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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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2. (Nr. 61.) Petition Robert Blum's und Gen. zu Leipzig um Bevorwortung und Vermittelung nachfolgender Punkte: 1) Erläuterung zu §. 89 der Verfaffungsurkunde, die Bundes beschlüsse betr.; 2) Eröffnung über die Wiener Beschlüsse vom 12. Juni 1834; 3) Erfüllung der im Art. 13 der Bundesactc und Art. 54 der Wiener Schlußacte ertheilten Zusicherungen; 4) Aufrechthaltung der deutschen Volksthümlichkeit in den Her zogtümern Schleswig-Holstem-Lauenburg und deren verfas sungsmäßigen Rechte; 5) Anerkennung der aus Art. 18 k. der Bundesacte zu folgernden Rechte deutscher Staatsangehörigen; 6) Aufhebung der Censur; 7) Verbesserung des Wahlgesetzes; 8) Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit beim Straf verfahren; 9) Gleichstellung der Deutsch-Katholiken mit den bereits aufgenommencn Religionsgesellschaften; 10) Verbesse rung der geringen Gehalte der Volksschullchrer durch Zuschüsse aus Staatskassen; 11) Herabsetzung des sächsischen Bundes- contingcnts und Verpflichtung des Militairs auf die Verfas sung ; — in 42 Exemplaren. Secretair v. Biedermann: Diese Petition, welche be reits gedruckt vertheilt worden ist, umfaßt 11 Gegenstände. Präsident v. Carlo witz: Für den Augenblick, meine Herren, ist diese Petition gedruckt zur Vertheilung gebracht worden. Ich habe aber hinzuzufügen, daß die Originalein gabe mit den Unterschriften an die zweite Kammer gelangt ist, wenn auch die Ueberschrift der gedruckten Petition lautet: „an die Ständeversammlung des Königreichs Sachsen". Es ist also durch jene Uebergabe an die zweite Kammer indirect der Wunsch dargelegt worden, daß die zweite Kammer zunächst mit dieser Eingabe sich zu beschäftigen haben werde. Ist dies anzunehmen, so schlage ich vor, die Petition hier beizulegen, bis eine Resolution der zweiten Kammer herüber kommt. Tre ten Sie diesem Vorschläge bei? — Einstimmig Ja. 3. (Nr. 62.) Mehrere Bewohner der Stadt Adorf, Wil helm Becker und 53 Gen., erklären, daß sie sich der von mehrern Bewohnern Leipzigs, Blum und Gen., eingebrachten Petition — vorstehend Nr. 61 — in den eilf Kheilen derselben an schließen. Präsident v. Carlowitz: Die Ueberschrift lautet: an die Ständeversammlung im Königreich Sachsen. Wir würden uns also vielleicht mit diesem Gegenstand beschäftigt haben, wäre nicht jene Petition, auf die sich die gegenwärtige bezieht, zunächst der zweiten Kammer zur Beurtheilnng zugegangen. Es unterliegt also keinem Zweifel, daß wir auch diese Petition, die sich ganz auf die vorhergehende Nummer bezieht, der zwei ten Kammer übergeben müssen. Ich frage die Kammer: ob sie dieser Ansicht beitritt? — Einstimmig Ja. 4. (Nr. 63.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 22.23.25.26. 27. und 29. September 1845, die Berathung des Gesetzes, die Gewerb- und Personalsteuer betr. Präsident v. Carlowitz: Diesen Gesetzentwurf hat be kanntlich eine Zwischendeputation seit dem Schluffe des letzten Landtags bis zum jetzigen berathen. Der Gegenstand ist zu nächst in der zweiten Kammer verhandelt worden, ist jetzt her über gelangt, und es würde von uns der Protocollextract jetzt der betreffenden Zwischendeputation zu überweisen sein. Ge nehmigt die Kammer diesen Vorschlag ? — HinstimmigJa. Präsident v. Carlowitz: Es bleibt noch übrig, ein Ur laubsgesuch zur Kenntniß der Kammer zu bringen. Der Herr v. Schönberg-Purschenftein bittet zu einer Reise in Pri vatgeschäften um Urlaub vom 8. bis 11. Octobcr. Ich frage die Kammer: ob sie den Urlaub crtheilen will? — Einstim mig Ja. Präsident v. Carlowitz: Wir würden nun übergehen können auf den ersten Gegenstand der heutigen Tagesord nung, die Fortsetzung der Berathung über den bekannten Be richt, und ich bitte den Herrn Referenten, den Referentenstuhl einzunehmen. Bürgermeister Wehner: Ich bitte um's Wort. Es ist der vierten Deputation eine Beschwerde eines gewissen Peter- mann (vgl. Nr. 21 der Registrande und Nr. 1 der Mittheilun- gen erster Kammer S. 12) überwiesen worden, welcher sich wegen Schmälerung des Grundeigenthums beschwert gefühlt hat. Die Deputation hat dieBeschwerde durchgegangcn und gefunden, daß sie theils sehr unklar, theils das nicht bescheinigt ist, daß sie bis zum betreffenden Ministerium gegangen ist. Die Deputation hat sich bewogen gefunden, die Beschwerde abzuweisen, und sie wird wohl nun an die zweite Kammer ab zugeben sein. Präsident v. Carlowitz: Genehmigt die Kammer diesen Vorschlag? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Es sind die am Schluffe der letzten Sitzung bereits angemeldeten Amendements des Herrn Bürgermeisters Wehner cingegangen und ich frage: ob ich die selben vorlesen soll, oder ob der Herr Antragsteller selbst sie zur Kenntniß der Kammer bringen will. Bürgermeister Wehner: Wenn Sie die Gefälligkeit ha ben wollten? Präsident». Carlowitz: Der erste Antrag lautet: „Die Staatsregierung möge diejenigen Grundsätze, welche dieselbe inBeziehung aufden Schulunter richt der Kind er der Neu-Katholiken imEinz einen bereits ausgesprochen hat, und wornachdcnEltern diereligiöse Erziehung ihrer Kinder nach ihrer Ueberzeugung zu ordnen überlassen bleiben soll, auch während der Dauer eines Jnterimisticums im Allgemeinen in Anwendung bringen undGel- tung verschaffen." — Der zweite Antrag geht dahin: „Dieselbe möge aber auch in Berücksichtigung der Verordnung vom 7. November 1831 §.4^, 6 und der Bestimmungen des Gesetzes v. vom 28. Januar 1835 durch Verordnung die Gerichte feststellen, vor welchen Streitigkeiten inEhesachen der Neu-Ka- tholiken zur Entscheidung zu bringen sind." Bürgermeister Wehner: Es ist den Herren erinnerlich, wie ich bereits schon einmal bemerkt habe, daß die Staatsre-
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