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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident Braun: Die Petition wird an die vierte Deputation abzugeben sein. Will die Kammer sie dahin ver weisen? — Einstimmig Ja. Ferner steht aufder R egistrande': 13. (Nr. 477.) Petition der Gemeinden Neukirchen mit Carthause und Kriegasse und 5 anderer, Simon Seifert und Genossen, 14. (Nr. 478.) Petition Simon Seifert's zu Schweins burg, 15. (Nr. 479.) Petition Johann Friedrich Jakvb's zu Neukirchen, 16. (Nr. 480.) Petition Karl Friedrich Kretzschmar's daselbst, 17. (Nr. 481.) Petition Johann Heinrich Böttchers gleichfalls zu Neukirchen. Sämmtliche bitten um nachträg liche Entschädigung ehemals steuerfreier Grundstücke. Abg. Oberländer: Die fünf letzten Petitionen um Wie dereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterlassener Anmel dung steuerfreier Grundstücke rühren aus dem Pleißengrunde her und sind durch mich übergeben worden. Ich würde mich jetzt nicht erheben, wenn nicht ein formelles Bedenken gegen ihre Eingabe bei der zweiten Kammer vorhanden gewesen wäre. Sie sind nämlich an-die Ständeversammlung im Allgemeinen gerich tet und wären daher verfassungsmäßig zuerst an die erste Kam mer abzugeben gewesen. Allein ich habe meiüen Auftrag nicht überschritten, da mir die Petenten geschrieben haben, daß ich ihre "Petition zunächst an die zweite Kammer abgeben möchte. Meine Ansichten über diese und die vielen andern gleichen Petitionen werde ich seiner Zeit bei der Berathung des darüber zü erstatten den Berichts aussprechen. Präsident Braun: Blos auf die ergänzende Erklärung -es geehrten Abgeordneten, welche er an die Canzlei abgegeben hat, sind diese Petitionen zu unsererRegistrande genommen wor den. Es werden aber diese sämmtliche» Eingabewan die d ritte Deputation abzugeben sein. Ist die Kammer damit einverstan den?— Allgemein Ja. 18. (Nr. 482.) Der dermalen beurlaubte Abgeordnete Zimmermann bittet um Verlängerung des ihm ertheitten Ur laubs vom 7. December 1845 bis zum 31. Januar 1846. Präsident Braun: Da wir den Herrn Stellvertreter in unserer Mitte haben, so wird dieser Urlaub unbedenklich zu er- theilen sein. Will die Kammer diesen Urlaub verwilligen? — EinstimmigJa. 19. (Nr. 483.) Appellationsrath Ackermann zu Dres- -- den überreicht das erste Heft seiner „systematischen Zusammen stellung der Stiftungen, Anstalten und Vereine im Königreiche Sachsen." Präsident Braun: Ich werde diese Schrift in die Biblio thek bringen lassen, unddemHerrnEinsenderderselben denDank der Kammer zu erkennen geben. 20. (Nr. 484.) Abgeordneter Oehme bittet für den 4. und 5. dieses Monats um Urlaub. Präsident Braun: Will die Kammer dieses Urlaubsgesuch bewilligen? — EinstimmigJa. Präsident Braun: Noch habeich der Kammer anzuzeigen, daß der Abgeordnete v. Gablenz sich für heute hat entschuldigen lassen wegen dringender Abhaltungen. Auch theile ich der Kam mer mit, daß der Abgeordnete v.Ehielau in Bezug auf die vor hin gesprochene Aeußerung dem Präsidium eine stenographische Niederschrift übergeben hat mit dem Gesuche, dieselbe vorzulesen. Ich kann darauf nicht eingehen, weil dieKaMmerbeschlossen hat! den Gegenstand für beseitigt anzusehen, habe aber zu bestätigen, daß in dem mir überreichten Blatte der stenographischen Nieder schrift die angeregte Aeußerung nicht enthalten ist. Wir können nunmehr zum Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung übergehen. — Es werden die beiden Paragraphen der Gesetz vorlage, weil sie im engstenZusammenhange mit einander stehen, wohl zugleich vorzutragen sein. Referent Abg. Georgi tragt Folgendes vor: Gesetz, die Gleichstellung der Salzpreise betreffend, vom Wir Friedrich August von Gottes Gnaden, KönigvonSachsenrc. rc. rc. haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände beschlossen und verordnen, wie folgt: 8. 1. Die durch das Gesetz vom 23. Mai 1840 §. 5 erfolgte Re- gulirung der Salzpreise und die mittelstVerordnung vom 10. No vember desselben Jahres §. 1 (Gesetz- und Verordnungsblatt desselben Jahres, Seite 344) bewirkte Feststellung dieser Preise im Vierzehnthalermünzfuße tritt vom 1. Januar 1846 an außer Wirksamkeit. §. 2. Von demselben Zeitpunkte an wird der Verkaufspreis des Kochsalzes für sämmtliche Niederlagen des Königreichs gleich mäßig auf 3Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. für das Stück Salz zu 120 Pfund Zollgewichtfestgesetzt. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Unser Finanzministerium beauftragt ist, eigenhändig unterschrie ben und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Dresden, am Die Deputation bemerkt in ihrem Berichte das Nach stehende: Unter Bezugnahme auf diese Bemerkungen beantragt die Deputation folgende veränderte Fassungen. Zu: §1. „Die durch das Gesetz vom 23. Mai 1840 §. 5 erfolgte
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