Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Verfassungsurkunde eine Aenderung zu treffen, eine Aendemng, zu der, in dem Umfange, wie sie die Deputation beantragt, die Zustimmung der Staatsregierung unter allen Umständen wohl schwer zu erwarten sein möchte. Uebrigens scheint mir aber auch der Nachsatz des Antrages 6., dem zufolge die Organisation jener obersten collegialischen Behörde nur in so weit erfolgen soll, als solches mit Rücksicht auf die Rechte des Staates und die BorschriftenderVerfassungsurkunde geschehen kann, denAntrag selbst in seinerursprünglichen, auf völligeTrennung der Kirchen- von der Staatsgewalt gerichteten Tendenz vollständig zu neu- tralistren. So wenig ich nun auch die Wichtigkeit und Räthlichkeit der Einführung einer obersten collegialischen Kirchenbehörde, so weit sie mit den Bestimmungen der Verfassungsurkunde in Einklang zu bringen sein dürste, meinerseits verkennen mag, und so gern ich daher, wenn die geehrte Deputation sich entschlösse, den Antrag sub 6. in seiner dermaligen Fassung fallen zu lassen, und an seiner Statt der Kammer vorzuschlagen, die Frage über die Thunlichkeit der Organisation einer solchen Behörde bei Bearbeitung des Gesetzentwurfs zunächst nur der Staatsregierung anheimzugeben, mich einem solchen Vorschläge anschließen würde, so muß ich doch dem Anträge 6., wie er jetzt lautet, auch schon darum meine Zustimmung versagen, weil er die von der Regierung beabsichtigte Reform durch Einführung einer Presbyterial- und Synodalverfaffung in eine nicht zu be messende Ferne hinausschieben würde. Aus allen diesen Gründen werde ich, festhaltend an der Aufgabe, die der Ständeversamm lung durch das Allerhöchste Decret gestellt worden ist, den Vor schlägen der Deputation unter o, o., e., k., g. beitreten, dem An träge b. nur unter Weglassung der Worte: „und dabei namentlich nichts vorgenommen werde, wodurch die Glaubenslehren, zu welchen dieKirche sich bekennt, in Frage gestellt werden könnten" meine Zustimmung geben, den Antrag unter ä. aber, wie er jetzt lautet, ablehnen, und so viel die zu dem Anträge unter K. empfohlenen Modificationen der Prüfung des künftigen Gesetz entwurfs durch eineZwischendeputation anlangt, für den Augen blick meine Erklärung mir noch Vorbehalten. Referent Vicepräsident v. Friesen: Nur aufdie erste Aeuße- rung des geehrten Redners willich mir eine Erwiderung erlauben, da dieseMeinung schon zumzweitenMale vorgetragen wird und auch gestern zum Vorschein kam. Ich beziehe mich zur Erläute rung des Punktes b. auf die Worte des Berichts Seite 687, wo die Deputation sagt: „In wie weit und in welcher Form und Weise von der gesammten Kirche das Recht ausgeübt wer den könne, — die Unveränderlichkeit der wesentlichen Glaubens wahrheiten der Kirche vorausgesetzt, — über zweifelhaft gewor dene Glaubensfragen zu entscheiden, muß die Deputation in ihrer Stellung gänzlich dahingestellt sein lassen, sie glaubt aber jetzt den Wunsch im Allgemeinen aussprechen zu müssen, daß durch die in Aussicht gestellten Reformen in der Kirchenverfassung das einheitliche Bestehen der evangelisch-lutherischen Kirche nicht gefährdet werden möge." DieDeputation hat, wie auch gestern ein Mitglied derselben ganz in dem Sinne bemerkt hat, dadurch deutlich den Standpunkt bezeichnen wollen, auf den sie treten mußte und auf dem sie sich gegenwärtig befindet, sie vermag nur über die Nothwendkgkeit einer Reform in der äußernVerfassung der Kirche ein Gutachten abzugeben. Sie ist mit der Staats regierung darüber ganz einverstanden, und sie hat durch diese Aeußerung blos zu erkennen geben wollen, daß bei dieser Ge- legenheit eine Veränderung in den inner» und Glaubensange legenheiten der Kirche nicht vorgenommen werden dürfte. Für ganz überflüssig konnte die Deputation den Zusatz bei l>. deshalb nicht ansehen, weil in den verschiedenartigen Petitionen darauf angetragen worden war, daß bei der jetzigen Gelegenheit auch eine Veränderung in den innern Glaubensangelegenheiten der Kirche vorgenommen werden möge. Dieser Antrag konnte nicht unbeantwortet bleiben und es wollte wenigstens die Deputation definitiv sagen, daß die jetzige Berathung über dieReform in der äußern Verfassung nicht benutzt werden könne, an den innern Angelegenheiten der Kirche etwas zu ändern. BürgermeisterHübler: Ich bin mit der Aeußerung der Deputation Seite 687 vollständig einverstanden, kann mich aber, wenn sie dort das Recht der Entscheidung über Reformen zwei felhaft gewordener Glaubenslehren lediglich der Kirche selbst vkn- dicirt, um so weniger von der Meinung trennen, daß der Schluß antrag bei b., zu dem die Vorlage der Regierung, die ja hierüber mit der Deputation ganz einverstanden ist, auch nicht die ent fernteste Veranlassung gegeben hat, ganz überflüssiig erscheint, und muß daher gegen diesen Schlußantrag stimmen. v. Schönberg - Purschenstein: Nachdem bereits so Vieles und Ausgezeichnetes über den vorliegenden Gegenstand gesprochen worden ist, so würde ich mich enthalten, das Wort zu ergreifen, wenn ich nicht besorgte, daß ein gänzliches Still schweigen in dieser hochwichtigen Angelegenheit vielleicht den Vorwurf der Gleichgültigkeit in religiösen und kirchlichen Ange legenheiten mir zuziehen könnte; ein Vorwurf, dem sich Nie mand gern aussetzen wird; und deshalb sei es mir gestattet, mich nur in wenigen Worten über diesen Gegenstand auszusprechen. — Vor Allem muß ich das Bedürfniß nach einer Reform der äußern Verfassung unserer Kirche anerkennen, für die sich unser« geehrte Deputation ausgesprochen hat. Das Bedürfniß einer solchen Reform wird Niemand leugnen, dem nicht die vielfachen Gebrechen entgangen sind, an denen unsere gegenwärtige Kir- chenverfassung leidet. Es sind dieselben allgemein gekannt und bereits zur Sprache gebracht worden, ich habe daher nicht nöthig, darauf zurückzukommen. Ob sich aber diesen Gebrechen durch Einführung einer Presbyterial- und Synodalverfassung abhel fen lassen werde, das dürfte sich erst dann vollkommen übersehen lassen, wenn der betreffende Gesetzentwurf vorliegen wird und wir den Wirkungskreis kennen gelernt haben, den man den Pres byterien und Synoden anweisen, so wie die Rechte, die man ihnen zutheilen will. Einverstanden bin ich mit der geehrten Deputation, daß der erste Schritt zur Verbesserung unserer äußern Kirchenverfassung mit der Wiederherstellung der Consi- storien zu thun sei, daß diese gewiffermaaßen den Weg zu der Presbyterial- und Synodalverfassung anbahnen müssen; freilich setze ich dabei voraus,,daß dieConflstorien eine andere, einezweck-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview