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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Herrn Nachbars betrifft, so glaube ich, daß er den Herrn Secre- talr mißverstanden hat. Er hat nicht gesagt, daß die bisherige Ruthe nicht beim Messen brauchbar sei, sondern nur, es sei nicht möglich, ein Urmaaß danach hrrzustellen. Dann ist entgegnet worden, daß man bei der Berechnung dabei stehen bleiben müsse, daß der Unterschied nur zwei Vierzehntel beträgt. Der alte Acker beträgt aber 5539 Meter und der neue 5400. Was nun die Sache selbst betrifft, so sind es vorzüglich zwei Punkte, aus wel chen man eine Ausnahme hat geltend machen wollen. Der erste ist, daß der Landmann sich auf das gegenwärtige Ackermaaß ein gerichtet habe und bei dem neuen Schwierigkeiten finden würde, und der zweite besteht in der Schwierigkeit der Umrechnung der Flurbücher. Was nun den ersten Punkt betrifft, so ist die Dif ferenz so gering, daß man keinen Unterschied merken wird. Wo der Taxator L. alte Aecker abgeschätzt hat, wird er, X., neue Aecker abschätzen. Was aber die Umrechnung der Flurbücher betrifft, so vermag ich über diesen Gegenstand kein Urtheil abzugeben, weil mir die praktische Ansicht gebricht. Es scheint aber ein blo ßes Regel de tri-Exempel genügend und keine nette Bearbeitung nöthig zu sein. Ich würde wünschen, daß der Herr Secretair -en Antrag, den er angekündkgt hatte, schon jetzt brächte. In der Hauptsache muß ich erklären, daß ich mich zur Zeit für den v. Criegern'schen Antrag nicht aussprechen könnte, weil er die Conscquenz des Gesetzes stört. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Aus den bisher angeführten Gründen, namentlich aus den von Sr. Königl. Hoheit und von dem Herrn v. Biedermann angeführten, würde ich mich nicht entschließen können, dem v. Criegern'schen An träge beizustimmen, und erlaube mir nur noch besonders zu bemerken, daß ich mir die Schwierigkeit in Beziehung auf die Flurbücher nicht so groß vorstellen kann. Die neue Zahl der Acker und Meter wird mit rother Dinte über die mit schwarzer Dinte eingeschriebene Zahl der Acker und Ruthen übergeschrie ben werden. Ich bin überzeugt, daß, so wie der Landmann, während er früher den Flächenraum dex Felder nur nach Scheffeln zu bemessen Pflegte, sich so leicht hineingefunden hat, nach Ackern und Ruthen zu rechnen, dies auch künftig mit der Rechnung nach Acker und Meter der Fall sein wird, da die Differenz eine sehr kleine ist. Ich würde um so weniger An stoß daran nehmen, da, wie ich wohl mit einiger Sicherheit voraussetzen darf, es doch im Verlaufe einer kurzen Reihe von Jahren nöthig sein dürste, die Flurbücher und Catastxr, wenig stens die letzter», einer Umarbeitung zu unterwerfen, indem die jetzige Form derselben sich nicht ganz praktisch bewähren wird. Sollte das der Fall sein, so könnte die Umrechnung nach dem neuen. Maßsysteme sehr füglich damit verbunden werden. Secretair v. Biedermann: Ich entspreche der Auffor derung Sr. Königl. Hoheit, den Antrag schon jetzt zu erwäh nen, den ich mir am Schluffe der Bcrathung Vorbehalten hatte; er geht dahin: daß die Staatsregierung dieUmrech- nung der Flurbücher durch die B ezirkssteuerein- nahmen besorgen lassen möge. Meine Gründe dafür sind: Es giebt Viele, selbst unter den gebildeten Ständen, welche keine Idee von einer quadratischen Berechnung haben, so daß viele Fehler unterlaufen werden. Dann wird das Um rechnen aber auch viel Arbeit machen, und die Obrigkeiten sind seit einer Reihe von Jahren so über alle Vorstellung mit Or- ganisationsarbciten belästigt worden, daß man ihnen wohl diese Arbeit ersparen möchte. Für die Bezirkssteuereinnahmen aber wird es keine sehr schwierige Arbeit sein, und man könnte sie dabei auch durch Hülfsarbeiter unterstützen. Mein Antrag geht also dahin, daß die Regierung den Obrigkeiten auf diese Art unter die Arme greifen möge. Präsident v. Carlowitz: Ich frage die Kammer: obste den Antrag des Herrn v. Biedermann unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. Staatsminister v. Ze sch au: Es ist nicht zu verkennen, daß die Einführung des neuen Maaß- und Gewichtssystems große Schwierigkeiten, bedeutende Kosten, auch eine Menge Beschwerden herbeiführen wird. Sie sind indessen alle zu rechtfertigen, wenn dadurch endlich erreicht wird, was in vielen Staaten und hier seit langer Zeit vermißt wird, nämlich ein vollständiges, in seinen Theilen systematisch geordnetes neues Maaßsystem. Jede Abweichung, die davon beliebt werden sollte, würde den Hauptzweck der Vorlage vereiteln. Es würde dies auch der Fall sein, wenn die Kammer sich entschließen sollte, den Antrag des Herrn v. Criegern anzunehmen. Aus diesem Grunde muß die Regierung sich dagegen erklären. Veran lassung zu diesem Anträge hat hauptsächlich gegeben die Rück sicht auf das erst vor Kurzem neu eingeführte Grundsteuer system und die zu diesem Zwecke stattgefundene Vermessung. ES ist nicht zu leugnen, daß die Arbeit, welche dadurch erwachsen wird, da nicht allein die Flurbücher, sondern auch die Catastcx in der Spalte des Maaßes umgerechnet werden müssen, eine nicht unerhebliche ist. Die Einführung des neuen Maaß- fystems führt aber auch noch andere Schwierigkeiten für die Regierung herbei. Ich füge hinzu, daß eine Umrechnung ein treten muß bei der Forstvermessung der Staatswaldungen, in gleichen, daß die Uebertragung der neuen Umrechnung in den Grund- und Hyporhekenbüchern, wo Maaße auf Grund der Flurbücher eingetragen sind, erfolgen muß. Alles dieses darf uns aber nicht behindern, auch in diesem Punkte konsequent zu bleiben. Es handelt sich hierbei lediglich von einer Umrech nung. Auf die Steuereinheiten hat die Sache keinen Einfluß. Sollte dieses Gesetz die Annahme der Ständeversammlung fin den- so würde die Frage entstehen, ob man diese Umrechnung mit einem Male oder nur successive vornehmen wolle. In allen Fällen würde es rathfam sein, namentlich was die Grund steuercataster und die Flurbücher betrifft, sie nicht durch die Obrigkeiten, auch nicht durch die Bezirkssteuereinnahme, son dern durch ein zeitweilig zu etablirendes Bureau ausführen zu lassen. Werden die dabei nöthigen Personen angestM, so würde das Geschäft mehr befördert werden, als MM es in ver-
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