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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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sind, und ich habe nur zu bedauern, daß mein Herr Nachbar die Mittheilungen nicht verglichen hat. Ich habe mir erlaubt, zu sagen, daß bei der Meinung, die katholische Kirche sei die alleinseligmachende, viel Vorurtheil und Mißverständniß vorkomme. Und das ist auch gedruckt, es ist also nichts von dem weggelassen worden, was ich gesprochen habe. Was den zweiten Fall betrifft, so will ich nicht in Abrede stellen, daß ich diesen Ausdruck in der Form etwas modisicirt habe; es ist aber im Wesen dieser Mittheilung nichts geändert worden. Ich habe damals gesagt, daß der betreffende Geistliche darum angenommen worden ist, weil eben Mangel an Geistlichen vor handen war; man würde sonst sich nicht veranlaßt gesehen haben, ihn anzustellen. Nicht minder habe ich erwähnt, daß ich nicht für diese Anstellung gesprochen; habe aber nicht für nöthig gefunden, diese ganz gleichgültige'Versicherung in den Mittheilungen stehen zu lasse». Staatsminister v. Falkenstein: Zn Beziehung auf das, was Seiten Sr. Königl. Hoheit bemerkt wurde, will ich mir zu erwidern erlauben, daß ich im geringsten nicht der Meinung gewesen bin, irgend wie den Herrn Decan Dittrich von einer Beschwerde, in so fern er sich dazu gemüßigt sehen sollte, abzu mahnen oder zurückzuhalten, sondern daß es mir nur darauf ankam, der geehrten Kammer darüber eine Erklärung zu geben, daß die Regierung nicht unter ihrem unmittelbaren Einfluß oder unter ihrer Autorität diese Mittheilungen erscheinen läßt, daß sie also in so fern einen ofsiciellen Character nicht haben. Was die Sache selbst betrifft, so kann ich nicht daraus zurück kommen, übrigens aber die Bemerkung nicht unterdrücken, daß es in der jetzigen Zeit freilich wohl nicht möglich sein möchte, die verschiedenen Mittheilungen in den verschiedensten Blättern und die Art und Weise, wie sie erfolgen, zu controliren, und daß, wenn man diese Blatter liest, man freilich sehr häufig Ge legenheit haben wird, über die Entstellungen, oder darin miß- gedeuteten Ausdrückeunzufrieden zu werden; daran muß man leider sich gewöhnen. Ich glaube übrigens, der Herr Decan wird sich durch das, was heute in der Kammer über diese An gelegenheit gesprochen worden ist, gewiß bewogen finden, von derZdee, die er andeutete, zurückzugehen und dadurch zu zeigen, daß er sich über etwas beruhigt hat, was jedenfalls nur auf einem Mißverständnisse, nicht auf einer absichtlichen Entstellung beruht. Präsident v. Carlowitz: Zur Beruhigung des Herrn Decans Dittrich füge ich noch hinzu, wie ich es nicht einmal für nothwendig halte, daß ein Mitglied erkläre, es könne sich zu die sen Mittheilungen nicht bekennen. Es wird schon voraus gesetzt, ein Mitglied habe nur für seine Aeußerungen in den Protocollen und in den Mittheilungen, auf Grund der steno graphischen Blätter erschienen, einzustehen, nicht aber für an dere Artikel, auf deren Niederschrift kein Mitglied einen Einfluß ausübt. Zn Bezug auf andere Mittheilungen also braucht ein Mitglied der Kammer nicht erst zu erklären, daß es sich dazu nicht bekenne. Sonst könnte man wohl auch annehmen, man müsse, wenn z, B. der Herold, oder die frühem Vaterlands blätter eine Aeußerung anders wiedergeben, dagegen jederzeit remonstriren. Gleichen Rang mit derlei Blättern lege ich auch den Mittheilungen bei, die in der Leipziger Zeitung den politi schen Artikeln beigegeben werden. Zch glaube, es wird sich im mer noch der Vorschlag des Direktoriums rechtfertigen lassen, daß, weil die Verhältnisse hier ganz andere sind, es nicht Sache der Kammer sein kann, auf die Beschwerde des Herrn Decans einzugehen, daß es ihm vielmehr überlassen bleiben müsse, ob er sich damit an die Staatsrcgierung wenden, oder welchen Weg er sonst einschlagen wolle. Der Vorschlag des Direkto riums ging also dahin, die Beschwerde beizulegcn, und ich frage die Kammer: ob sie damit einverstanden ist? — Wird allge mein bejaht. Ferner steht auf der Registrande: 9. (Nr. 5,04.) - Beschwerde des Kammerherrn Wilhelm v. Hartmann aufGroßwelka, die für den Kammerherrn v. Hart- mann-Knoch als Inhaber der Fideicommißgüter Elstra sammt Pertinenzien zu führende Zustandsvormundschaft betr. Präsident v. Carlowitz: Es ist dies eine Beschwerde, welche also der vierten Deputation zugewiesen zu werden pflegt, und ich frage: ob die Kammer dieselbe der vierten Deputation übergeben will? — -Wird allgemein bejaht. 10. (Nr. 5)05.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 15. April 1846, die Abgabe einer Petition des Advocaten Julius Franz Böricke und Gen. zu Glauchau, das Concessionswesen betreffend. Präsident v. Carlowitz: Diese Petition hängt zusam men mit der Beschwerde, die wir heute nebst dem herübergekom menen Protocollextract der vierten Deputation zugewiefen ha ben, nämlich mit der Beschwerde über das Verfahren der Staatsregierung bei Zurückziehung der Concession gewisser Zeitschriften. Des Zusammenhangs wegen muß auch dieser Gegenstand der vierten Deputation zugewiesen werden, und ich frage: ob die Kammer sich damit einversteht?—Man ist da mit allseitig einverstanden. 11. (Nr. 506.) Protocollextract derselben vom 15. und 46. April 1846, die Berathung über das Allerhöchste Decret, das Gesetz und die Verordnung vom 5. Februar 1844 bezüg lich der Angelegenheiten der Presse betr. Präsident v. Carlowitz: Dieser Gegenstand hat jeden falls an die erste Deputation zurückzugehen, und ich frage: ob die Kammer mit dieser Ansicht sich vereinigt? — Wird bejaht. 12. (Nr. 507.) Protocollextract derselben vom 16. April 4846, die Berathung über das Postulat von 600 Lhlr. tran sitorischer Entschädigung für die Zuristenfacultät in Leipzig und den Verkauf des Facultätsgebäudes betr. Präsident v. Carlowitz: Es ist dies eine Finanzfrage, über welche die zweite Deputation kompetent scheint..
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