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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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vbgclegenen peinlichen Kosten mit den Patrimonialgerichten auf die Staatscasse übernimmt. Es werden auch, wenn in vier oder fünf Jahren die ganze Gerichtsverfassung sich ändert, die jetzt unter die Aemter vertheilten Unterthanen wieder an ein neues Gericht kommen. Ich würde daher dafür sein, daß nunmehr diese Uebernahme sisiirt würde, weil die Patrimonialgerichte end lich ganz und gar fallen müssen. In so fern glaube ich, daß alle diejenigen, welche für die Abtretung der Patrimonialgerichtsbar keit sind, eigentlich jetzt auch nicht dafür sein können, daß sie noch ferner von dem Staate übernommen werde. I ch bin freilich auch im Allgemeinen ganz gegen die Abtretung der Patrimonial gerichte an den Staat, besonders aus hochwichtigen politischen Gründen und wegen der Nachtheile der Centralisation. Ich will heute aber keine Debatte darüber veranlassen; nur das muß ich bemerken, daß ich glaube, daß ein Patrimonialgericht eben so gut sein kann, als ein Justizamt. Ich will nicht sagen, daß es nicht ein Justizamt geben könne, welches ein besseres Gericht wäre, als ein Patrimonialgericht; es kann aber auch Patrimo- malgerichte geben, die besser sind, als manche Justizämter. Und solche giebt es auch. Staatsmimster v. Könneritz: Ich muß um Entschuldi gung bitten, wenn ich jedem einzelnen Redner antworte, weil es in der That nicht möglich sein möchte, Alles zusammenzuneh men; es liegen der Ansichten so viele vor. Der geehrte Ab geordnete erwähnte, cs wären zu viele Actuarien und Viceactua- rien angestellt; er beriefsich dabei auf das Zeugniß der Kammer. Nun, meine Herren, es ist allerdings schwer für das Ministe rium, das Bedürfniß so genau zu bestimmen und zu documenti- ren. Es sind m der neuern Zeit sehr viele Hülfsactuarien ange- Kellt worden, zu Ausführung der vielfachen Gesetze, namentlich im Verwaltungsfachs, die immer eine Vermehrung nothwen- dig machen. Will man nun den Beschwerden über Verzögerung der Geschäfte abhelfen, so sieht sich das Ministerium allerdings hier und da genöthigt, von neuem Männer anzustellen und die Zahl der Beamten zu vermehren. Ich mache nur auf die vielen Gesetze aufmerksam, die im Verwaltungsfache erlassen worden sind, auf die Landgemeindeordnung, die Verordnung wegen der Heimathsbezirke, die Aufstellung der Militairleistungscataster, die Brandcassenangelegenheiten, die alle die Geschäfte für die Behörden vermehrt haben, und es werden die Stadtgerichte nichtminder, wirdieStadträthe auch in denFall gekommen sein, Hr Personal zu vermehren. Wenn der geehrte Abgeordnete Mführte, daß die Geschäfte noch nicht so schnell befördert wür den, so muß gerade dies das Justizministerium bestimmen, we niger darüber ängstlich zu werden, daß nicht Einer oder der Andere mehr angestellt und der Staatscasse ein paar Hundert Uhaler Kosten verursacht werden, als daß kein Vorwand gege ben werde, die Geschäftsverzögerungen zu 'entschuldigen. In Muerer Zeit besonders hat die Aufstellung der Grund- und Hy- Mhcksnbücher die Vermehrung des Personals nothwendig ge macht. Der geehrte Abgeordnete erwähnte ferner, daß die Exe mtionen nicht so schnell expedirt würden, namentlich, daß sie mcht nach dem Executionsgesetze binnen acht Tagen ausgefertigt würden. Es ist dies zu generell, um hierauf zu antworten. Dem Ministerium sind Beschwerden hierüber nicht zugekom- men. Wenn er aber den Gang erwähnte, den die Ausfertigun gen gehen müßten, daß sie erst in die Registrande eingetragen würden, dann die Resolution erfolgte, diese sodann expedirt, von dem Copisten die Reinschrift besorgt und endlich von dem Boten weiter befördert werden müßte, so ist das der Gang, der ganz natürlich und nicht zu andern ist. Alles dies kann aber in acht Tagen beendigt sein. Namentlich soll der Dirigent jeden Lag die eingegangenen Sachen resolviren. Möglich, daß beiwich - tigern Sachen eine reiflichere Ueberlegung nothwendig! ftm wird. Der Abgeordnete klagt, daß im Executionsgesetze auf die Unterlassung nicht eine Strafe gesetzt fei; da mache ich darauf aufmerksam, daß es eben sowohl dem Gefühle des Ministeriums, als der Politik der Gesetzgebung widerstreitet, jede Anordnung mit einer Strafand rohung zu verbinden. Dies ist in der That nur verletzend und in den neuern Gesetzen mit Zustimmung der Stände absichtlich unterblieben, weil es von vorn herein ein Mißtrauen zeigt. Er kam ferner noch auf die Conduitenlisten und sagte, es wäre gegen das positive Recht, daß man über Jemanden nachthcilig urtheile, ohne daß er gehört wird. So wieetwasNachtheiligesindenConduitenlisten steht, woraufetwas zu verfügen ist, so wird der Beamte näher darüber befragt. Aber ich frage Sie, in was für emDilemma würden überhauptdieAn- gestellten unter einander kommen und in was für ein Dilemma würde das Justizministerium kommen, wenn es ein Urtheil über die Befähigung haben will- Wenn es z. B. von einem heißt: er hat weniger schnelle Geisteskraft; er arbeitet pflichtgemäß, aber er hat Acht die Fähigkeiten oder nicht die gediegenen Kennt nisse, wie ein Anderer. Soll ein solches Urtheil dem Betheilig ten vorgelegt werden? Der Betheiligte wird widersprechen: ich Habs dsnfelben schnellen Geist, ich habe mehr Kenntnisse, wie Sie selbst; ich bin ein ausgezeichneter Mensch. Wer soll darüber entscheiden? Ja, wenn man eine gewisse Humanität von dem Dirigenten gegen die Subalternen verlangt, so würde es der Humanität gerade widersprechen, wenn derDmgent dem unter ihm Stehenden ein solches Urtheil vorlegen und es ihm sonach in das Angesicht sagen wollte, er habe weniger Kennt nisse und weniger Geist. Wenn er ferner sagt, es möchten auch die Copisten aus den Aemtern in höhere Gerichte genom men werden, so hat das Justizministerium das auch gern ge- than, wo es Veranlassung gehabt hat, und so sind namentlich bei dem Sportelsiscalat alle Subalternen aus den nieder» Ge richten genommen worden. Ich mache aber noch darauf auf merksam, daß es selbst nicht gerade immer eine Beförderung sein würde. Die Copisten stehen sich in den Aemtern mit den Assefsmgebuhren nicht schlechter, als dke niedrigstenStellenin den Appellationsgerichten sind, und sie haben, wenn sie in den Aem tern bleiben, die Aussicht, theils durch Remunerationen für die Aufsicht über das Archiv, für die Führung der Registrande, für die Führung der Hypothekenbücher, besonders aber durch das Auftücken als Sporteleinnehmer und Sportelcontroleure eine viel bessere Aussicht, als ihnen als CcmMen bei den Appells-
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