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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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komme. Ich habe ihn als einen Antrag der Staatsregkerung be trachtet. Präsident v. Carlowitz: Es war vom Herrn Staats minister anheimgegeben worden, ob man ein betreffendes Amen dement stellen wolle. Staatsminister v. Könneritz: Ich halte einen Antrag nicht für nothwendig, da es sich von selbst versteht. Es ist das eine Handlung, um die sich derStaat nicht zu kümmern hat, und ich habe es nur erwähnt, weil es zu ihrer Beruhigung dienen wird. Es würde aber nicht das Wort Trauung, sondern nur Einsegnung zu gebrauchen sein, denn die Ehe ist schon durch die Trauung des protestantischen Geistlichen für wirklich geschlossen zu betrachten, die nachträgliche Einsegnung nur zu ihrem innern Frieden. Auch weiß man nicht, ob sie solche stets werden erlan gen können. v. v. Ammon: Ich würde mich auch dem Herrn Vice präsidenten anschließen; denn es scheint nicht bezweifelt werden zu können, daß die Trauung der Neu-Katholiken durch ihren Geistlichen eine moralische und religiöse Wirkung habe, aber es fehlt, wie von den Herren Staatsministern nachgewiesen wor den ist, die rechtliche Wirkung, welche in dieser Eigenschaft den neu-katholischen Geistlichen noch nicht eingeräumt worden ist. Das ist ein wichtiger und die vorliegende Frage in ein anderes Licht stellender Grund. Wenn daher bemerkt wurde, es bliebe den Geistlichen der Neu-Katholiken nachgelassen, eine vom protestantischen Geistlichen vollzogene Trauung auf Begehren zu wiederholen, dann fallen auch die Schwierigkeiten weg, die man in der Frage gefunden hat. Präsident v. Carlowitz: Mir liegt daran, zu erfahren, ob ich diesen Vorschlag als einen Regierungsvorschlag anzuse hen habe, welchenfalls er keiner Unterstützung bedarf, oder als ein Amendement, das ich zunächst zur Unterstützung zu bringen hatte. Staatsminister v. Könneritz: Als Regierungsvorschlag scheint er nicht angesehen werden zu können, denn es versteht sich von selbst, daß das ihnen nicht verweigert werden wird. Der Staat hat sich hierum nicht zu bekümmern. Präsident v. Carlowitz: Da dies ein Amendement, so würde ich darauf zuvörderst die Unterstützungsfrage zu stellen haben. Es ist das Amendement gestellt worden, es solle un geachtet des Beschlusses der Kammer in Bezug aufTrauungen den Deutsch-Katholischen nachgelassen werden, sich noch später durch einen Geistlichen ihrer Confession einsegnen zu lassen. Was die Unterstützungsfrage anlangt, so glaube ich, in Betracht, -aß das Amendement zur speciellen Berathung gehört, also noch rechtzeitig eingebracht worden ist, es genüge die Unter stützung durch ein Viertheil. Ich frage daher: ob die Kam mer das Amendement des Herrn Vicepräsidenten v. Friesen un terstützen wolle ? — Die Unterstützung erfolgt sehrzahlreich. v. Großmann: Es handelt sich also um die Nachtrau- nng, um mich eines technischen Ausdrucks zu bedienen. Man will aber das Wort „Trauung" nach der Ansicht des Herrn Staatsministers nicht anwenden, damit kein Zweifel in der Sache entstehen soll. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es scheint eine kleine Lücke in unserm Beschlüsse vorhanden zu sein, nachdem das Deputationsgutachten abgelehnt worden ist. Man findet nämlich nicht ausdrücklich ausgesprochen, daß die eigentliche Trauung, welche rechtliche Wirkung haben soll, von protestan tischen Geistlichen vollzogen werden soll. Wird die Voraus setzung im Protokoll niedergelegt, so ist die Lücke ausgefüllt, während sonst eine wesentliche Bestimmung zu vermissen sein würde. Staatsminister ».Wietersheim: Ich halte es nicht für unbedingt nothwendig; es ist bereits die allgemeine Anord nung dahin erlassen, daß sie wegen aller Amtshandlungen an den evangelischen Ortspfarrer gewiesen sind. Eine Lücke läge also nicht vor. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Das ist freilich nur eine einstweilige Maaßregel der Staatsregierung gewesen. Wenn es sich aber von einem gesetzlich ffestzustellenden Inter imistikum handelt, so würde es doch nöthig sein, über diese Amts handlung der deutsch-katholischen Geistlichen etwas ausdrücklich zu bestimmen. Vicepräsident v. Friesen: Ich habe diese Lücke nicht ge funden. Die Kammer hat entschieden, daß die deutsch-katho lischen Geistlichen Trauungen nicht vornehmen sollen, und es geht daraus hervor, daß wirkliche Trauungen nur von Seiten der evangelischen Lrtspfarrer vorgenommen und von ihnen die pfarramtlichen Erörterungen vorher angestellt werden müssen. Durch die Abstimmung hat die Kammer ihre Meinung deutlich genug zu erkennen gegeben, und es geht daraus hervor, daß den deutsch-katholischen Geistlichen nur die nachträgliche Einsegnung nachgelassen sei, welche blos eine Nachtrauung ist, nicht eine wirkliche Trauung mit bürgerlichem Erfolg. Bürgermeister Wehner: Ich glaube, daß darüber kein Zweifel sein kann, denn wenn man dieVorlage zur Hand nimmt, so ist auf Seite 95 angeführt worden: „weil jedoch die oberste katholische Behörde der Erblande erklärte, daß diese Ministerial- handlungen, rücksichtlich der Dissidenten, durch römisch-katho lische Geistliche nicht mehr vollzogen werden konnten, sah man sich, und zwar auf den eignen Wunsch derselben, genöthigt, solche damit an die evangelisch-lutherischen Ortspfarrer zu ver weisen." Also ist hier schon erklärt, daß die actus millisterisles in Beziehung auf die Neu-Katholiken an die evangelischen Orts pfarrer verwiesen worden sind, und deshalb ist der Vorbehalt nicht nöthig. v. Großmann: Ich wollte allerdings das argumentum a t»to geltend machen und der Bemerkung des Herrn Bürger meisters Ritterstädt beistimmen. Es könnten doch wohl Irrun gen daraus hervorgehen, die auf eine solche Weise beseitigt wer den könnten. Wenn man es in das Protokoll aufnehmen läßt, so wird der Zweck auch erreicht. Es sind auch die kirchlichen
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