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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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fentlichkeit anlangt, so muß ich offen bekennen, daß ich froh bin, daß ich nicht die Oeffentlichkeit selbst bin; denn nach den Ausstellungen, die heute dagegen gemacht worden sind, würde ich dann kein besonderes Ansehrt gewinnen. Ich muß es aber ganz mit dem halten, was bereits Herr Bürger meister Hübler ausgesprochen hat. Ich halte die Oeffent- lichkeit für etwas sehr Zweckmäßiges, besonders bei dem Un tersuchungsverfahren, und kann die Ausstellungen, die heute dagegen gemacht worden sind, keineswegs theilen. Al les, was man gegen die Oeffentlichkeit sagt, das, glaube ich, kann man mit einer einzigen Appellation an eine Macht schlagen, die ich schon oft angerufen habe, näm lich an die Erfahrung. Da, wo das Verfahren stattfin det , welches wir auch jetzt einschlagen wollen, ist die Oef fentlichkeit mit ausgenommen, und ich habe von allen de nen, welche das Verfahren am Rhein, in Frankreich und Belgien selbst beobachtet haben, die Versicherung erhalten, daß es keinen Nachtheil hat, sondern von außerordentlichem Vortheile ist. Wer die Oeffentlichkeit denen entnehmen will, wo sie jetzt Platz greift, der wird einen sehr schweren Stand bekommen, und ich glaube kaum, daß es möglich sein würde, solche den Besitzern wieder zu entreißen- Ich habe also kein Bedenken, hier für die Oeffentlichkeit mich zu er klären, und zwar so, wie unsere verehrte Deputation sich auch ausgesprochen hat, nämlich, daß die Oeffentlichkeit als Regel anerkannt werde, und die Beschränkungen blos als Ausnahme von der Regel betrachtet werden mögen. Ich gehe nun über zur Jury. Ein Sprecher vor mir hat frei lich bereits große Abneigung gezeigt, ich theile solche aber nicht. Ich weiß, meine Herren, bei dem Worte Jury nehmen schon Viele Reißaus wie vor einem Gespenste, welches man noch gar nicht gesehen hat. Ich halte jedoch die Jury für das letzte Bindemittel, um das Verfahren, welches man jetzt einführen will, in seiner ganzen Größe und in seinem vollen Werthe herzustellen. Ich kann unmöglich die Ansicht theilen, die auch die Deputation ausspricht, nämlich daß der Jury die Bcurtheilung der That nicht anzuvertrauen sei, weil Rechtskenntmß erforderlich wäre- Das ist nicht der Fall- Gerade bei der Jury sind die Manner, welche nicht Juristen sind, geeigneter, eine Entscheidung zu geben, als die Juristen selbst. Sie sind mehr unter dem Volke, sie können daher aus dem Treiben der Menschen deren Verhält nisse und daraus die Schwere des Vergehens ungemein siche rer beurtheilen, als der Jurist, der in der Regel hinter sei nem Schreibtische fitzt und in der Welt, wie es da zugeht, nicht immer ganz zu Hause ist. Dazu kommt noch , was kein Tadel für die Juristen ist, denn es liegt schon in der juristischen Bildung selbst, daß bei selbigen eine gewisse Be fangenheit bei Beurtheilung des Khatbestandes stattsindet. Auf der Universität wird uns, das wissen Sie Alle, das römische, das kanonische, das deutsche Recht, und andere Rechte mehr, ich möchte sagen, so von hinten herein in den Kopf hinein gepropst, .dergestalt, daß die Rechtsprincipien I. 62. im Kopfe nicht Platz finden, und ost wieder vorn hervor treten, so daß sie wie ein Wald vor Augen stehen, vor dem man die Bäume nicht sieht. Das ist gewiß' eine sichere Er fahrung und ich will auf Beispiele nicht näher hkndeuten. Sie werden aber öfter erfahren haben, daß, wo es auf prakti sche Ausführung ankommt, gerade die gelehrtesten Juristen oft die wenigst Geeigneten find. Ucbrigens ist in der zwei ten Kammer schon hervorgehoben worden, daß die Jury manches Andere für sich hat, hauptsächlich, daß die Entschei dung dadurch getheilt und mehr Unparteilichkeit und Zu trauen in die Entscheidungen selbst gebracht wird. Denn ganz unabhängig können- wir unfern Nichterstand so lange nicht nennen, als die Verfetzbarkcit und. Beförderung von den Anstellungsbehörden abhängig bleiben, ob ich schon un- serm jetzigen Ministerium einen Vorwurf hierdurch nicht ma chen will; denn man kann zur Zeit in dieser Beziehung noch nicht klagen, wer weiß aber, was in Zukunft geschehen könnte, und ob nicht Nepotismus auch da Platz greifen könnte. Unter diesen Umständen würde ich mich sogar für die Jury verwenden, aber ich sehe mich freilich in der Lage > in der ich mich einmal befinde, und überzeuge mich, daß ein darauf gerichteter Antrag keinen Anklang finden würde; ich bin aber nicht gemeint, hierüber eine Diskussion zu veranlassen, die zu nichts führen würde; daher ich davon absehe. Ja, ich würde sogar für das Deputationsgutachten gestimmt haben, wenn der diesfallsige Antrag mir nicht zu stricte erschienen wäre. Es heißt nämlich: „Den Anträgen auf Einführung von Geschwornengerichten weitere Folgenicht zu ge ben." Da sollte man denken, als sollten sie für immerund ewig ausgeschlossen sein. Damit könnte ich mich nicht ein verstanden erklären; denn es könnte doch möglich werden, daß, so wie in wenigen Jahren sich manche Ansicht bereits geändert hat, solche auch hier selbst von oben herein sich än dern könnte. Aus diesem Grunde werde ich gegen den 4. Punkt stimmen, dagegen, was die übrigen Anträge an langt, so werde ich bei Punkt a. vollkommen für die Depu tation mich erklären, bei Punkt b. aber unter der Modifika tion, die Herr v. Biedermann bereits vorgefchlagen hat, nämlich mit Auslassung des Satzes: „jedoch mit gewissen vb- ectiven und subjektiven Beschränkungen, hinsichtlich deren man den Vorschlägen der Staatsregicrung in dem gedachten Gesetzentwürfe entgegensetze und der künftigen Ständever sammlung ihre Erklärung Vorbehalte." Im klebrigen werde ich die weitern Anträge der Deputation annehmen. Staatsminister v. Könneritz: Auf die Erwähnung der Geschwornengerichte braucht das Ministerium wohl nicht einzugehen. Was die Zulassung des Publikums anlangt, so stellte Herr Bürgermeister Wehner den Satz entgegen: darüber habe die Erfahrung entschieden. Nun, ich weiß nicht, wodurch er diese geschöpft haben will. Ist etwa dort die Moralität größer, ist der Volkscharacter ruhiger geworden, ernster, , ge setzter ? Mir ist davon nichts bewußti Aber daß die Zulas- 4*
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