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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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ßer Gewinn wird dabei übrigens nicht erreicht, wenn man auch in dritter Instanz die Restauration einer gestrichenen Stelle erlangt, weil gewöhnlich vielZeit darüber verfließt und das Publi cum den frühem Context dann längst vergessen hat. Bei jenem Aufsatz aber ist es einer Stelle nicht einmal gelungen, durchzukom men, und doch betraf sie weiter nichts, als eine Erwähnung der geheimen Wiener Conferenzbeschlüsse. Daß sie existiren, haben wir in diesen Tagen gehört; ihre Existenz zu erwähnen, kann daher doch unmöglich etwas sein, was verboten werdemdarf. Schließ lich — nach diesen Beispielen — noch eine Entgegnung auf eine anderweite Aeußerung des Herrn Ministers, die zwar zum Theil bereits berührt, aber, wie mir scheint, noch nicht genug be leuchtet worden ist. Derselbe erklärte im Eingänge seiner Rede, daß Preßfreiheit und Censur gar nicht in solchem Gegensätze zu einander stünden, wie sie zu einander dargestellt zu werden pfleg ten. Da bin ich nun freilich ganz anderer Ansicht. Preßfreiheit und Censur widerstreiten sich einander durchaus. Wo Preßfreiheit ist, kann keine Censur sein, und wo Censur ist, ist keine Preß freiheit. Man will das Nebeneinanderstehen der Preßfreiheit und Censur gewöhnlich durch die liberale Handhabung der letz tem beweisen. Aber und wenn die Censur noch so mild aus geübt wird, so ist dies keine Preßfreiheit. Diese beruht auf dem Gesetze, jene auf Willkür und kann jeden Augenblick geändert werden. Lassen Sie mich dies noch durch ein Beispiel darthun. Zn Amerika besteht noch in einigen Staaten Sclaverei. Es kann nun ein Herr dort seinen Sclaven noch so freundlich und mild und so behandeln, daß er sich fast wie ein freier Mann befindet, er ist doch nicht frei, er ist Sclave. Ganz dasselbe ist es mit der Censur. So viel für jetzt von der Presse. — Was nun noch, nach einer Bemerkung des Abgeordneten Clauß, der die Erwähnung des Civilrechtsverfahrens in §. 9 der Adresse vermißt, die Oeffent-- lichkeitsfrage anlangt, so lag der Deputation allerdings dieser Gegenstand zur Zeit etwas ferner, als die Strafproceßordnung. Im Princip bin ich meinerseits mit dem Abgeordneten Clauß vollständig einverstanden. Ich glaube aber, daß wir vorerst das Eine zu erlangen suchen müssen und daß, wenn wir nur erst die ses Eine haben, wir bald auch zu dem Andern gelangen werden, was der Abgeordnete Clauß wünscht. Freilich scheint die Hoff nung, welche die Deputation am Schluffe des §. ausspricht, nach der auch heute wiederholten Erklärung des Herrn Staatsmini sters nicht so bald in Erfüllung gehen zu sollen. Jndeß ich will darauf jetzt nichts erwidern, noch diesen Gegenstand hier weit- läuftiger durchführen. Es kommt, wie schon erwähnt worden ist, nächstens ein Bericht über einen deshalb eingegangenen An trag und wir werden dann noch Einiges auch in Bezug auf die Hoffnung, welche die Deputation aufgestellt hat, bemerken kön nen. — Endlich noch ein Wort über den Antrag des Abgeord neten v. Lhielau. Gegen diesen selbst habe ich meinerseits gar nichts. Mit dem Grunde aber kann ich mich nicht einverstan den erklären. Die Spaltung der Frage soll erfolgen, damit Ge legenheit gegeben werde zur Annahme der Adresse in der ersten Kammer. Es wird aber Sache der ersten Kammer selbst sein, die Adresse nach ihrem Sinne einzurichten; sie wird schon das jenige herausstreichen, was ihr nicht gefallen sollte, obwohl ich hoffe und wünsche, daß ihr Alles wohl gefallen soll. Daß wir aber schon darauf hinarbeiten sollen, aus der Adresse zu verban nen, was der ersten Kammer etwa mißliebig sein könnte, ist et was Neues. Also — ich habe nichts gegen die Fragstellung und die Spaltung des Satzes bei selbiger, wünsche aber, daß die Kammer auch solchergestalt dem ganzen Satze beistimmm möge. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer §. 9 und zwar vom Eingänge bis zu den Worten: „angedeihen lassen"? EinstimmigJa. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer den zweiten Satz von den Worten: „Wir hoffen hierbei, daß die auf die Presse bezügliche Borlage, oder, da diese letztere nur eine ganz singulaire Bestimmung hat, eine der wegen Verwirklichung des §. 35 der Berfassungsurkunde an uns gelangten Petitionen uns Gelegenheit geben werde, die der Presse am vorigen Landtage durch ein besonderes Gesetz, wenigstens in Einer Beziehung, zugestandene freiere Bewegung, mit den Bundesgesetzen verein bar, in angemessener Weise zu erweitern"? — Wird gegen vier Stimmen genehmigt. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer den dritten Satz von den Worten an: „Vermissen wir aber unter den Vor lagen zur Zeit noch eine auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Staatsanwaltschaft bastrte Strafproceßordnung, deren bal diges Erscheinen zum lebhaftesten und allgemeinsten Wunsche des Volkes und zugleich neuerdings immer mehr zum dringen den Bedürfnisse geworden ist, so vertrauen wir doch auch in die ser Hinsicht auf Ew. rc. Weisheit und landesväterliche Fürsorge, die einem billigen und gerechten Wunsche des Volkes nicht ent gegentreten und einem wahren Bedürfnisse desselben gewiß gern Abhülfe gewähren wird, und geben somit der Hoffnung Raum, daß die gewünschte Vorlage, wenn nicht früher, doch mindestens bei dem nächsten Landtage uns zugehen werde"? — Gegen zwei Stimmen Ja. Präsident Braun: Es ist demnach K. 9 als genehmigt an zusehen, und wir können zu §. 10 übergehen. Ergänzung. In Nr. 18. der Mittheilungen der zweiten Kammer S. 456 Sp.2 Z. 7 v. u. sind in der Rede des Abgeordneten v. ZeMwitz zwi schen „besonders" und „angesprochen" die Worte: „in der Hinsicht" einzuschalten. (Be schluß folgt.) Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.
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