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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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.2514 haß die eine derselben wesentliche Fortschritte zu dessen Ausfüh rung gethan und um einen unverzinslichen Vorschuß aus der Staatskasse auf zehn Jahre nachgesucht habe, wahrend von der andern ein gleiches Gesuch zu erwarten stehe, daß zwar das er stere Gesuch vor der Hand noch zu einer Beschlußfassung nicht geeignet, gleichwohl die vorläufige Ermächtigung der Regierung zu einer kräftigen Unterstützung, wie sie von andern deutschen Regierungen dem gleichen Unternehmen gewährt worden, drin gend zu wünschen sei. Die Regierung beantragt deshalb, das Ministerium des Innern, in der im Eingänge dieses Berichts unter II. angegebe nen Maaße, zu Gewährung eines Vorschusses bis zur Höhe von 50,000 Thlr. zu ermächtigen. Die fenseitige Deputation, in Erwägung, daß nach den bisher gemachten Erfahrungen ohne eine entsprechende außer ordentliche Unterstützung aus Staatskassen das so erwünschte und für die Landwirthschaft besonders wichtige Unternehmen zur Ausführung nicht gelangen möchte, hat ihrer Kammer jene Ermächtigung auszusprechen empfohlen, wonach die Regierung demjenigen Unternehmer, welcher zuerst zur Ausführung ver- schreitet, die gedachte Unterstützung auf Ansuchen zu bewilligen genöthigt sein würde. Da indeß bei der Diskussion in der zweiten Kammer dar auf aufmerksam gemacht worden, daß die Beschränkung der von -'der Regierung erbetenen Ermächtigung auf die zuerst zurAus- führung des Unternehmens verschreitende Gesellschaft nicht an gemessen sei, da sich im voraus nichtbestimmen lasse, ob dieselbe auch die der Aufhülfe bedürftigste-sei, daß Sachsen unbestritten mehrerer solcher Spinnereien bedürfe und der Fall wohl eintre ten könne, daß em etwas spater zur Ausführung gelangendes Unternehmen der Art ungleich mehr Anspruch auf die Begünsti gung einer Unterstützung aus Staatskassen -zu machen habe, ja wvhl gar in Ermangelung derselben zu scheitern Gefahr laufe, und daß es sich daher rathsam darstelle, der Staatsregierung bei der fraglichen Bewilligung möglichst freie Hand zu lassen, so hat sich die zweite Kammer auf Anrathen der Majorität ihrer Deputation und im Einverständnisse mit dent Königl. Herrn .Eommissar zu einer Modifikation der fraglichen Ermächtigung infdem Beschlüsse vereinigt: j „das Ministerium des Innern zu ermächtigen, einer in geeigneter Weise zur Ausführung verschrotenden Ma- fchinenflachsspinnerei, welche die ausreichende Sicher? heit-zu gewähren imStande sein wird, auf Verlangen eine extraordinäre Vorschußunterstützung aus der Staatskasse bis zur Höhe von 50,0,00 Thlr. —-—, nach Befinden aus die ersten fünfJahre zinsenfrei, bewilligen zu können," ! W auch dem fernem Vorschläge ihrer Deputation, ! „den Antrag an die Regierung zu richten, der- nächsten Ständeversammlung über den Erfolg der zu I. und H. ausgesprochenen Ermächtigungen Mittheilung zugehen zu lassen," einstimmig beigetreten. Die Unterzeichneten glauben der Nothwendigkeit eines liefern Eingehens in die in der Decretvorlage geschilderten Bor? Heile, welche die Errichtung von Maschinettspinnereimin Sach- sen einerseits dem gesunkenen Zustande unser einst so blühendes Leinenmanufactur, andererseits der Verfeinerung und bessern Verwerthung des in Sachsen zu erzeugenden Rohprodukts des Flachses verspricht, ebensowohl, als einer Beleuchtung der Fragen überhoben zu sein, ob die mechanische Flachsspinnerei, was Feinheit, Güte und Dauerhaftigkeit der Maare betrifft, den Vorzug vor dem Handgespinnste verdiene, ob und in wie weit jene die letztere mit völligem Untergange bedrohe, oder ob nicht vielmehr zu erwarten sei, daß die Handspinnerei auch künf tig neben dem Maschinengarne als subsidiärer Erwerbszweig in Sachsen fortbestehen werde. - Es sind jene Fragen, deren Lösung zum Th eil außer der Competenz der Deputation liegen würde, am Landtage 1843 in beiden Kammern erwogen worden, und es hat die damalige Er wägung zu dem einmüthigen Anträge an die Staatsregierung geführt, die Errichtung von Flachsmaschinenspinnereien auf jede thunliche Weise zu befördern. Bergt. Landtagsacten v. I. 18KA, Beilage zurill. Abth. 3. Samml. S. 597 flg. Beil, zur ll.Abth. 2. Samml. S. 429 flg. I. Abth. 2. B. S. 607. Der vorliegende Antrag der Staatsregierung kommt so nach den ständischen Wünschen nur entgegen. Wie groß übrigens der Antheil sein mag, welchen die Ma- schinenkraft der Britten an dem gesunkenen Zustande der inlän dischen Leinenmanufactur gehabt hat, und welche Hoffnung man von dem Einflüsse inländischer Maschinenflachsspinnereien auf das Wiederemporkommen der sächsischen Leinwandfabrica- tion zu hegen berechtigt sein möge, eine, wesentliche. Stütze der letztem werden sie zu allen Zeiten bleiben. Ungleich entschei dender freilich wird sich dieser Einfluß auf die Landwirthschaft äußern, welcher die Maschinenspinnerei jedenfalls eine willkom mene Abnahme ihres cultivirten Flachserzeugnisses und dadurch eine eben so gewisse, als einträgliche Bodenrente sichert. ,Und eben darum verdient die Anlage dieser Maschinenspmnereien.so sehr hie öffentliche Unterstützung, weil sie gleichzeitig der va terländischen Industrie, wie dem vaterländischen Ackerbaue eines der Mittel zum Fortschritte und zum Bestehen dev-Concurrenz mit dem Auslande bietet. Die Deputation vermag sich sonach mit den jenseitigen Beschlüssen und -er vorbemerkten Modrsicatron nur einverstan den zu erklären, da auch sie das Ermessen der Regierung bei der Bewilligung einer Unterstützung, die, wenn schon im Vergleiche mit dem Aufwande, eines so großartigen un- kostspieligen Unter nehmens nur mäßig, doch an sich ziemlich bedeutend erscheint, so wenig als möglich von einem bloszufälligenUMstandeabhän gig gemacht zu sehen wünschen muß. ' Die Deputation empfiehlt daher den Beitritt zu dm obgedachtm beiden Beschlüssen der zweiten Kammer. Sie setzt jedoch dabei voraus, daß die Regierung auch hier ermächtigt sein werde, die Rückzahlung des Vorschusses, wie in dem Falle unter!., nach Befinden in terminlichen, nach-ihrem Ermessen zu bestimmenden Raten, den Unternehmern.auf An suchen zu bewilligen, und beantragt, zu möglichster Förderung der für die vaterländische Industrie so einflußreichen Maschinen spinnerei diese Erwartung' in - der' ständischen Schrift auszu sprechen.
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