Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
-
3011
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3012
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3013
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3014
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3015
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3016
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3017
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3018
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3019
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3020
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3021
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3022
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facultät vorgekommen sind; denn diese werden dadurch erst recht theuer werden, und ich glaube, wenn man den Zweck voll ständig hätte erreichen wollen, so hätte Hie Fixation der Mit glieder eintreten müssen. Nun sagt zwar die Deputation, daß diese Fixation und die Staatsdienerschaft der Rechtspflege nachtheilig sei, weil sie die Behörde abhängig machen werde; indessen scheint diese Ansicht doch zu viel zu beweisen, indem sie zugleich gegen die AppellationsgerichLe und das Oberappeva- tionSgericht beweisen würde, was weder in unserm Sinne liegt, noch auch im Sinne der Deputation gelegen hat. Eine zweite Ausstellung,-« ich gegen den Berichtzu machen habe, ist diese, in so fern die geehrte Deputation S. 277 des Berichts sagt, es liege im Interesse der Rechtspflege, daß das Gericht sich nicht mit andern Dingen befasse. Hier scheint aber das Gutachten sich selbst zu widersprechen; denn es ist hier wenigstens ein Spruchcollegium vorhanden, cm Ordinarius, zwei Professoren, und diesen, sv wie den Beisitzern soll nachgelassen sein, akade mische Vorlesungen zu hatten und bei Disputationen zu prä- sidirrn, auch sollen sie zu Examinatoren ernannt werden. Also in dieser Beziehung leidet das Interesse der Rechtspflege auch. Einen dritten bedenklichen Punkt finde ich darin, daß mir doch die Stesiung des Spruchcollegiums etwas precsir scheint, we nigstens derer, die nicht tn noch andern Amtsgeschäften stehen, indem es sich immer mehr Herausstellen wird, daß die Unter richter sich gewöhnen, ihre Erkenntnisse selbst abzufassm. Es hat sich schon seit dem Jahre 1835 gezeigt, daß die Vr- spruchösachen in der Facultär, wenn ich nicht irre, um 400 bis 500 Nummern jährlich abgenommen haben, und wenn man also noch Witter geht, so werden der Facultät noch mehr Sachen entzogen werden, und es könnte dann doch später das Spruch collegium in die precaireLage dadurch kommen, welche auf des sen Unabhängigkeit nachtheilig wirken könnte, nicht allein aber auf dessen Unabhängigkeit, sondern auch auf die Kostenansätze, insonderheit, da ihm schon dis Bagatell- und Administrariv- justizsachen längst entzogen sind. In diesen Beziehungen kann ich mich also mit der Vorlage noch nicht einverstehen; wird jedoch eine Fixation des Einkommens der Mitglieder be schlossen, so könnte ich mich eher dazu bequemen, dafür zu stimmen. Abg. Oberländer: In der Kammer bin ich nun schon auS der Unität wenigstens in die Minorität übergetreten; denn bei der Deputation war ich immer noch der Einzige, welcher sich gegen diese Neuerung erklärt hat. Ich kann sagen, daß ich auch bei der zweiten Verhandlung in der Deputation, und nach der nochmaligen Vernehmung mit den Herren Regierungscommifsa- rttn durchaus keiner andern Meinung geworden bin. Ich hatte diese Aenderung erstens für kein Bedürfnis zweitens aber glaube ich auch, daß dieselbe mit mehrfachen Nachtheilen verbunden ist. Es hat mich in der That gewundert, daß sich die Juristenfacultäc dazu hergegcben hat, einen ihrer Integrität und eines ihrer we sentlichen Rechte beeinträchtigenden Vertrag mit dem Ministe rium abzuschließen; denn die Selbstständigkeit unvUnbeschränkl- heit des Urtheils der akademischen Lehrer in ihren Facultätsaus- sprüchen ist eines der wesentlichsten Rechte der akademischen Corporationen und der Professoren der deutschen Universitäten. Wenn man auch jetzt die Lehrer an den Universitäten nicht etwa alle für freisinnige Männer halten kann, so ist das deutsche Uni versitätswesen doch immer noch ein Anker für die politische Frei heit gewesen. Das hat insonderheit der deutsche Bund recht wohl gewußt, und deshalb seit den Reactionsjahren die Axt an diese früher selbstständigen wissenschaftlichen Vereine gelegt, welche in dem Systeme der den Staat bildenden Gesellschaften als die höchsten und einflußreichsten Corporationen erschienen. Die Mitglieder der Juristenfacultät sind dem sächsischen Volke dafür verantwortlich, daß sie eines ihrer wesentlichsten Rechte aus den Händen gegeben haben. Bestand auch das wohlthätige uralte deutscheJnstitut der Versendung der Acten nachrechilichem Erkenntniß an eine selbstständige U.iiversitätscorporation nur noch in Trümmern, so war es ihre Schuldigkeit, auch diese Trümmer zu erhalten, und sie waren nicht befugt, dem sächsischen Volks dieses Recht durch einen abzuschließenden Vertrag vollends zu entziehen. Ich möchte wissen, was die alten Universitätslehrer, die auf ihre Rechte noch etwas hielten, z. B. Hommel, Wiener, Klien und Andere dazu gesagt haben würden, wenn ihnen die Regierung ein solches Ansinnen gemacht hätte. Die neuern scheinen dergleichen Einflüssen zugänglicher zu sein. Da der Juristenfacultät die Bildung der Rechtsgclehrtsn anvertraut ist, so kann es uns nicht gleichgültig sein, ob sich die Mitglieder mit der Anwendung der Rechtswissenschaft im Leben und auf wirk liche Rechte fälle beschäftigen oder nicht. Don einseitigen Theo retikern, welche von der Praxis nichts vernehmen, welche von der lebendigen Verwendung der Theorie mit dem Leben nichts wis sen, von solchen Leuten wollen wir unsere Söhne auf der Univer sität in der Rechtswissenschaft nicht unterrichten lassen. Das Rechtsprechsn macht die Rechtslehrer erst vertraut mit derRechts- anwendung, welche wiederum die besten Materialien zur Theorie liefert. Deshalb gilt mir insbesondere auch der Einwand nichts, daß durch das Rechtsprechen dir Professoren die Zeit für ihre theoretischen Studien und ihre Vorlesungen verloren gehe, im Gegentheil ist das eben der wahre Quell, aus welchem sie schöpfen sollen, und sie können daher ihre Zeit gar nicht besser anwenden. Dazu kommt noch, daß ihnen in Vergleich gegen sonst jetzt auch viel weniger Zeit verloren geht; denn die Geschäfte der Facultät, in so fern sie das Rechlsprechm betreffen, sind gegen sonst nicht mehr so bedeutend; es werden bei weitem nicht mehr so viel Sa chen zum Verspruch an die Facultät gesendet, indem theils viele Sachen jetzt nicht mehr an die Fakultäten zum rechtlichen Er kenntnisse versendet werden dürfen, theils die Richter erster In stanz jetzt viel mehr selbst erkennen, als früher. Ucbrigens kann ich wohl sagen,daß ichmich derFacultät nicht wegen ihrer Urthel, sondern trotz derselben annchme. Es mag wohl sein, daß die Richter der untern Instanz die Urthel und Entscheidungen eben so gut Versfüssen, wenn sie auch keine eigentlichen Gelehrten sind; aber es ist und bleibt einNecht nicht nurdieseracademischen Corporation, als Dicasttrium Stecht zu sprechen, sondern auch
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