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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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Vicepräsident Eisenstuck: Ich habe den Antrag nicht unterstützt, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil mir scheint, es könne keinen Erfolg haben, wenn er an die Depu tation wieder zurückkommt. Es handelt sich hier um den einfachen Grundsatz, nämlich den, ob es ganz unzulässig sei, einen Satz in die Wechselordnung aufzunehmen, welcher dem Civilrechte angehört. Das ist die Frage, welche hier vorliegt. Die Negocianten, die der Deputation angehören, haben dafür gehalten, es müsse eine Bestimmung hier in der Wechselord nung erfolgen, weil wir ein Handelsgesetzbuch nicht haben, auch keine Aussicht haben, es zu erhalten. Dieselbe Ansicht hat auch bei der Deputation der ersten Kammer obgewaltet. Die Königs. Commissarien halten fest an dem Grundsatz, daß dies eine civilrechtliche Bestimmung sei und nicht in die Wech selordnung gehöre. Nun muß sich die Kammer entschlie ßen, an dem festzuhatten, was die Staatsregierung feststellt, aus dem Grunde, weil, wenn es auch von dem größten Nutzen sei, es nicht hierher, sondern in's Civilrecht gehöre. Das ist die Ansicht der Staatsregierung. Die Ansicht der Deputa tion ist die, diese Bestimmung ist wesentlich nvthwendig und von großer Wichtigkeit, so daß man über das formelle Beden ken um so mehr wegschreiten muß, weil eine Lücke sich heraus stellt, welche durch ein Handelsgesetzbuch nicht ausgefüllt wird, weil wir kein Handelsgesetzbuch haben. Referent Abg. v. Haase: Ich habe den Antrag deshalb unterstützt, weil die Discussion gezeigt hat, daß dieser Satz in der vorgeschlagenen Fassung Bedenken erregt. Um ihn nämlich, wenn auch nur in beschränkter Weise, zu erhalten, wünsche ich, -aß er von der Deputation nochmals in Berathung gezogen werde. Auf diesem Wege könnte die Kammer vielleicht bewogen werden, den Antrag der Deputation einigermaaßen zu billigen und mit Modifikationen anzunehmen, was mir um deswillen wichtig ist und am Herzen liegt, weil, wie es scheint, die Kaufleute auf selbigen großes Gewicht legen. Abg. v. Platzmann: Eine solche Beschränkung, glaube rch, sei schon ausgesprochen. Wo ich nicht irre, hat der Herr Referent selbst einen beschränkenden Vorschlag gemacht, dem -er Abgeordnete Georgi beitrat, und das Amendement des Abgeordneten Ziegler scheint damit zusammenzufallen. Referent Abg. v. Haase: Das Amendement des Abgeord neten Ziegler ist noch nicht unterstützt. Auch das Amendement -es Abgeordneten Clauß ist noch nicht zur Unterstützung gebracht. Beide Amendements scheinen mir der Erörterung eben so zu be dürfen, als sie deren werth sind, und daher finde ich es zweckmäßig, wenn die Deputation nochmals über den gestellten Antrag und über diese dazu gemachten Amendements sich berathe. Präsident Braun: Ich muß erinnern, daß die Abgeord neten Ziegler und Clauß kein Amendement gestellt haben. Sie haben nur Wünsche vorgetragen, wenigstens habe ich nicht vernommen, daß sie dieselben als Anträge zur Unterstützung gebracht zu sehen wünschten. Abg. Ziegler: Ich habe allerdings blos eine Ansicht aus gesprochen. Abg. Georgi: Ich habe um das Wort gebeten, um mich im Sinne des Herrn Referenten auszusprechen. Jedenfalls glaube ich, ist es Wünschenswerth, wenn die Deputation noch mals darüber berathet und der Kammer Bericht erstattet. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir, dem Herrn Vicepräsidenten zu erwidern, daß, wenn wir auch ein Handels gesetzbuch hätten, schwerlich eine solche speckelle Bestimmung Aufnahme finden würde. Es könnte höchstens der allgemeine Satz darin stehen, daß, wer einen Auftrag übernommen, ihn dem Auftrag gemäß rechtzeitig und mit der nöthigen Fürsorge auszuführen habe. Abg. 0. Geißler: Ich muß mich auch im Sinne des Herrn Referenten für den Antrag des Abgeordneten Hensel er klären. Es scheinen dafür besonders zwei Gründe zu sprechen; einmal der große Werth, den die Kaufmannschaft überhaupt auf diesen Gegenstand zu legen scheint, und dann, daß jetzt für den Augenblick ein ganz passender Vorschlag nicht wohl gefunden werden kann. Es liegt das in der Schwierigkeit der Definition des Wortes: „Kaufleute"; diese hat Viele, etwas für die Kauf mannschaft zu thun, abgeschreckt. Diese Schwierigkeit wird zwar auch bei einer weitern Berathung der Deputation bleiben, allein wenn deren Vorschlag überhaupt so eingerichtet wird, daß in die fragliche Verbindlichkeit blos diejenigen hineingezogen werden, die aus dem WechselgeschäfteFaitmachen, bei denen das Wechsel geschäft gleichsam Pflug und Egge ist, so vermag ich nicht abzu sehen, warum diese nicht die Verbindlichkeit auf sich nehmen können sollen, von welcher das Deputationsgutachten handelt. Abg. Clauß: Ich schließe mich der Aeußerung des Herrn Referenten Hinsichtlicheiner neuen Fassung durch die Deputation ebenfalls an. Präsident Braun: Mir scheint der Antrag, den der Ab geordnete Hensel gestellt hat, präjudiciell zu sein, und daher werde ich ihn vor dem Deputationsgutachten zur Abstimmung bringen. Ist die Kammer mit dieser Ansicht einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Nun werde ich die Kammer fragen: ob sie §. 138 mit dem Vorbehalte der Beschlußfassung über den von der Deputation vorgeschlagenen Zusatz genehmigt? — Ein stimmig Ja. Präsident Braun: Will nun die Kammer den von der Deputation in Vorschlag gebrachten Zusatz der letztem zur noch maligen Berathung überweisen? — Einstimmig Ia.
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