unter denselben Verhältnissen und in demselben Boden an reinem Ertrage gewährte. Nun, meine Herren, dies, glaube ich, ist doch wohl der Beweis, daß die jetzige Art der Entschädigung nicht so unbillig sei. Ich gestehe, daß es überhaupt doch nicht in meiner Ansicht liegt, Gesetze, die wir eben erst zwischen Ständen und Regierung berathen haben, die von den Kammern genau erwogen worden und angenommen sind, nun gleich wieder in der nächsten Ständeversammlung zu verwerfen. Gesetze sind und bleiben beschränkend für diesen oder jenen, sie sind Manchen unbequem, sie mögen so gerecht sein, wie sie wollen. Es ist jetzt die Mode der Petitionen cinge- treten. Wenn also Jemand durch das Gesetz unangenehm be rührt wird, und ihm dasselbe nicht bequem ist, giebt er eine Peti tion ein und verlangt ein anderes, welches bequemer ist. Das ist Sache der Zeit; allein ob cs immer zweckmäßig sei, das lasse ich dahingestellt sein. Ich für meinen Lheil glaube mich an das halten zu müssen, was gerecht und notwendig ist, und wenn Polizeiliche Aufsicht darüber gehalten wird, daß man den Wild stand nicht übertreibe — denn dagegen muß ich mich auch unbe dingt entscheiden, — wenn ferner die Jagdbrrechtigten, welche, was man doch wohl im Ganzen nur als felteneAusnahme finden wird, wirklich ohne Berücksichtigung der Grundstücksbesitzer bei ihrenJagden verfahren, von Polizei wegen dazu angehalten wer den, mehr Rücksichten zu nehmen, so glaube ich, daß wir mit dem jetzigen Gesetze vollkommen ausreichen können, und kann mich daher für keinen andern Antrag entscheiden. II. S4. Abg. Heubsrer: Ich bitte um das Wort zur Berichti gung einer Lhatsache. Präsident Braun: Steht die Berichtigung mit Aeuße- rungen des Herrn Abgeordneten selbst in Verbindung, so werde iH alsdann dem Abgeordneten das Wort ertheilen. Abg. v. Geißler: Ich erkläre mich gegen die von der Majorität der Deputation vorgeschlagene Ablösung der Jagd zuerst aus dem rechtlichen Gesichtspunkte. Ich kann mich nur dann überzeugen, daß eine Ablösung auf einseitigen An trag mit rechtlichem Grunde durch das Gesetz ausgesprochen werde, wenn das abzulösendeRecht zu einem allgemeinen Uebel- stands geworden ist, wodurch die freie Entwickelung desNatio- nalwohlstandes und der Landeskultur gehindert wird, wie das bei den Frohnen und Servituten der Fall war, und welche da her auch mit Recht der Ablösung auf einseitigen Antrag unter legen haben. Hinsichtlich des Jagdbefugmffes aber ist der Beweis, daß dasselbe ein für alle Lheils des Landes gleich fühlbares Hinderniß des Wohlstandes und der Cultur sei, nicht geführt. So lange dieser Beweis nicht geführt wird, kann ich die Ablösung der Jagd nicht für rechtlich begründet erken nen. Daß dem kleinem Grundstücksbesitzer die Ausübung des I rgdrechts Seiten des großem unangenehm ist, gebe ich zu. Daraus folgt aber nicht, daß die Jagdberechtigung ein allge meiner, die Lsndescultur hindernder Uebelstand sei. Ich kann mich ferner nicht für die Ablösung der Jagd erklären aus dem Gesichtspunkte der Nützlichkeit. Was würden viele der jagdleidenden Grundbesitzer sagen, wenn ihnen auf einmal eine Rente angesonnen werden sollte für ein Recht, welches in fer ner Ausübung ihnen gar keinen Schaden, wvhl aberbisweilerr Nutzen brachte? Denn soiflss, die Kosten, welche dieVeran- staltung von großem Jagden verursacht, fallen eben den ärmerrr Leuten in die Lasche. Ueberhaupt hat jeder Luxus, mithin auch der Jagdluxus, seine gute Seite: erbringt Geld unter die Leute. Ein Hauptgrund aber, der für das Fortbestehen der Jagdberechtigung spricht, ist die Festhaltung des größern Grundbesitzers auf seinem Grundbesitze. Es ist dies eine Sache von entschiedener Wichtigkeit. Ich will nicht sagen, daß es durch Entfremdung des größern Grundbesitzers von seinem Be sitze bei uns zu solchen Uebeln kommen könne, wie in Irland. Dort ist eben die große Klage, daß die Grundbesitzer meisten- theils sbsentee's sind, d. h. sich entfernt von ihren Gütern auf halten und ihre Renten in England, oder im Auslande verzeh ren. Allein auch für Sachsen würde es unbestritten ein Nach theil sein, wenn eine solche Entfremdung der Grundeigenthü- mer von ihrem Eigenthume stattfände, und sie ihre Renten an derwärts , vielleicht gar im Auslande verzehrten. Zum Lheil könnte dieses durch Abschaffung desJagdrechts wohl geschehen, und dadurch sowohl den einzelnen Orten, welche es betrifft, ein specieller, als dem Lande ein allgemeiner Nachtheil erwachsen; wenigstens ist so viel gewiß, daß der allgemein als vorcheilhaf- anzuerkennende Aufenthalt der größern Grundbesitzer aus ih- 2*
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