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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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vor dem Eintritt in den Kriegsdienst rechtskräftig er kannt worden wäre; x) wider die Erben eines Wechselschuldners. Die Deputation findet zwar gerade kein Bedenken, diese Fassung statt derjenigen des §. 18 des Gesetzentwurfs zur An nahme zu empfehlen, jedoch unter folgenden Restriktionen. Der Satz unter a) ist in Wegfall zu bringen, da sein Inhalt bereits voll ständig im §. 12 des Gesetzentwurfs ausgenommen ist, für dessen Beibehaltung die Deputation sich erklärt hat. Der Satz unter e) ist um so mehr in Wegfall zu bringen, als die zweite Kammer sich mit der ersten wegen Ablehnung des §. 260 der Wechselordnung, welcher dieselbe Bestimmung enthielt, einver standen erklärt hat. Sodann findet sich der Satz unter t) bereits in §. 71 des Gesetzentwurfs, und es wird eben falls Sache der Redaction sein, die zweckmäßigste Stellung für denselben auszumitteln. Endlich ist auch der Satz unter g) auszulassen, da über dieses Verhältniß viel speckellere Bestimmungen in den §§. 15,16 und 17 gegeben sind, und die Deputation'fich nicht bewogen finden kann, in Hinsicht auf den Wegfall derselben, so wie des§. 14 den Beitritt zu dem Beschluß der zweiten Kammer anzurathen, vielmehr auf Ablehnung die ses Beschlusses anträgt. Bei §. 17 findet dieDeputation sich nunmehr nach eineranderweiten Ver nehmung mit den Königlichen Commiffarien veranlaßt, den von ihr S. 263 beantragten Zusatz zu §. 17 fallen zu lassen. Präsident v. Carlowitz: Die Deputation erklärt sich im Allgemeinen für die Fassung, die in der jenseitigen Kammer den §§.13—17 gegeben worden ist, nur wünscht sie,daß darin die Punkte e., k. und in Wegfall kommen. Ich frage also zunächst: ob die Kammer aus der jenseitigen Fas sung den Punkt u. in Wegfall bringen wolle? — Einstim mig Ja. Präsident v. Carlowitz: Dieselbe Frage stelle ich auf den Punkt e.? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Und auf Punkts.? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Endlich auf Punkt §.? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Und nun frage ich: ob man den §. 13 nach der Fassung der andern Kammer mit diesen be liebten Modifikationen annehme? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Was §. 14 anlangt, so wird er nach dem Gesetzentwürfe anzunehmen vorgeschlagen, ich frage also: ob die Kammer §.14 annehme? — Einstim mig Ja. Präsident v. Carlowitz: Dieselbe Frage stelle ich auf §. 15? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Und auf §. 16? — Wird einstimmig bejaht. Z° LVS. Präsident v. Carlowitz: Was aber §. 17 anlangt, so ist das frühere Gutachten erledigt, und ich habe die Frage zu stellen: ob man §. 17 annehme? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Ueber den Zusatz ist kein De- putationsgutachten mehr vorhanden. Referent v. Gross: Hiernächst hat die zweite Kammer in Beziehung auf die von ihr angenommene Fassung des §. 1 beschlossen, folgenden Paragraphen einzuschalten: „Als gesetzliches Executionsmittel tritt die Haft ein u)nach dem Gesetz, das Verfahren bei Vollstreckung ge richtlicher Entscheidungen in privatrechtlichen Streitig keiten betreffend, vom 28. Februar 1838, §. 70 in Ver bindung mit §. 90 in Hinsicht auf den dort bemerkten Fall bei Vollstreckung der Entscheidung in Privatrechts streitigkeiten. indem es in dieser Beziehung lediglich bei den Vorschriften des gedachten Gesetzes bewendet; i>) als Executionsmittel in den bei dem Handelsgericht zu Leipzig verhandelten Processen, um den zum Geben oder andern Leistungen Verurteilten anzuhalten, dem Ur- theil zu genügen." Da die Deputation den Beitritt zu der von der zweiten Kammer angenommenen Fassung des §. 1 abgerathen, und viel mehr bei der von ihr vorgeschlagenen Fassung zu beharren be antragt hat, so muß sie auch hier die Zustimmung zu der Ein schaltung dieses Paragraphen widerrathen. Referent v. Gross: Es würde sich hieran die Frage knüpfen, ob man hier den von jenseitiger Kammer gefaßten Beschluß annehme. Präsident v. Carlowitz: Die Deputation empfiehlt also die Ablehnung des Zusatzparagraphen, und ich frage: ob man hierin dem Deputationsgutachten beitrete? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Nun würde noch §. 1 nach zuholen sein. Es ist beantragt worden, §. 1 in der Fassung der zweiten Kammer abzulehnen, und ich frage die Kammer: ob sie hierin der Deputation beipflichtet? (Staatsminister v. Wietersheim tritt ein.) Prinz Johann: Ich glaube, daß zu §. 1 noch ein An trag steht. Präsident v. Carlowitz: Der erledigt sich mit der auf S. 256 des frühem Berichts vvrgeschlagenen Fassung. Prinz Johann: Es war das der Grund, warum ich bei der Abstimmung darüber die Aussetzung dieses Paragraphen beantragte. Dagegen glaube ich, daß der §. 1 bis zur Abstim mung über den zweiten Abschnitt ausgesetzt werden muß, denn die Kammer präjudicirt sich sonst. Präsident v. Carlowitz: Die Abstimmung über §.L soll also ausgesetzt bleiben, bis wir über den zweiten Abschnitt ab-- gestimmt haben. Z tz
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