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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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sorgfältig in Erwägung gezogen worden, daß ich in der That etwas SpeciellereS in dieser Beziehung für jetzt wenigstens nicht zu bemerken habe. Nur darauf erlaube ich mir aufmerksam zu machen: WaS war denn eigentlich der Zweck, den dieKreisdi- rectionen, als sie errichtet wurden, erfüllen sollten? Der Haupt zweck war, man wollte die Behörden dem Wolke näher bringen, man wollte die Möglichkeit, daß dieBehörden sich speciell mit den zu beurtheilenden Verhältnissen bekannt machen, daß die verschiedenen Theile des Landes nach ihren verschiedenen Ver hältnissen besser beurtheilt werden möchten, weil, so klein Sach sen ist, diese Verhältnisse in derThat sehr verschieden sind. Man hat am vorigen Landtage bemerkt, es hätte sich in dieser Hinsicht Vieles geändert. Man hat gesagt, durch die Eisenbahnen wäre ein Hauptgrund verschwunden, indem es nunmehr möglich und ausführbar sei, in kurzerZeit von einem Orte zum andern zu kom men, und indem nun auch eine Centralbehörde leicht von allen Theilen des Landes unmittelbare Kenntniß nehmen könnte. Ich muß bemerken, daß, abgesehen davon, daß die Vollendung der Eisenbahnen so nahe, wie angedeutet wurde, noch nicht ein mal bevorsteht, auch das bloße Herumreisen vermittelst der Eisenbahnen nichtgenügend ist, umden Zweck, den man damals bei Errichtung der Kreisdirectionen vor Augen hatte, zu erfül len. Man hat an den Kreisdirectionen getadelt, daß sie nicht häufig genug in's Land kämen, daß der Zweck durch sie nicht vollständig erreicht würde. Meine Herren, es ist mit all sol chem Tadel eine bedenkliche Sache. Es muß allemal zugege ben werden, daß Fälle vorkommen können, wo die Behörde nicht so vollständig, als wohl wünschenswerth sein,möchte, ih ren Beruf erfüllt. Aber deswegen überhaupt von der Auf hebung einer Behörde zu sprechen, das ist denn doch in der Khat zu weit gegangen, und würde sehr weit führen, wenn das in allen Beziehungen von einer Behörde auf die andere, namentlich von den obern Behörden auf die untern angewen det werden sollte. Man hat ferner gesagt, wenn auch die Kreisdirectionen für sich zweckmäßig wären, so wären sie es doch weit weniger in Verbindung mit den Amtshauptmann- schasten, die eine sei durch die andere gewissermaaßen überflüs sig. Es ist bereits am vorigen Landtage darauf aufmerksam gemacht worden, ist auch in den Lrganisationsbestimmungen enthalten, daß die Amtshauptleute Mitglieder der Kreis directionen sein sollten, deren sich die Kreisdirectionen zu be dienen hätten, um Erkundigungen einziehen zu lassen. Das ist in der That der Fall, und um so mehr, seitdem man die Amtshauptmannschaften veranlaßt, von Zeit zu Zeit mündliche Vorträge in den Kreisdirectionen zu halten, und so immer mehr und mehr das enge Band festzuknüpfen. Wenn insbe sondere von dem letzten geehrten Sprecher Mehreres gegen die Amtshauptleute erwähnt wurde, so ist es schwer, in dieser Ange legenheit, aus dem vorhin angegebenen Grunde, zu antworten. Man kann sagen, es hätte sich der Amtshauptmann auf diese oder jene Weise bei specieller Gelegenheit gezeigt. Will man daraus schließen, daß das Institut der Amtshauptleute unzweckmäßig, nicht volksthümlich, dem Lande gegenüber nicht entsprechend wäre? Ich muß das sehr bezweifeln. Nach allen Erfahrungen in meiner frühem Stellung kann ich nur die Versicherung geben, daß das Wirken eines Amtshauptmanns ein außeror dentlich segenreiches ist, und daß, wenn einzelne Fälle vor gekommen sein sollten, in denen ein Amtshauptmann nicht an gemessen gehandelt oder sich geäußert hätte, daraus nichts fol gen würde, als daß der Amts Hauptmann, der das gethan hat, in diesem Falle nicht seine Stellung erkannt hätte. Aber, meine Herren, man muß sich sehr hüten, eine Behörde auf solche Weise zu beschuldigen, blos darum, weil Einzelne sich eines Versehens in einzelnen Fällen schuldig gemacht haben; we nigstens ist das nicht in den Principien der Humanität begrün det, die überall obenan stehen soll. Ich muß ferner hinzufü gen, daß der Antrag auf die Reorganisation der Amtshaupt mannschaften und Kreisdirectionen von der Regierung, wie der Kammer bekannt ist, in die sorgfältigste Erwägung schon früher gezogen worden ist, und daß man da nicht blos allge meinere Rücksichten, sondern auch finanzielle in's Auge gefaßt hat. Ich gehe nicht näher ein auf die verschiedenen Modali täten, die sich denken lassen, um eine solche Reorganisation herbeizuführen, da es nicht an der Zeit sein möchte, mit einer solchen Reorganisation zu beginnen und eine Umgestaltung des gegenwärtigen Verhältnisses herbeizuführen, um so weni ger, als es erst seit wenigen Jahren bestanden hat. Eine solche Erwägung dürfte auch Seiten der Regierung kaum möglich sein. Ich muß aber erklären, daß, Sie mögen einen Reorganisationsplan Vorschlägen, welchen Sie wollen, so viel feststeht, daß eine Mittelbehörde vorhanden sein muß, weil außerdem eine ziemliche Anzahl derjenigen Geschäfte, die der Mittelbehörde obliegen, an eine andere Behörde übergehen und zu diesem Behufe auch , die Organisa tion der Unterbehörden wesentlich eine andere sein müßte. Ich muß ferner darauf aufmerksam machen, daß jetzt die Frage schwebt, welches Criminalverfahren eintreten soll, und daß, wie sie auch entschieden werden möge, dieselbe Einfluß auf die künf tige Organisation des Polizeiwesens haben muß und wird. Ich muß ferner bemerken, daß jetzt die kirchlichen Angelegenheiten in Frage sind. Dieselben mögen nach der sorgfältigsten Erwägung entschieden werden, wie sie wollen; möglicherweise wird wenig stens ein sehr wesentlicher Einfluß auch in dieser Hinsicht auf die Kreisdirectionen stattfinden. Nehmen Sie alle diese Momente zusammen, so werden Sie entschieden finden, daß jetzt gerade nicht der Zeitpunkt ist, in dem die Regierung sich im Stande finden würde, mit Sorgfalt und Umsicht die Erwägung anzu stellen, ob die Kreisdirectionen und Amtshauptmannschaften einer Reorganisation unterliegen können, und zuzusagen, der nächsten Ständeversammlung einrn Organisationsplan vorzu legen; daß man vielmehr die Sache sich erst weiter muß ent wickeln lassen, ehe man über die Vorzüge der Reorganisation einer neuerdings erst in's Leben gerufenen Behörde etwas sa gen kann.
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