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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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das Ministerium des Innern sich mit dem Leben, mit den Ver hältnissen des Landes u. s. w. genauer bekannt mache. Wie soll daS möglich sein, wenn die Räthe, wie es jetzt der Fall ist, so von Detailarbeiten erdrückt werden, daß sie weder Lust noch Zeit haben, in das Land zu gehen, und mit eignen Augen zu sehen, was Noth thut? Es ist nicht eine leichtsinnige Anfor derung, die ich an die Kammer gestellt habe, wenn ich die An stellung eines neuen Regierungsrathes für nothwendig erachtet habe. Es beruht auf einer sorgfältigen Berechnung aller Arbeitskräfte und auf derUeberzeugung, daß, wenn diese Stelle nicht geschaffen wird, das Ministerium seinen Pflichten nur unvollständig nachkommen könnte. Ich gehe auf die dritte Post über: 1800 Thaler Gehalt für einen angestellten Gehei men Baurath für die Eisenbahnen. Es ist vollkommen richtig von dem geehrten Abgeordneten Georgi bemerkt worden, daß es sich nicht sowohl um die Anstellung eines Geheimen Bau- rathes für die Eisenbahnen handelt, sondern überhaupt um einen technischen Beamten. Jeder, der mit dem Geschäfts kreise des Ministeriums des Innern bekannt ist, wird die Über zeugung haben, daß es unumgänglich nothwendig sei, daß ein höherer technischer Beamter zur Disposition des Ministeriums stehe, nicht blos im Interesse des Ministeriums, sondern im In teresse des ganzen Landes/im Interesse der Gegenstände, um die es sich handelt, und vorzugsweise im Interesse der Eisenbahnen. Es ist, was hier zu sagen wäre, von den beiden geehrten Spre chern Georgi und v. Thielau erwähnt worden, und ich füge noch hinzu, daß in der Ehat das Ministerium völlig außer Stande sein würde, die ihm obliegende Controls über das Eisenbahn wesen auszuüben, wenn es nicht einen Techniker zur Seite hat, welcher die vorzulegenden Pläne mit Sorgfalt und Genauigkeit prüft, und welcher dadurch dem Ministerium die Sicherheit ge währt, daß sie gut und tüchtig sind. Ich muß hinzufügen, daß gerade der, welcher angestellt worden ist, — man möge Aeuße- rungen darüber fallen lassen, welche es seien, ich gehe nicht darauf ein — daß, sage ich, gerade für diesen Techniker das spricht, daß er eine große practifcheErfahrung für sich hat, die bei dem Eisen bahnwesen von größter Wichtigkeit ist. Es kommt nicht allein darauf an, daß man ausreichende technische Kenntnisse habe, son dern vorzüglich auch darauf, technische Erfahrung zu besitzen. Wo sich aber Beides vereinigt, wie es bei -em Techniker, der ge genwärtig im Ministerium fungirt, der Kall ist, da muß man sagen, daß dieser Mann geeignet sei, das Eisenbahnwesen auf eine zweckmäßige Weise in technischer Hinsicht zu überwachen. Es wurde bemerkt, es würde nur eine kurzeZeit noch nöthig sein, daß ein Techniker dem Ministerium zur Seite stehe; wenn die Eisenbahnen vollendet seien, würde sich das erledigen. Ich muß dem auf das entschiedenste im Interesse des Publikums wider sprechen, weil es mindestens eben so wichtig ist, daß eine sorgfäl tige Aufsicht auf die bereits fertigen Eisenbahnen geführt wird, als auf den Bau derselben. Jeder, der sich die Mühe genommen hat, mit den Eisenbahnen sich vertraut zu machen, wer sie mit der Absicht befährt, um sich zu überzeugen, wie es mit dem Bau, dem Betriebe und der Unterhaltung der einzelnen Bahnen steht, U. nr. wird die Ansicht Heilen, baß eine Controls von einem unbefange nen, mit der Unternehmung nicht in Verbindung stehenden Manne eben so unumgänglich nothwendig, als zweckmäßig ist. Dazu kommt, daß nicht allein das Eisenbahnwesen, sondern auch andere technische Angelegenheiten bei dem Ministerium des In nern vorkommen, bei welchem der Beirath eines tüchtigen Tech nikers unerläßlich ist. Ich erwähne nur, daß manche Bauange legenheiten, die aus polizeilichen Gründen vor das Ministerium des Innern gehören, daß gewisseWafferbauangelegenheiten, daß selbst Baue von Communicationswegen vor das Ministerium des Innern gehören und dabei viele Fälle vorkommen, wo daS Ministerium rathlos dastände, wenn es nicht einen unbefange nen, mit den Verhältnissen bekannten Techniker zur Seite hätte. Ich muß also in dieser Rücksicht sagen, daß in der Lhat nur das dringendste Bedürfniß geboten hat, die Postulats, wie sie hier gestellt sind, mit aufzunehmen. Wenn im Allgemeinen bemerkt worden ist, daß vermehrte Arbeit unmöglich zur Folge haben könne, daß man sofort auch neue Stellen creire oder Zulage gebe, und sich auf das Staatsdienergesetz bezogen wurde, so ist sehr richtig, daß ein Staatsdiener deshalb, weil ihm eine neue Arbeit übertragen wird, nicht unbedingt das Recht hat, eine Gehalts erhöhungzu verlangen; wohl aber hat die Regierung, und ich glaube hinzufügen zu können, haben die Kammern die Pflicht, wenn die Arbeit mit dem Gehalte nicht im Verhältnisse steht, den Gehalt zu erhöhen, und eben so, wenn die Arbeitskräfte nicht mit der Arbeit im Verhältnisse stehen, die Arbeitskräfte zu vermeh ren. Aus diesem Grunde glaubt das Ministerium seine Anträge vollständig rechtfertigen zu können. Abg. v. Schaffrath.' Gestatten Sie mir noch einige Worte zur Begründung meiner angedeuteten Ansicht und zur Widerlegung der gegen mich angeführten Gründe. Es liegen bedenkliche Ausgaben zur Bewilligung vor, schon deshalb, weil sie ganz neu sind, und gleich in so großer Anzahl, Höhe und Stärke erscheinen. Es sind drei neue Staatsdienerstellen, oder wenigstens — indem der Abgeordnete Georgi mich wegen des Geheimen Baürathes eines Bessern belehrt hat — zwei, deren Nothwendigkeit und Gehalte einer wiederholten Prüfung be dürfen, und die man nicht ohne die gründlichste Ueberzeugung und Vorsicht bewilligen darf. Zunächst erkläre ich mich mit dem Grundsätze, welcher von den Abgeordneten Georgi und v. Thielau, so wie von dem Herrn Staatsminister kundgegeben worden ist, mit dem Grundsätze, daß nur die Fähigsten und Tüchtigsten im Staate zu den obersten Stellen in demselben zu berufen und daher diese auch angemessen zu besolden seien, ein verstanden. Ich habe diesen Grundsatz auch im Allgemeinen nicht angefochten, sondern ich habe nur gegen dessen Beweis kraft für die Erhöhung des Gehalts eines bereits Angestellten im vorliegenden Falle gesprochen. Auch damit bin ich einver standen, daß ältere Staatßdiener, der durch langjährigen Staats dienst herbeigeführten Abnahme ihrer Arbeitskräfte, ungeachtet, sobald sie noch nicht zu schwach werden, ihren früher» hohen Gehalt fortbeziehen. Es wäre auch unbillig, wenn man Je mandem, weil er im Alter an Arbeitskraft naturgemäß abnimmt, 3
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