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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Staatsregierung in dieser Hinsicht bereits die Initiative ergrif fen und schon ausgesprochen hat, daß bei der bevorstehenden Re form Presbyterien und Synoden mit eingeführt werden sollen; auch glaube ich, Reformen ohne derartige Einrichtungen würden keinen Anklang im Wolke finden. Es dürfte auch deshalb nöthig gewesen sein, daß die Deputation sich darüber ausgesprochen hätte, weil die Regierung geradezu erklärt hat, daß sie von solchen Einrichtungen Belebung des kirchlichenJnteresses erwarte. Was den vierten Punkt betrifft, so hätte ich eher geglaubt, die Depu tation würde schon jetzt so wichtige Fragen gar nicht anregen; denn dieser Punkt betrifft außer andern wichtigen Fragen die höchst wichtige Vorfrage, ob die Reformen von oben nach unten, oder von unten nach oben herzustellen sind. Wie uns der Be richt zeigt, ist über diese Frage die größte Meinungsverschieden heit schon in Preußen aufgetaucht. Ich glaube, wenn wir uns über den vierten Punkt für die Deputation beifällig aussprechcn, so werden wir nicht nur die Staatsregierung präoccupiren, son dern überhaupt die Ständeversammlung, welche über die dies- favsige Gesetzvorlage Beschluß zu fassen hat, präjudiciren und ihr gänzlich vorgreifen. Ich würde also aus diesem Grunde schon mich gegen den vierten Punkt erklären. Die Deputation geht nun weiter zur Begutachtung der ihr zugewiesenen Petitio nen, und trägt in Beziehung darauf bci der Kammer an, diese auf sich beruhen zu lassen. Ich leugne nicht, daß mich die abwei- chendeAnsicht des geehrten Herrn Secretairs v. Biedermann an fänglich sehr angesprochen hat, daß man nämlich auch diesen Vor schlag verneinend zu beantworten habe, vielmehr dem Bieder- mann'schen Anträge, diese Petitionen zur Erwägung an die hohe Staatsregierung abzugeben, beizutreten habe. Indessen bei näherer Erwägung gingen mir doch Bedenken bei, nämlich rück- sichtli.ch der Petitionen, welche auf Abänderung des Religions eides gerichtet sind. Ich würde dem Anträge des Herrn Secre tairs beitreten rücksichtlich der Petitionen, worin dies Letztere der Fall nicht ist, diese nämlich an die Staatsregierung abzuge ben. Was aber jene anlangt, so enthalten diese Wünsche, die, meiner Ansicht nach eine innere Angelegenheit der Kirche betref fen. Ein Recht, darüber zu entscheiden, ob hier Abänderungen eintreten sollen, kann der Regierung nicht zugestanden werden. Ich glaube vielmehr, daß diese Wünsche dereinst nur durch die Presbyterien an die Synoden zu richten sind, und daß diese An gelegenheit von der Kirchenbehörde zu entscheiden ist. Ich kann daher den Biedermann'schen Antrag nur in so weit empfehlen, die Petitionen an die hohe Staatsregierung gelangen zu lassen, so weit sie nicht die Abänderung des Religionseides bezwecken. Was ferner den Vorschlag der Deputation unter k. betrifft: „zu erklären, daß sie die Ständeversammlung zur Berathung des in Frage stehenden Gesetzentwurfs allerdings für kompetent halte," so werde ich diesem Anträge beitreten, jedoch auch mit der Modi fikation, so fern nämlich der zu erwartende Gesetzentwurf nur das Aeußere der Verfassung der Kirche zu reformiren sich zur Aufgabe macht. Und das stimmt mit dem, was ich vorher be merkte, konsequent überein. Ich komme nun zu dem Vorschläge s»b wonach unsere Deputation uns empfiehlt, zu erklären: l. 49. „daß dieKammer damit einverstanden sei,—begutachtet werde." Ich kann nicht leugnen, daß in meinem protestantischen Gewissen in dieser Beziehung eine ungemeine Besorgniß und Beunruhi gung rege geworden ist; denn wenn man die bedenklichen Er scheinungen der neuesten Zeit in's Auge faßt, so fürchte ich, daß ein Zeitverlust von 4—6 Jahren ungemeine Nachtheile der pro testantischen Kirche bereiten könne; denn nehmen wir diesen Vorschlag der Deputation an, so wird daraus folgen, daß wir diese Gesetzvorlage vor 5—6 Jahren nicht werden in's Leben treten sehen. Nun hat aber die hohe Staatsregierung in ihrer Vor lage bereits erklärt, daß sämmtliche Materialien bereits vorhan den seien in dieser Vorlage; sie hat ferner erklärt, daß sie auch die Einrichtung anderer Staaten genau kenne und nur hinzufügen müsse, daß bis jetzt das Gutachten des Landesconsistoriums noch nicht eingeholt sei. Indessen unter diesen Umständen sollte ich meimn, daß, wenn die Staatsregierung schnell und rasch an's Werk ginge, es wohl möglich sein würde, diesen Gesetzentwurf, der doch nur das Aeußere der Kirchenverfassung regeln soll, in 6—7 Monaten zur Endschaft zu bringen und zur Vorlage an die Deputation vorzubereiten. Würde also die jetzige Ständever sammlung, nachdem die Berathung der für den jetzigen Landtag bestimmten Gegenstände erfolgt sein wird, vertagt, der Ge setzentwurf hierauf ausgearbeitet, dann gegen den Herbst die Zwischendeputation einberufen, so wird cs möglich sein, am Schluffe dieses Jahres die Ständeversammlung wieder ein zuberufen, welche in vier oder sechs Wochen diese hochwichtige Frage mit Umsicht erledigen könnte. Wenn dies auch ein Opfer für uns ist, so stimme ich doch mit dem Redner, der in der ersten Sitzung sich vernehmen ließ, darin überein, wenn er äußerte, daß kein Opfer zu groß sei, welches wir den kirchlichen Angelegen heiten brächten. Aus diesenGründen erlaubeichmir, zu Punkts, folgenden Antrag einzubringen: „Die hohe Staatsregie rung zu ersuchen, nach Erledigung der für denjetzi- gen Landtag bestimmten Berathungsgegenstände die Standeversammlung zu vertagen, den über die in Frage befangene Angelegenheit auszuarbeiten den Gesetzentwurf mit möglichster Beschleunigung den zu erwählenden Deputationen zug ehen zu lassen und nach Beendigung deren Arbeiten die Stände versammlung womöglich noch im Laufe diesesJah- res zur Berathung darüber wieder einzuberufen." Das war das, was ich kürzlich vorzubringen für meine Schuldig keit hielt, und ich ersuche nun den Herrn Präsidenten, diesem Anträge sein Recht widerfahren zu lassen. Präsident v. Carlowitz: Ich werde die Unterstützungs frage auf diesen Antrag noch heute stellen und, falls erunterstützt wird, die Debatte darüber morgen Platz greifen lassen. Der Antrag lautet so: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, nach Erledigung der für den jetzigenLandtag bestimmtenBerathungs gegenstände die Ständeversammlung zu vertagen, den über die in Frage befangene Angelegenheit auszuarbektenden Gesetzent wurf mit möglichster Beschleunigung den zu erwählenden Depu tationen zugehen zu lassen und nach Beendigung deren Arbeiten 4
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