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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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lein dem Staate es möglich mache, die Strafgewalt möglichst sicher und gerecht auszuüben. Ich habe vielfache Gelegenheit ge habt, den Jnquisitionsproceß praktisch anzuwenden und zu prü fen, bin aher zu der Ueberzeugung gelangt, daß durch Verbesse rung einzelner Theile desselben dem Staate wohl kaum gedient sein würde, daß vielmehr nur die Einführung des öffentlichen und mündlichen Anklageprocesses, wie sie von der zweiten Kam mer am vorigen Landtage beantragt wurde, eine größere Annä herung der Strafjustkzpflege an das hohe Ideal der Gerechtig keit ermögliche. Es fragt sich nun: ob nur der Einzelne im Volke, nur die Majorität der zweiten und die Minorität der ersten Kammer dieses Urtheil theile. Nein, meine Herren, suchen Sie die Ansichten der Mitglieder der höheren Spruchcollegien zu er forschen, fragen Sie die Inquirenten bei den Königlichen, wie bei den Patrimonialgerichten, hören Sie das Gutachten der Rechtsanwälte, überall wird sich die Majorität dieser Kenner, Pfleger,und Hüter des Rechts für die Einführung des öffentli chen und mündlichen Strafverfahrens erklären. Sie selbst kom men aus der Mitte des Volks, legen Sie Zeugniß über das in demselben vorherrschende Urtheil ab. Gewiß mit größter Span nung sieht das sächsische Volk der baldigen Einführung des An klageprocesses und der Staatsanwaltschaft, verbunden mit Oef- fentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlungen, entgegen. Wie könnte das auch anders sein? Der moralische Eindruck, welchen die vorigen Landtagsverhandlungen nicht blos in Sach sen, sondern in ganz Deutschland bewirkt haben, mußte die un- getheilte Sehnsucht nach einem Besitzthume Hervorrufen, wel ches diejenigen Länder, die sich dessen bereits erfreuen, um kei nen Preis wieder aufzugeben gesonnen sind. Selbst der Aermste im Volke trug sein Scherflein bei, um dem beredten Verfechter der Reform Gelegenheit zu geben, durch eigne Anschauung aller Einzelheiten die praktische Anwendung des von ihm bevorworte- tenVerfahrens zu prüfen. Der von ihm abgelegte Rechenschafts bericht zeigt auch deutlich, daß die Erwartungen unsers wackern Vorfechters und unsere gemeinschaftlichen Erwartungen nicht im mindesten getäuscht worden sind. Doch da ich nur im Allge meinen mein Bekenntniß ablegen, auf Specialitäten aber dem heutigen Anlasse zufolge nicht eingehen wollte, so glaube ich hin länglich gesprochen zu haben. Abg. v. Zezschwitz: Auch ich freue mich, daß in Betreff derFrage überdas Anklageverfahren mit Staatsanwaltschaft und über die Unmittelbarkeit im Criminalproceß zwischen der hohen Staatsregierung und der hohen Kammer eine Annäherung ein getreten und ein Einverständniß in Aussicht gestellt worden ist. Jedoch scheint die Frage über die Oeffentlichkeit im Criminal proceß noch schwebend zu sein, und ich halte es für meinePflicht, darüber kurz meine Ansicht zu eröffnen. Ich wünsche eine Ein richtung, welche die Vorzüge der Oeffentlichkeit erreicht, ohne ihre Nachtheile mit sich zu führen, und ich glaube einesolcheEin- richtung darin zu finden, wenn die Oeffentlichkeit der Criminal- justiz nur auf erwachsene und unbescholtene Personen des männlichen Geschlechts ausgedehnt würde, z. B. auf die Mitglieder der Stadträthe und die Stadtverordneten. Dann könnte einerseits von Gehekmnißkrämerei bei der Crimk- naljustiz nicht mehr die Rede sein und andererseits würde von so Ich en Zuhörern zu erwarten sein, daß sie nicht, um Gemüths- bewegungen, wie bei einem Schauspiel, zu suchen, sondern aus edleren Motiven der Criminaljustkz ihre Aufmerksamkeit widmen würden. Die Zulassung von Weibern und Kindern, oder gar von Personen zweifelhaften Rufs zu Criminalverhandlungen könnte meiner Ansicht nach nur nachtheilig für jene selbst wirken, ohne auf der andern Seite den Angeschuldkgten zu imponiren und die Richter und Protokollführer zu erhöhtem Eifer in der Erfüllung ihrer Pflicht anzuregen. Dies Wenige wollte ich nur bemerken, um in Betreff des fraglichen Antrags des geehr ten Abgeordneten Schäffer die Modifikationen anzudeuten, welche mir als Wünschenswerth erscheinen. Abg. Klinger: Ich wollte nur die Bitte aussprechen, daß auch auf Zurücknahme der Criminalgerichtsbarkeit, die sich noch in Händen von Privaten und Corporationen befindet, bei einer bevorstehenden Deputationsberathung dieses Gegenstan des Rücksicht genommen werde; jedoch wird diese Frage später zu Tage kommen, sie versteht sich von selbst. Wicepräsident Eisenstuck: Meine Ansichten über diesen Gegenstand habe ich früher ausgesprochen, sie sind auch in dem Berichte der vormaligen außerordentlichen Deputation mit ent halten. Drei Jahre sind seitdem verflossen und in diesen habe ich auch manche Erfahrung gemacht, und alle Stimmführer kommen darin überein, daß, wie der Herr Iustizminister auch wohl richtig bemerkt hat, mit dem bisherigen Verfahren nicht mehr auszukommen ist; es entspricht nicht mehr den Bedürf nissen der Zeit, und es muß daher davon abgegangen werden. Auch theile ich die freudigen Empfindungen, die sich von meh reren Seiten her kundgegeben haben, daß die Staatsregierung offen erklärt hat, sie beabsichtige nicht eine theilweise, sondern eine gänzliche Umänderung des Criminalverfahrens, und beson ders gehe sie aus von dem Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit; denn darin erkenne ich den hauptsächlichsten Vortheil, den wir von dieser Reform zu erwarten haben. Auch für Staatsanwaltschaft hat sich der Herr Minister ausgespro chen, und es bleibt also nur noch die Frage der Oeffentlichkeit übrig. Ich habe, nämlich nicht unbedingte Oeffentlichkeit ver langt, sieexistirt auchin keinemVolke, es sind bald gewisse Ver brechen davon ausgeschlossen, bald ist es wohl auch geschehen, wie in Frankreich, daß man, um den Nachtheil der Oeffentlich keit zu umgehen, die Sachen von einem Gerichte an ein anderes bringt. Aber ohne Oeffentlichkeit scheint es höchst gefährlich, die Mündlichkeit bei den Gerichtsverhandlungen einzuführen. Welch eine Garantie würde die Mündlichkeit ohne Oeffentlich keit haben? Bei demJnquisitionsverfahren geben doch die Acten noch einige Garantie; da diese aber bei dem mündlichen Ver fahren Wegfällen, so kann diese Garantie nur in der Deffent- lichkeit liegen. Ich bin überzeugt, wollte man den Versuch ma chen, die Mündlichkeit ohne Oeffentlichkeit cinzuführen, so würde man bald zu der Ueberzeugung gelangen, daß es fast nicht ausführbar wäre, nicht ausführbar, ohne den Angeschul-
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