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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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dm <m Advocate» fehlt und 4—5000 Seelen auf «inen Ad vocate» zu rechnen sind. Es wird also nicht behauptet werden können, die jetzige Zahl der Advocaten sei die richtige, denn es fehlt gänzlich an einem Maaßstabe, wie viel eigentlich da sein sollen. Nun, wird man sagen, wenn gar kein Maaßstab da ist, so ist auch gar nichts zu thun! O ja, es ist etwas zu thun. Es ist die Concurrenz freizugeben, da wird die richtige Zahl, wie bei allen andern Zweigen vermenschlichen Lhatigkeit, durch das Bedürfniß bestimmt werden. Zn der That ist vielfältig zu bemerken gewesen, daß keine Beschränkungen, keine Modali tät, weder hinsichtlich der Bezirke, wo die Advocaten practi- ciren sollen, noch hinsichtlich der Zahl, die vorhanden sein soll, oder wie viel zurAdvocatm zugelaffen werden sollen, zu irgend einem Ziele geführt hat. Meins Herren, ich kenne die Ad- vocatenordnungen von fast ganz Deutschland, und den Zustand der Advocaten wenigstens vom dritten Lheile Deutschlands ziemlich genau, weil mir die Einsendung von Acten aus frem den Ländern an die Juristcnfacultät Veranlassung genug giebt, Beobachtungen hierüber snzüstellen. Es steht der Höhepunkt -es Advocatenstandes, auf den er sich erhoben hat, mit diesen Vorschriften auch nicht in der allermindcsten Beziehung. Es giebt Orte und Länder, wo gar keine Bestimmungen über die Zahl der Advocaten bestehen und es giebt doch dort einen vor trefflichen und gar nicht übermäßig zahlreichen Advocatenstand, und dagegen einen minder guten in Ländern, wo die aller genauesten Bestimmungen gegen dis Vermehrung desselben ge troffen sind. Was nun unsere Einrichtung, wie sie jetzt besteht, betrifft, so muß ich darauf aufmerksam machen, daß sie an einer bedeutenden Jnconsequenz leidet. Es werden nämlich die jun gen Männer viel eher zum Richterstande zugelassen, als zum Advocatenstande. Ich aber möchte behaupten, wenn einmal Eins sein sollte, so wäre es besser umgekehrt, man ließe sie eher zum Advocatenstande zu, und erklärte sie erst nach einer Reihe von Zähren für fähig, ein Richteramt zu übernehmen. Dann ist auch bei unserer jetzigen Einrichtung ein Umstand, meinem Dafürhalten nach, nicht vortheilhaft, nämlich der, daß über die Zulassung zur Ädvocatur der ganz zufällige Umstand entschei det, wenn Jemand seine Specimina eingereicht hat. Das ist in der That sehr nechtheilig. Jeder junge Mann, der Jura studirt, weiß, daß er eine ziemlich lange Zeit werde warten müssen, ehe er Advocat wird. Seine Verwand ten, seine Vormünder mahnen ihn daher an, seine Stu dien möglichst bald zu beendigen, so daß er möglichst bald in die Lage komme, die Specimina fertigen 'zu können. Es wird ihm gesagt: „Ze kürzere Zeit du studirst, desto eher wirst -u Advocat!" Meine Herren, das ist nicht gut. Gar Mancher würde vielleicht länger auf der Universität bleiben oder seine Studien auf einer andern Universität fortsetzen, wenn ihm nicht das Schreckbild vor Auge stände; „Wenn du nicht so bald als möglich die Specimina machst, so mußt du eine unabsehbare Zeit warten, ehe du Advocat wirst!" Ich würde daher, wenn rin Vorschlag zu machen wäre, und ich werd« mir später erlau ben, einen zu machen, ihn ganz gewiß darauf richten, daß nicht gerade die Zeit, wo Jemand die Specimina erngegcben hat, sondern eine andere Zeit als termiims s quo angenommen würde, daß man etwa die Zeit seiner Znscription als einen solchen Zeitpunkt ansehe und dagegen eine längere Reihe von Jahren, vielleicht 6 — 7 Jahren bestimmte, ehe er zur Ädvocatur zu gelassen würde. Es ist das jedoch eine Sache weiterer Erwä gung, weshalb ich gegenwärtig nicht näher darauf eingehrn will. Zch komme nun auf die Advocatenordnung zurück, die dem Uebel abhelfen und bis wohin alles Weitere nach den dies falls ausgesprochenen Wünschen ausgesetzt werden soll. Aber, meine Herren, was die Advocatenordnung betrifft, so ist das Ob noch zweifelhaft, und noch viel zweifelhafter das Wenn. Wie lange soll das dauern? Za ich möchte fragen: Zst denn überhaupt eine Advocatenordnung wirklich so nöchig, daß ge genwärtig, wo die hohe Staatsregierung mit den allerwichtig sten Dingen völlig überhäuft ist, sie ersucht werden soll, Alles liegen zu lassen, um eineAdvocatenordnung zu entwerfenund sie am nächsten Landtage vorzulegen? Ich vermag einen besonder» Vortheil solcher Beschleunigung nicht sinzusehen. Wohl aber habe ich auf etwas Anderes aufmerksam zu machen. Wenn etwa die Advocaten glauben, daß ihre Stellung durch eine Advocatenordnung wesentlich werde verbessert werden, so habe ich sehr erhebliche Gründe, daran zu zweifeln. Eine Verbes serung der Lage des Advocatenstandes kann meiner Überzeu gung nach nur vom Advocatenstande selbst ausgehen. Wie hat sich sein Zustand seit einem halben Jahrhunderte gehoben? Weshalb? Blos darum, weil sich unter den Mitgliedern dieses Standes selbst die Überzeugung Raum verschafft hat, daß, um ein tüchtiger Advocat zu sein, ein sehr gründliches RechtS- !studium nöthig sei, und daß auch dann noch, um allgemeines Vertrauen und hierdurch eine größere Clientel zu finden und sich zu erhalten, eine unverbrüchliche heilige Redlichkeit hinzu kommen müsse. Unser Advocatenstand überzeugt sich immer mehr von der Nothwendigkeit und Richtigkeit dieser Sätze un verwirklicht sie in seinem Geschästslebm. Hierdurch ist der Advocatenstand in derAchtung des Publikums fortwährend ge stiegen und wird in demselben Verhältnisse fortwährend stei- gen, als jene Grundsätze sich immer weiter verbreiten und im ! Leben der Advocaten sich als praktisch geübt darstellen. Zch bin selbst während der schönsten Zeit meines Lebens vom 21. bis zum 40. Jahre Advocat gewesen und habe während dieser Zeit Beobachtungen hierüber in reicher Fülle machen können. Ich habe damals diese Ueberzeugung gefaßt und habe sie in meinem später» Leben bewährt gefunden. Eine Ldvocrten- i ordnung kann und wird manchen Nutzen bringen, aber gerade in dieser Hinsicht hoffe ich wenigstens von ihr nicht viel. Aus dem, was ich jetzt gesagt habe, ermessen Sie leicht im voraus, was ich beabsichtige. Es ist zwar dasjenige dankbar anzuerkennen, was die geehrte Deputation vorschlägt. Zch glaube mich aber damit nicht begnügen zu dürfen, sondern erlaube mir, folgenden weiter gehenden Antrag zu stellens „Der hohen Staatsregierung zur Erwägung an-
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