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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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Abg. v. Haase: Ich kann mich damit auch vereinigen. Abg. Todt: Ich ebenfalls. Abg. Klinger: Ich auch. Abg. Schäffer: Ich ebenfalls. Abg- v. Römer: Ich muß mich als Deputationsmitglied gegen die vorgeschlagene Abänderung erklären, weil mir schon Punkt ». Abhülfe zu gewähren scheint, den die Kammer ange nommen hat. Wenn eine Gemeinde keine Gelegenheit findet, sich an einen andern Bezirk anzuschließen, so wird sie, wenn sie nicht ausgenommen wird, durch die Bestimmung des Punktes a. gehal ten sein, selbst einen Friedensrichter zu wählen. Also die Noth- wendigkeit einer neuen Bestimmung scheint mir nicht vorhanden zu sein. Präsident Braun: Hiernach hat sich die Majorität der Deputation für die'Modification des Punktes K. ausgesprochen. Ich würde daher die Frage auf den modificirten Punkt sud b. in der Fassung stellen, wie sie vom Herrn Staatsminister gegeben worden ist. Ich würde nur den Herrn Staatsminister ersuchen, mir die Fassung entweder einzuhändigen oder sie nochmals der Kammer gefälligst vorzutragen. Abg. v. d. Planitz: Darf noch vor der Fragstellung etwas über den Antrag des Herrn Staatsministers gesprochen werden? Präsident Braun: DieDebatte darüber ist schon geschlos sen. Doch enthält allerdings der Vorschlag der Regierung etwas Neues, und daher stelle ich die Frage: Gestattet die Kammer, daß noch der Abgeordnete v. d. Planitz sich über den Antrag des Herrn Staatsministers äußern darf? — Ei »stimmig Za. Abg. v.-d. Planitz: Ich würde dem Anträge sehr gern meine Beistimmung geben, jedoch ein einziges Bedenken hält mich davon ab. Ich denke mir den Fall so, daß eine Gemeinde in der Mitte von andern liegt und von solchen eingeschloffen ist, die schon einen Friedensgerichtsbezirk gebildet haben. Dieser Gemeinde würde der Anschluß von den umliegenden Gemeinden verweigert und sie soll nun nach dem Vorschläge, welchen der Herr Staatsminister jetzt gethan hat, zu einem von der Behörde selbst zu bildenden Bezirke gezogen werden. Was würde die Folge davon sein? Daß die Gemeinde entweder zu einem ihr sehr fern liegenden Bezirk gezogen wird, oder daß ein Bezirk, der sich schon gebildet hat, wieder aufgelöst werden müßte, um die Ge meinde, die noch keinen Friedensrichter hat, mit in einen Frie densgerichtsbezirk aufzunehmen. Ich bin daher darüber nicht recht klar, ob aus dieserBestimmung nicht eine größere Beschrän kung der Freiheit einzelner Gemeinden hervorgehen würde, als durch die Annahme der von der Deputation in ihrem Berichte gegebenen Vorschläge, für welche ich noch stimmen werde, wenn meine ausgesprochenen Bedenken nicht erledigt werden sollten. Präsident Braun: DerAntrag des Herrn Staatsministers lautet so: Es soll der zweite Satz: „Die Aufnahme darf zwar der H. 42. Gemeinde, welche den Anschluß wünscht, nicht versagt werden? es kann jedoch die aufnehmende Gemeinde wider ihren Willen nicht gezwungen werden, die sich anschließende an der Wahl deS Friedensrichters Theil nehmen zu lassen." Wegfällen, und statt dessen folgendeBestimmung gesetzt werden: „Für diejenigen Ge meinden, welche weder für sich allein einen Friedensrichter wäh len swollen, noch sich mit andern Gemeinden vereinigen, hat die Regierung die Bildung von Bezirken von 500 bis 3000 Ein wohnern zu vermitteln." Referent Abg. Ob erländ er: Das Bedenken, welches der Abgeordnete v. b. Planitz ausgesprochen hat, ist allerdings vor handen; freilich bleibt einer solchen Gemeinde immer noch übrig, sich dem von ihm angedeuteten Uebelstande dadurch zu entziehen, daß sie einen Friedensrichter für sich ällein wählt. Wenn übri gens eine Gemeinde bei einer benachbarten, bereits mit einem Friedensrichter versehenen keine Aufnahme findet, oder eine Ver einigung zur Wahl eines gemeinsamen Friedensrichters nicht zu ermöglichen ist, so muß es mit einer solchen Gemeinde doch einen eignen Haken haben, und deshalb wild sie dann auch gut thun, sich einen besonder« Friedensrichter aus ihrer Mitte zu wählen. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich würde das geehrte Präsidium bitten, die Abstimmung auf das eigentliche Deputa tionsgutachten zu richten, so daß man sich für dasselbe erklären kann; denn ich finde allerdings aus dem von dem Abgeordneten v. d. Planitz gegen den Antrag vorgebrachten Grunde denselben für sehr bedenklich. Ich glaube ebenfalls, daß dann ein Friedens richter in sehr weiter Ferne ausgesucht werden müßte. Ein zweites Bedenken scheint mir ferner zu sein, daß dadurch ein neues Element in das Gesetz hereinkommt. Bis jetzt hat man die Wahl und die Vermittelung des Anschlusses der Freiheit der Gemeinde überlassen; durch dieses Amendement aber werden die Staatsorgane in Lhätigkeit gesetzt. Ich finde darin einen neuen Grund, dagegen zu stimmen; die Ausführung des Antrags wird aber, wie vom Abgeordneten v. d. Planitz angeführt worden ist, oft sehr große Schwierigkeiten haben. Deshalb werde ich für die ursprüngliche Fassung der Deputation stimmen. Referent Abg. Oberländer: Der Vorschlag des Herrn Staatsministers betrifft nur eine Ausnahme, und zwar einen Fall, wo ohnehin die Regierungsbehörde einzutreten hat. Wo die Leute nicht einig werden können, da tritt allemal bei allen öffentlichen Angelegenheiten die Entscheidung der Regierung em, und sie muß dann im Sinne und Geiste und nach Analogie des Gesetzes die Differenz entscheiden. Das ist also eigentlich gar nichts Neues, und deshalb habe ich an meinem Lheile, nichts dagegen. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich muß dem entschieden widersprechen; wenn es heißt: wenn eine Gemeinde ihren Frie densrichter selbst nicht wählen will, so ist das gegen den im ersten Satze sub ». ausgesprochenen Grundsatz. Abg. Schäffer: Ich habe den Antrag von Seiten der 3
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