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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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der wir die gehörige Begründung geben können. Ist sie das, so müssen wir sie dann ohne weiteres der hohen Staatsregie rung vortragen, gesetzt auch, daß sie im gegenwärtigen Augen blicke nicht geneigt wäre, darauf eknzugehen. Die Freiheit der SLaatsreZierung, die Bitte zu gewähren oder nicht zu gewäh- rsn, bleibt völlig unbeschränkt. Von uns aber, wenigstens Muß ich das von mir und nach meinem -Bewußtsein sagen, for dert das Pflichtgefühl, daß man einen Antrag, von dem man glaubt, daß er begründet ist, der Staatsregierung vorlegt und der ihr oerfasslmgsmäßr'g zustehenden Entscheidung überläßt. Die Sachs aufzuschieben bis zur Advocatenordnung, wider- rathe ich aus dem schon angegebenen Grunde. Es ist sehr zweifelhaft, wann wir eine Advocatenordnung bekommen wer den , ja ob wir eins solche bekommen werden. Zch muß wie- vschvlM, was schon vor mir gesagt worden ist, daß ich rmines- r-rts kein so besonderes Bedürfmß fühle, durch wiederholte Anträge die hohe SLaatsNZgierung Zu drängen, sie möge sine Ldvoratenordnung erlassen. Es kann, was in dieser Bezie hung nöthrg ist, in der HsupLssHe durch Wenige einfache Wer- vchkmngen erreicht werden, ohne daß es nothNendig eines Ge sches bedarf, bei welche« Wahrscheinlich Löse bas Princip em Langwieriger und schwer zu lösender Streit entstehen wird. Zch wisdWhols also dis Bitte an die Kammer, dem von mir ZesteLrW Antrags beizutrekM, wenn euch die hohe Staatsregie- rang im gegenwärtigen Augenblicke sich günstig dafür auszu- sprechen nicht angeMsssen findet. Dieselbe wird dann die Sache anderweit erwägen, und sich vielleicht noch von der Wichtigkeit dsr dafür sngeführtm Gründe überzeugen. ' Prinz Zshann: Ich bin War MLschiedmer Gegner der unbeschränkten Admission Zewes«; ich gestehe aber, daß eine Wertere Erwägung der Sache mich immer mehr der Meinung. Angeführt hat, daß das bisherige Princip nicht haltbar sein und! größere Nachtheile mit sich führen wird, als die unbeschränktes Admission. Wenn ich mich aber unter den gegenwärtigen Um ständen nicht für den Günther'fchen Antrag erkläre, so geschieht es aus dem Grunde, weil, man mag sagen, was man will, die Bearbeitung einer Advocatenordnung doch bevorsteht. Die .Regierung hat erklärt, daß sie sich damit beschäftigen wolle/ und es muß dsbei dieser Punkt mit in Werathung kommen. Zch verkenne nicht, daß dieses Gesetz vielleicht nicht so bald er lassen werden kann; es erscheint vielleicht am nächsten Landtage noch nicht, obgleich es mir in sehr nahem Zusammenhänge mit der Umgestaltung der Gerichtsverfassung zu stehen scheint. Dem transitorischen Bedürfnisse wird vollkommen genügt durch den Antrag der Deputation, eine außerordentliche Admission rintretcn zü lassen, und wenn ich mich für den Antrag des Domherrn v. Günther hatte erklären können, so wäre es in dem Falls nur geschehen, wenn sich die Advocatenordnung län ger hinauszichen sollte. Solche unbestimmte Anträge liebe ich aber nicht, und ob eine Advocatenordnung in der nächsten Zukunft zu erwarten fein wird, oder erst nach längerer Zeit, wird sich biß WM nächsten Landtage besser übersehen lassen, als heute. Aus diesem Grunde werde ich für den Deputationsan trag stimmen. Secretair Bürgermeister RiLterstädt: Wenn man sich jetzt für den Günther'fchen Antrag erklären sollte, so glaube ich, könnte der Grund dazu nicht in einem vorhandenen Be dürfnisse liegen; denn ein solchesBedürfmß möchte, wieder Herr Antragsteller selbst zugegeben hat, schwerlich zu ermitteln sein, und meiner Ansicht nach, in so weit ich die Sache über sehen kann, liegt ein solches Bedürfmß in der LHat nicht vor. Es würde auch das für mich kein Grund sein, etwa sine grö ßere Concurrenz in Bezug auf die Advocatengeschäste hrrbei- zuführrn. Denn ich glaube, wenn von den Bortheilen der Concurrenz die Rede ist, ist doch wohl noch ein Unterschird zu machen zwischen den Geschäften des alltäglichen Lebens und den wissenschaftlichen Beschäftigungen. Gleichwohl bekenne ich, daß ich im Principe ganz mit dem Anträge des Domherrn V. Günther übereinstimms; allein ich glaube nur, daß man das lediglich kann mit Rücksicht auf das Schicksal der Rschts- candidaten selbst. Es scheint mir einesth eils die G erechtigk.il und Billigkeit zu fordern, daß, wrnn man Jemanden Zu Aus übung irgend einesBerufs für fähig erklärt, Manche dann auch dieErlsubuiß dazu.crtheilen mässe; anderntheils Halts ich eine Beschränkung der Zahl der Advocate», wie sie zeither be standen hat, in so fern für unzureichend, als dadurch eine ge wiße Ueberfüllung mit Advocate» doch gewiß an einzelnen Or ten durchaus nicht zu verhindern ist, so lange man nicht,— dann erst würde man mit Conftquenz verfahren — für jeden Ort eins bestimmte Anzahl Advocate» ernennen woWe. Also, wis gesagt, wärde ich im Principe ganz für den Günther'schm Antrag sein. Wen» ich mich aber gleichwohl dem Deputa- tiousgutachten anschließe, ss hat mich dazu bewogen emestheils, daß ein Antrag, wie drr Günther'sche, schon beim vorigen Land tage gestellt und von der Regierung eine so bestimmte Antwort darauf ercheilt worden ist, daß man jetzt schwerlich einen an dern Erfolg von einem solchen Anträge erwarten dürfte. Hierzu kommen noch die beiden Gründe, welche bereits von der Depu tation der jenseitigen Kammer ausgestellt und im Berichte Seite 1Ä5 erwähnt sind. Geht man nun davon, aus, daß ein solcher Antrag nur im Interesse der Rechtscanbidaten selbst gestellt werden könnte, so glaube ich, daß dieser Zweck unter den ob waltenden Umständen sicherer zu erreichen sei durch einen An trag, wie ihn die Deputation vorschlägt, und von welchem nach den Aeußerungen der hohen Staatsregierung zu erwarten ist, daß er doch auch Eingang finden werde. Um deswillen kann ich mich nicht entschließen, von dem Deputationsgutachten ab- zugehea und für den Günther'fchen Antrag zu stimmen. Referent Präsident v. Carlo witz: Das Gutachten der Deputation, meine Herren, hat von einer Seite Anfechtung ge- ftmden, von der ich es am wenigsten erwartet hätte. Wen» ich die Gesinnungen der erste» Kammer von den früher» Land tagen her zu kennen glaube, wäre ich eher der Meinung gewe-
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