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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Die Bruttoeinnahme dieser Positionwar im Budjet DUi anit 86,181 Thlr. 13 Ngr.— aufgeführt, während solche in dem für die neue Finanzperiode aufgestellten nur mit . 83,478 Thlr. 24Ngr,5Pf. sonach mit einer Abminderung pon 2,702 Thlr. 18 Ngc.5Pf. erscheint. Die Deputation glaubt, auf die unerheblichen Abänderun gen bei den in vorstehenden angegebenen Posten unter Nr. 1, .2,6,8,9,13,14,18,21,23,25,26 Nicht eingehen zu müssen, da die theilsMchr- oder Minderbeträge Pich durch contrartliche Feststellungen bei .eingetretenen Ablösun gen gewisser Dienste und dergleichen erklären. Wo hingegen, wie bei den Posten unter Nr. 4,5,10,16 o., e. und k. 19 sich nicht unwesentliche Differenzen gegen die letzten Annahmen Herausstellen, hat solche die Deputation nach den ihr ge rochenen Unterlagen der geehrten Kammer in-Vorstehendem Vorgeführt. Die im Eingänge des Berichts, diese Position betreffend, erwähnte Mindereinnahme geht aber hauptsächlich durch die jetzt erfolgte und schon am Landtage 18H5 genehmigte Veräußerung -es Kammerguts Hoheneck hervor, welches bis Johanni 1845 einen Pachtertrag von 1,233 Thlr. 10 Ngr.— Lieferte. Ucher die Ausgabe, die im letzten Bupjet mit 15,718 Thlr. 28 Ngr. 5 Pf. angenommen war und im vorliegenden mit 15,723 Thlr. 5 Ngx. 1 Pf. Position 33 b. postulirt ist, ward bereits bxi dem Ausgabebudjet L, Departement der Finanzen, näher berichtet. Die Deputation hat in Betreff der Vorlagen Heine Veran lassung zu weitern Bemerkungen gefunden und beantragt daher, -ie Kammer wolle diele Position mit 83,478 Thlr. 24 Ngr. 5 Pf. Lenehmsgen. Abg.v.Gablenz: Jchwoyte bei diesemPunkte mir einige Bemerkungen und auch einen Antrag erlauben, den zu motipiren ich mir das Wort erbeten habe. Um eine richtige Ansicht darüber AU gewinnen, welche Rente uns dieser Zweig des Staatsvermö gens gewährt, ist es nothwendig, meine Herren, daß man eben -enCapitalwerth desselben gehörig kennen sernt, um daraus einen richtigen Schluß zu ziehen, welche Zinsen dieser Capitalwerth giebt. Es ist in dieser Beziehung gewiß wünschenswerth, das Staatsvermögen einer gleichen Laxe zu unterwerfen, gleich wie das Privatgrundvermögen in unser« Vaterlande, d. h. es ist im Interesse des Staats, um kennen zu lernen, in welcher Weise sich dessen Vermögen verinteressirt, daß auch die Domainen genau vermessen und nach Steuereinheiten genau abgeschätzt werden. Nur auf diesem Wege kann den Ständen die Möglichkeit gege ben werden, kennen zu lernen, in welcher Weise die Nutzung der Kammergüter stattfindet. Es sind in neuester Zeit noch andere Beziehungen hinzugekommen, die es wünschenswerth erscheinest' lassen,daßdieDomainen einerAbschätzung unterworfen werden. Es erscheinen, meine Herren, die Domainen nicht als Staatsgut den Communen gegenüber, sondern sie sind den Communen ge genüber nur Rittergüter oder, wenn es Rusticalbesitz war, andere Besitzungen der Art. Nun ist aber, seitdem die Grundsteuer ein geführt worden, angenommen, daß fast bei allen Communen die Beitragspflichtigkeit zu den Commungeldern, dem Schulgeld, den Parochiallasten, Armenversorgung und Militaireinquartie- rung nach Steuereinheiten bemessen und vertheilt wird. Daher erscheint es nothwendig, daß, um nicht eine Imparität in dieser Beziehung zwischen den Communen, Rittergütern und Domai nen hervorzurufen, auch in Bezug auf die Domainen eine Abschätzung nach Steuereinheiten eintreten möchte. Ich glaube, es könnte jenem Uebelstande, der mehr oder.'weniger entstehen muß, dadurch begegnet werden, wenn derselbe Steuereinheits fuß bei den Domainen eingeführt würde, wie bei allen sonsti gen Besitzungen im Lande. Zu diesem Zwecke erlaube ich mir den Antrag zu stellen: „Die hohe Staatsregierung wolle die sämmtlichen Kammergüter nach gleichen Grundsätzen, wie die Landesvermessung erfolgt ist, vermessen und nach Steuereinheiten abschätzen lassen und das Resultat der nächsten Ständever sammlung vorlegen lassen." Ich glaube, daß dies im doppelten Interesse wünschenswerth ist,, im Interesse des Staates und des Landes, den eigentlichen Capitalwerth unsers Vermögens kennen zu lernen, und im Interesse der Communen, damit in dieser Beziehung die Angelegenheiten bei den Staats- domainen in derselben Weise regulirt werden, wie zwischen den Communen und Rittergütern. Ich ersuche den Herrn Präsiden ten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Vicepräsident Ei senstuck: Der Antrag des Abgeordneten v. Gablenz geht dahin : „Die hohe Staatsregierung wollt die sämmtlichen Kammergüter nach gleichen Grundsätzen, wie die Landesvermessung erfolgt ist, vermessen und nach Steuereinhei ten abschätzen lassen und das Resultat der nächsten Ständever sammlung vorlegen lassen." Ich frage: ob dieser Antrag unter stützt wird?—Er wird zahlreich' unterstützt. Abg. Heyn: Ich habe den Antrag des Abgeordneten v. Gablenz unterstützt und kann auch nur denl Wunsch aus drücken, daß, wenn der Antrag in der Maaße durchgehen solle, die Bonitirung auf eine zweckmäßigere Weise ausgeführt werde, als geschehen ist. Ich kann versichern, daß die Bonitirungin der Art, wie sie stattgefunden hat, nicht als die ausgezeichnetste zu betrachtenist. Abg. Joseph: Ich unterstütze den Antrag des geehrten Abgeordneten v. Gablenz um so lieber, als, wenn derselbe schon erreicht und sein Zweck erfüllt morden wäre, wenn uns bereits die Bonität und der Flächeninhalt der Kammergüter vorläge, die Kammer wahrscheinlich eine andere Ansicht über diese Position gewinnen und sich veranlaßt sehen müßte, mit der Höhe der von der Regierung und Deputation angegebenen Erträge der Kam mergüter sich nicht einverstanden zu erklären. Das Ministerium
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