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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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eine viel zu große Verwirrung daraus gefürchtet. Wie klein ist^ unser Land gegen den großen preußischen Staat! Dieser wird schon aus diesem Grunde uns schwerlich nachfolgen. So bald aber Preußen das System annimmt, wird es in Sachsen auch angenommen werden können; so lange aber Sachsen allein steht, ist auch keine Hoffnung vorhanden, daß auch andere Staaten beitreten; lasse man es also bei Seite. Wir werden uns dadurch keineswegs dem Vorwurf aussetzen, der Wissen schaft nicht zu huldigen, die Wissenschaft wird bei uns fortan in demselben Ansehen stehen, und wir werden auch ferner noch den Ruhm als Beförderer der Wissenschaft behalten, wenn wir auch dies Gesetz nicht annehmen. Es wird dasselbe denjeni gen, die Wissenschaft treiben, wenig zu schaffen machen, da es nur denjenigen gilt, die mit materiellen Angelegenheiten, als dem Kleinhandel zu thun haben. Staatsminister v.Falkenstein: Die Berathung, die bis jetzt über das Gesetz stattgefunden hat, ist so sorgfältig und alle Seiten beleuchtend gewesen, daß es der Regierung nur erfreulich hat sein können, diese Angelegenheit sogründlich geprüft zu sehen. Es ist keineswegs meineAbsicht, mich ausführlich darüber zu ver breiten; denn es ist in der That Alles, was für das Gesetz gesagt werden kann, im Wesentlichen bereits theils ausführlich, theils andeutungsweise vorgebracht worden. Ich füge nur noch ein paar Worte hinzu. Nämlich.erstens schon die gründliche Berathung scheint auf das Interesse, was der Gegenstand erregt, mithin auf eine gewisse innere Nothwendigkeit der Sache hinzudeuten. Selbst von denjenigen Herren Abgeordneten, die für den Gesetz entwurf und das Majoritätsgutachten sich auszusprechrn Anstand genommen haben, ist gewissermaßen wenigstens die Nothwen digkeit einer Reform des Maßsystems zugegeben worden; ich möchte sagen, man hat nur über den Grad dieser Nothwendig- kekt gezweifelt. Man hat unterschieden zwischen Nothwendigkeit und Bedürfniß, zwischen dringendemBedürfniß und wünschens- werther Verbesserung u. s. w. Ich frage Sie aber: ob nichtfast bei jedem Gesetz eine solche Frage austauchen kann, obftncht bei allen Gesetzen es zweifelhaft ist, ob unbedingte Nothwendigkeit geradezu ihre Annahme gebiete? Erlauben Sie mir, Sie an ein Gesetz zu erinnern, was von der allergrößtenWichtigkeitgewesen ist, das Gesetz über die Ablösungen, und dann das Gesetz über die Zusammenlegung der Grundstücke. Hat irgend etwas Zweifel erregt, und im Anfänge sogar Furcht und Wesorgniß, so sind es diese Gesetze gewesen, und überall wird doch zugestanden, daß sie segensreich und im höchsten Grade wohlthätig eingewirkt haben. Was von einigen Orten her erwähnt wurde, es wäre eine große Furcht vor diesem Gesetz im Volke, und dessen Nothwendigkeit daher nicht anzunehmen, so muß ich gestehen, daß ich diesen Schluß kaum für richtig halten kann, nicht zu gedenken, daß nach den Erfahrungen, die ich selbst gemacht habe, und die von vielen Seiten herausgesprochen worden sind, von einer solchen Furcht nicht die Rede sein kann. Es ist möglich, daß von manchen Sei ten, namentlich von denen, die unmittelbar mit dem Verkehre zu thun haben, die Sache nicht für notwendig gehalten wird; ich muß aber bemerken, daß geradevorzugsweise d i e Classein'sAuge zu fassen ist, die ich als Consumenten im Gegensätze der Handels und andern Gassen bezeichnen will, und gerade für diese ist es in früherer Zeit schon dringend gewünscht worden. Ich erinnere Sie nicht an die Stände von 1805 und 1824, sondern, wie schon erwähnt, an die Stände von 1840, welche das Sy stem, worum es sich handelt, nicht nur als zweckmäßig angerathen, sondern auch seine Annahme, als im Bedürfniß des Volkes gegründet, ent schieden gewünscht haben. Von 1840—1845 aber sind nicht so wesentliche Veränderungen vorgegangen, daß an die Stelle des damaligen Wunsches jetzt Widerwille getreten sein könnte, noch läßt sich annehmen, daß die ganze Unsicherheit und Ungleichheit im Maßsystem jetzt weniger drückend sei. Wenn man besonders an die ärm ern Claffen denkt und erwägt, wie sehr siedurch diese jetzige Unsicherheit und Ungleichheit der Maaße auf die verschie denste Weise bevortheilt werden, so muß man sagen, daß es nicht nur wünschenswerth, sondern auch nothwendig sei, daß eine Um gestaltung in dieser Beziehung stattsinde. Ich möchte sogar be haupten, daß, wenn man im Stande wäre, die Nachtheile in. Geld auszudrücken, welche gerade die ärmere Classe durch diese Ungleichheiten tragenmuß, die Summe dieser Nachthekle vielleicht größer sein würde, als die Summe Geldes beträgt, welche auf die Einführung des neuen Maßes etwa gerechnet werden könnte, nicht zu gedenken, daß diese Summe nach der Erfahrung, welche man in andern Ländern gemacht hat, viel zu groß ange nommen worden ist, wenn man von vielen Hunderttausenden sprach. Wenn bemerkt worden ist, es wäre wünschenswerth, daß ein solches neues System angenommen werde, aber es wäre nur von Nutzen, wenn es in Uebereinstimmung mit den andern Zoll- vereinsstaaten stattsinde, so hat die Regierung auch ihrerseits er klärt, daß sie wünschenswerth erachte, daß eine solche Vereinigung stattsinde, aber sie hat das Gesetz selbst davon nicht abhängig machen können. Sie hat jedoch erklärt, wie auch im Deputations berichte erwähnt worden ist, daß sie durch Annahme des Systems Seiten der Ständeversammlung hoffen könne, eine sichrereBasis für die Verhandlungen zu gewinnen, um dann desto entschiedener sich über die Zeit, zu welcher das Gesetz in's Leben treten kann, den Ständen gegenüber aussprechen zu können. Es ist ferner viel davon die Rede gewesen, daß der Grenzverkehr durch die neue Einrichtung außerordentlich leiden würde; es ist dies schon von vielen Seiten auch widerlegt worden, und ich brauche daher nur im Allgemeinen zu bemerken, daß diese ganze Angelegenheit auf den Grenzverkehr nur einen sehr untergeordneten Einfluß haben kann. Ich muß bemerken, daß bei dem Grenzverkehr weit we niger das Maaß als das Gewicht in Frage kommt, daß aber, wenn auch das Maaß dabei in Frage kommt, das Derhältniß durch den Umstand der Einführung des neuen Systems inBezug auf die mit uns handelnden Ausländer nicht ein anderes wird, als es eben jetzt schon ist. Es eristirt ja jetzt nicht etwa ein Zu stand der Gleichheit des Maaßes zwischen Sachsen und den an grenzenden Staaten, welche durch die Einführung des neuen Systems alterirt würde. Wenn jetzt Jemand z. B. aus Böhmen oder Baiem kommt, so wird ihm auf seine Frage
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