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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident Braun: Ich werde die Abstimmung theilen, und zwar in so fern, daß ich zuerst über den Eingang des Pa ragraphen bis zu dem Satze: „die Abstimmung kann der Prä sident vornehmen" abstimmen lasse. Dann werde ich den zweiten Satz zur Abstimmung bringen: „Seine Abstimmung motiviren und am Schlüsse der Discusfion über den Verhand lungsgegenstand eine kurze Uebersicht (Resume) geben kann der Präsident, wenn er solches für nöthig erachtet, auch ohne den Präsidentenstuhl zu verlassen", und dann, weil auch hier eine verschiedene Meinung hervorgetreten ist, den zweiten Satz zur Abstimmung bringen: „und am Schluffe der Discusfion ÄberdenVerhandlungsgegenstandeinekurzeUebersicht(Resume) geben." Also ich frage die Kammer: Will sie dem Vorschläge rhrer Deputation gemäß den §. 23b. von den Worten an: „An -er Discusfion kann der Präsident nur dann Theil nehmen, wenn er den Präsidentenstuhl verlaßt und der Stellvertreter statt seiner die Leitung der Verhandlung übernimmt. Der Präsident kann solchenfalls seinen Sitz nicht eher wieder ein- rrehmen, als bis die Discusfion über den betreffenden Punkt -er Berathung geschlossen ist. Die Abstimmung kann der Präsident vornehmen." annehmen? — Wird gegen drei Stimmen bejaht. Präsident Braun: Weiter: Will die Kammer den Zusatz genehmigen: „Seine Abstimmung motiviren und am Schluffe der Discusfion über den Verhandlungsgegenstand eine kurze Uebersicht (Resume) geben kann der Präsident, wenn er sol ches für nothwendig erachtet, auch ohne den Prasidentenstuhl zu verlassen."? — Wird mit sechs und dreißig Stimmen verneint. Präsident Braun: Demnach wird wohl jedenfalls auch der Satz gleiches Schicksal haben: „und am Schluffe derDis- cussion über den Verhandlungsgegenstand eine kurze Uebersicht (Resume) geben." Ich stelle die Frage darauf: Will die Kammer diesen Punkt annehmen?— Wird mit drei und dreißig Stimmen verneint. Präsident Braun: Wir verlassen nun diesen Gegenstand für heute und ich habe der geehrten Kammer nur noch zwei Punkte mitzutheilen. Nach einer eben mir zugegangenen Mit theilung des Gesammtministeriums ist der 8vb 448 derHaupt- registrande eingetragen gewesene Gegenstand, nämlich ein Ab druck einer Verhandlung der zweiten badischen Kammer vom Jahre 1845 ohne Genehmigung der Großherzoglich badischen Staatsregierung erfolgt, was durch officielle Nachricht dem hohen Gefammtmimsterkum angezeigt worden ist. Dasselbe hat das Präsidium aufgefordert, solches der Kammer mitzu theilen, was ich hiermit gethan haben will. Ferner ersuche ich, indem ich die öffentliche Sitzung schließe, und die nächste auf übermorgen Punkt 10 Uhr unter Festsetzung des heutigen Be richts zur Tagesordnung anberaume, dieHerren, noch zu einer kurzen geheimen Sitzung versammelt zu bleiben. Die öffent liche Sitzung ist geschlossen. Schluß der Sitzung 6 Minuten nach *3 Uhr. Mie der Redsetton hesustragt; v. Gr et sch et Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.
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