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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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mung möge getroffen werden, so muß ich mich doch auch kräf tigst dafür verwenden, daß dieses Provisorium ein Gesetz sei. Meine Herren! Das Concessions- und Dispensationswesen in allen Zweigen der Verwaltung ist nichts Erfreuliches. Wol len wir auch in Religionssachen dieses Dispensations- und Concessionswesen hineinbringen? Ich liebe das nicht. Eine Ermächtigung an die Staatsregierung zu geben, bin ich alle mal bereit gewesen, wenn ich sie dringend gefunden habe. Hier aber ist ein ganz einfacher Gegenstand, der allerdings ohne Er mächtigung der Staatsregierung regulirt werden kann, um so mehr, da ja das definitive Gesetz der später» Ständeversamm lung vorgelegt wird. Sollte nun gar im Provisorium etwas so höchst Gefährliches, etwas so höchst Bedenkliches verfügt sein, so glaube ich, wäre es dennoch zulässig, daß im definiti ven Gesetze etwas darüber bestimmt werde. Wenn wir uns aber dafür aussprechen wollen, es sollen die Verhältnisse, so viel als möglich ist, so viel als übersehen werden kann, im Provisorium regulirt werden, so gehört das dazu, was an die Spitze gestellt ist, und ich werde in dieser Beziehung unter allen Verhältnissen nur mit der Deputation stimmen können und auch stimmen. Abg. Todt: Der Herr Referent hat bereits bemerkt, daß die Deputation auf den vorliegenden Punkt ein sehr großes Ge wicht gelegt hat und noch legt. Auch sind von allen bisherigen Sprechern nurGründe für das Deputationsgutachten angeführt worden. Ich will daher nur einiges Wenige beifügen. Ich kann nicht recht absehen, warum Seiten der hohen Staatsregie rung gegen das Deputationsgutachten sich erklärt werden will. Entweder die Regierung will das, was den Deutsch-Katholiken gewahrt werden soll, oder sie will es nicht. Wenn sie es nicht will, was ich indeß nicht glaube, so haben wir um so größeres Interesse, die Erlassung eines Gesetzes, oder einer Verordnung unter Zustimmung der Stände zu verlangen, damit nicht das, was wir den Deutsch-Katholiken gewähren wollen, von der Re gierung wieder vereitelt werde. Will aber die Regierung das, was den Deutsch-Katholiken gewährt werden soll, selbst ernstlich mit gewähren, so sehe ich nicht ein, warum sie dem Deputations antrage entgegentritt. Es ist von dem Herrn Staatsminister geäußert worden, wenn der Deputationsvorschlag angenommen werde, würde man die künftige vollständige Anerkennung der Deutsch-Katholiken nicht mehran Bedingungen knüpfen können, die sich vielleicht nöthig machten. Dieses schien mir das einzige wesentliche Bedenken, welches von Seiten des Herrn Staats ministers geltend gemacht worden ist. Ich kann es aber nicht für ein Bedenken erklären. Ich habe schon gestern bemerkt, daß ich in dem Interimistikum, der vollständigen Anerkennung gegen über, in so fern eben einen Vortheil erblickte, als man nicht schon jetzt eine Menge Bedingungen aufstellen, und was man mit der einen Hand gewährt, nicht mit der andern wieder nehmen könne. Mögen aber auch solche Bedingungen nöthig sein, jetzt bei dem zu vereinbarenden provisorischen Gesetze kann uns das nicht im Wege stehen. Haben wir erklärt, daß nur ein Provisorium be gründet werde, so versteht es sich von selbst, daß bei der künftigen definitiven Vereinbarung über diese Angelegenheit noch res illtegra vorhanden ist, daß dann Alles geschehen kann, was das Wohl des Staates, der neuen Confessio» gegenüber, nöthig macht. Einen besonder» Werth lege ich meinerseits auf den Vor- schlag derD eputation vorzüglich deshalb,—und ich sollte meine», dieses wäre ein Grund, welcher der Regierung nicht gleichgültig sein könnte — damit ihr nicht etwa ungeziemende Zumuthungen von auswärts gemacht werden, und nicht das, was wir gewährt haben, wieder zerstört werde. Es werden z. B. in dem einen Staate die Bekenner des Deutsch-Katholmsmus für Hochverrä- ther angesehen, in andern Staaten geschieht anderes Unsinnige. Wie leicht könnte es geschehen, daß über die Berge herüber ein sehr ungünstiger Wind wehte. Wenn die Regierung kein Gesetz hat, wird sie viel mehr in der Nothwendigkeit sich befinden, nach geben zu müssen, als wenn sie sich auf ein Gesetz berufen kann. Dies ist, wie mir scheint, ein Grund, welcher es selbst der Regie rung wünschenswerth machen muß, das, was sie den Deutsch- Katholiken gewähren will, durch ein Gesetz auszusprechen. Die Regierung wird dann allemal, wenn ihr solche und andere Zu muthungen gemacht werden, wie sie vielleicht schon gemacht worden sind, sich auf das Gesetz berufen und dergleichen Zumu thungen zurückweisen können. Staatsminister v.Wietersheim: Wenn es zum Theil so dargestellt worden ist, als ob die Regierung ein Interesse an dem Dispensationszustande hätte, als ob die Charte aufhörte, eine Wahrheit zu sein, so muß ich dagegen bemerken, daß es der Staatsregierung nicht beigegangen ist, eine allgemeine Dispen sation vonden betrrffendenVorschriften derVerfassungsurkunde zu wünschen. Sie hat vielmehr Dispensation in Beziehung auf bestimmte Punkte verlangt. Ob im Uebrigen ein solcher Zustand ihrem eigenen Interesse angemessen sei, ist eine andere Frage. Unverkennbar wird die Lage des Ministeriums durch die Dispensation nicht erleichtert, sondern erschwert, wenn gleich eine Beantwortung der Vermuthung, daß die Regierung ihre Selbstständigkeit nicht zu bewahren wissen werde, nicht an der Zeit und am Orte sein wird. Die Regierung glaubte aber einer hohem Pflicht nachzugehen. Sie hielt es nicht mit ihrer Pflicht vereinbar, eine gesetzliche Regulirung zu beantragen, ohne daß der Gegenstand mit Ruhe und Unbefangenheit geprüft worden, eine Prüfung, welche allen gesetzlichen Vorlagen vorausgehen muß. Es handelt sich nicht nur um dasfGutachten der theolo gischen Behörden,— darin würde jetzt kein Grund des Anstandes mehr liegen — sondern es bedarf die Angelegenheit auch einer sorgfältigen und genauen Erwägung von Seiten der Staats regierung, und daß dazu unter dem gegenwärtigen Geschäfts drange die Zeit nicht vorhanden gewesen ist, bedarf keiner wei tern Erörterung. Abg. Metzler: Ich würde der Weisheit dieser Kammer weniger vertrauen, als ich ihr vertraue, wenn ich der beredten und warmen Verth eidigung des Deputationsgutachtens Sei ten des Referenten und der vorhergehenden Redner noch eine weitläuftige Auseinandersetzung meiner Gründe hinzufügen wollte, welche mich bewegen, für das Gutachten der Deputa-
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