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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Wirksamkeit der Königl. Kreisdirectionen bei Leitung der Kir chenangelegenheiten eine ganz unbedeutende oder erfolglose ge wesen sei, oder gar einen religiösen Jndifferentismus hervor gerufen habe. Das Institut der Zuziehung eines Kirchen raths zu der mittler» Verwaltungsbehörde hat in der Dber- lausitz früher bestanden, als in den Erblanden. Hier ist es dem erster« nachgebildet worden, und in Bezug auf die Lausitz kann ich nicht zugeben, daß durch diese Einrichtung irgend ein Nachthell der Belebung des kirchlichen Interesses erwachsen sei. Endlich würde ich in Bezug auf die Lausitz mich über haupt nicht für die Errichtung einer solchen neuen Behörde zu stimmend aussprechen können, weil, was ich hier nur beiläufig bemerken will, sie den dasigen Verfaffungsverhältnifsen wider strebt. So viel über das, was unsere Deputation gethan und beantragt hat. Es seien mir aber auch einige Bemerkungen über das gestattet, was sie unterlassen und nicht beantragt hat. Keineswegs verkenne ich die wohlgemeinte Absicht der Depu tation , die sie in ihrem Berichte bezweckt. Sie will ein kla res Berständniß über die wirkliche Sachlage geben, sie hat das Vertrauen des Volks zur Regierung kräftigen und freund lich vor jeder UebertreiLung, vor Ablegung unbegründeter Furcht warnen wollen. Wird aber, so muß ich dennoch fragen, dieser Bericht darum das sächsische Volk befriedigen und beruhigen? Ich glaube, nein. Ich ehre die Zartheit der Rücksichten, aus denen die Deputation den Grund der vorhandenen kirchlichen Bewegung unberührt gelassen zu haben scheint, aus welchen sie vielleicht absichtlich auf den gegenwärtigen Sachstand tiefer nicht eingegangen ist; ich ehre eben so die Gründe, welche gestern von dem Herrn Vicepräsidenten v. Ammon zusammen gestellt worden sind, um ein Schweigen unserer Deputation zu rechtfertigen; aber ich muß dennoch wiederholt besorgen, daß durch den Bericht weder die liberal und radical Gesinnten, noch die Conservativen sich befriedigt finden werden. Seiten der hohen Staatsrsgierung, Seiten mehrerer Sprecher ist es anerkannt worden, wie auch die zahlreichen Petitionen dies be währen, daß gegenwärtig, wo nicht ein Zerwürfniß, doch min destens eine große Bewegung im kirchlichen Leben vorhanden ist, und diese zu beseitigen, bedarf es einer andern Maaßneh- mung, als der Vertagung der Angelegenheit, worauf der An trag des Berichts hinausgeht. Zu irgend einer geeigneten Maaßnehmung kann man aber nicht gelangen, wenn man nicht den Grund der Bewegung näher kennen lernt. Schon gestern wurde zwar vomHerrn Staatsminister gelegenheitlich berührt, wie sich wohl die Frage aufdringe, woher die jetzige Bewegung entstanden sein könne? allein eine Antwort darauf vermieden, weil vermeintlich die Frage keinen praktischen Werth habe. Das glaube ich aber nicht, und trage kein Bedenken, den Grund der Bewegung meiner Ueberzeugung nach auszusprechen. Er liegt meiner festen Ueberzeugung nach nur in der — ich möchte sagen — unseligen Verordnung vom 17. Juli 1845. Das sächsische Volk will und muß wissen, woran es mit dieser Ver ordnung sei. Es hat ein Recht, von den Ständen ein Urtheil über die Nothwendigkeit und Zulässigkeit dieser Verordnung zu verlangen; ein Recht, eine Beantwortung darauf nicht blos von der zweiten, sondern auch von der ersten Kammer zu ver langen. Was mich selbst betrifft, so habe ich diese Verordnung dankbar ausgenommen und verehrt. Ich erkenne für die Per son darin den Ausdruck der treuesten Erfüllung der Pflichten, die auf den Herren Staatsministern als Wächtern der evange lischen Kirche ruhen; allein daß diese meine Ansicht nicht die allgemeine des sächsischen Volks ist, das hat sich direkt und in direkt selbst in den jetzt vorliegenden Petitionen ausgesprochen. Es würde daher zur großen und wesentlichen Beruhigung bei getragen haben und beitragen, wenn Seiten der Deputation in dem Berichte und Seiten der Stände bei der Berathung darüber eine bestimmte Erklärung darauf gegeben würde, ob durch diese so vielfach mißverstandene, verdächtigte und gefürch tete Verordnung die Herren Minister weiter gegangen seien, als es ihre Pflicht nvthig machte, oder ob dadurch die Rechte der protestantischen Kirche geschützt worden. Man halte mir nicht ein, daß hierzu keine Veranlassung gewesen sei. Sieliegt nicht nur in den Petitionen, sie liegt nicht blos in der verantwort lichen Stellung derHerren Ministerselbst, sondern auchdirertin derAuslassung,womitdieEröffnungderLandtagsverhandlungen begonnen hat. Ja, bleibt die Erörterung dieses Punktes auf sich beruhen, so kann überhaupt von einer Reform im Sinne der Deputation nicht die Rede sein. In einer Verord nung geriren sich nämlich die Herren Staatsminister als die alleinigen Vertreter der evangelischen Kirche. Sollen und dürfen sie dies aber auch künftig sein, so ist eS unmöglich, im Sinne der Deputation zu einer Reform der Kirchenverfassung zu gelangen, weil die Attribute der Kirchengewalt der neuen Behörde übereignet werden sollen. Einen kleinen leisen Vor wurf mache ich hiemächst der Deputation darüber, daß sie die eingereichten Petitionen blos beigelegt wissen will. Die De putation hat als rechtfertigenden Grund erwähnt, sie sei nicht kompetent. Hierauf ergegne ich Folgendes: Die größte Zahl der Petitionen ist bei der Staatsregierung eingegangen. Diese hat sie den Ständen, und die Stände solche an die Deputation abgegeben. Wenn nun ihrerseits die Deputation einEingehen dar- aufablehnt, weil sie angeblich dazu nicht kompetent sei, so drehen wir uns in einem Zirkel herum, denn Jemand muß doch im Staate existiren, der über die in den Petitionen angeregten Fragen zu urtheilen verpflichtet ist. Durch die Art und Weise, wie über diese Frage von der Deputation verabschiedet worden ist, ist selbst den einzelnen Ständen eine Beeinträchtigung wider fahren. Wären nämlich diese Petitionen von den Ständen th eilweise zu den ihrigen gemacht worden, was aber unterblie ben, weil sie an die außerordentliche Deputation zur Erwägung abgegeben worden, so würden sie an die dritte Deputation ge langt sein, und es hätte dann darauf eine Auslassung bewirkt werden müssen. Ein Grund mehr aber, warum eine Antwort auf diese Petitionen meines Bedünkens ertheilt werden muß, liegt darin, weil ich es nur für nachtheilig halten kann, wenn der gegenwärtige aufgeregte Zustand noch drei Jahre hindurch fortdauern soll; es wird der Streit dadurch mindestens böser,
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