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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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beten. Er hat ihn bereits erhalten, was ich der Kammer nach träglich anzuzeigen habe. Ferner wünscht Se. Durchlaucht Fürst Schönburg, vom 14. October bis Ende des Monats sich von hier entfernen zu können. Will die Kammer den Urlaub ertheilen?—Einstimmig Ja. Präsident v. Carlo witz: Endlich bittet Herr Decan Ditt- rich ebenfalls swegen dringender Amtsgeschafte um Urlaub auf 8 Tage, vom 13. bis 19. October. Genehmigt die Kammer den Urlaub? — Einstimmig Ja. Präsidentv. Carlowitz: Es ist so eben an mich eine Zu schrift eingegangen, zufolge deren denjenigen Mitgliedern der Kammer, welche an den Freskomalereien im königl. Schlosse Interesse nehmen, die Möglichkeit einer genauem Besichtigung dieser Malereien gewährt wird. Es soll nur Tag und Stunde angegeben werden, und es wird dann die gemeinschaftliche Be sichtigung eintreten' können. Ich habe zuvörderst für nothwen- dig gehalten, mich mit dem Präsidenten der zweiten Kammer, an welchen eine gleiche Einladung ergangensist, zu vernehmen, und behalte mir vor, wenn ich mit ihm mich über die nächste Sitzung besprochen haben werde, der Kammer durch Karten oder Circular die Einladung zugehen zu lassen. Für den Grafen Solms- Wildenfels hat sich als Abgeordneter Graf zur Lippe aufDober- schütz in der Lausitz -angemeldet. Seine Legitimation ist von dem Direktorium genügend befunden worden und es steht dem nichts entgegen, daß er sofort in die Kammer eingesührt werden kann. Ich werde also jetzt mit dessen Verpflichtung verfahren. (Grafzur Lippe wird in den Saal eingesührt.) Präsident v. Carlowitz: Als neu eintretendes Mitglied dieser Versammlung haben Sie den in der Verfassungsurkunde tz. 82 vorgeschriebenen Eid zu leisten. (Der Eid wird verlesen.) Präsident v. Carlowitz: Ich ersuche Sie nun, diesen Eid dem Herrn Secretair Wort für Wort nachzusprechen, und gebe mich der Hoffnung hin, daß Sie sich denselben fortwährend vergegenwärtigen werden. (Grafzur Lippe leistet den vorgeschriebenen Eid.) Präsident v. Carlowitz: Ehe ich Sie ersuche, Ihren Platz einzunehmen, habe ich Ihnen, nach Vorschrift der Landtagsord nung, ein Exemplar der Verfassungsurkunde und der Landtags ordnung auszuhändigen.—Wir können nun aufden Gegenstand der heutigenTagesordnung übergehen, auf den Vortrag des Berichts der zweiten Deputation über das Allerhöchste Decret, den Zustand des Domaijnenfonds in den Jahren1842, 1843,1844und die während dieser Zeitstattgefun denen Veränderungen mit dem Staatsgute betr. Ich ersuche den Herrn Referenten, den Referentenstuhl einzu nehmen. Referent Bürgermeister Hübler: Das Allerhöchste Decret, den Zustand des Domainenfonds in den Jahren 1842, 1843 I. 12. und 1844, ingleichen die in dieser Zeit stattgefundenen Verän derungen mit dem Staatsgute betr., lautet wie folgt: Se. Königl. Majestät lassen den getreuen Standen in der Anfuge unter 0. eine an die frühem ähnlichen Mitthei lungen sich anschließende summarische Uebersicht der Einnahme und Ausgabe des unter einem besondern Capitel der Haupt- staatscaffenrechnung bestehenden Domainenfonds in den Jahren 1842,1843 und 1844 mit dem Eröffnen zugehen, daß im Laufe der Finanzperiode 18HZ- eine Veräußerung von Staatsgrund stücken, wozu verfassungsmäßig es der ständischen Zustimmung bedürfen würde, nicht beabsichtigt wird. Wegen der während des erstgedachten Zeitraums stattgefun denen, als wirkliche Veränderungen mit dem Staatsgute anzu sehenden, siscalischen Erwerbungen und Veräußerungenwerden ausführlichere tabellarische Nachweisungen den betreffenden stän dischen Deputationen unmittelbar vorgelegt werden. Allerh öchstdieselben verbleiben dm getreuen Ständen in Huld und Gnade jederzeit wohl bekgethan. Dresden, am 14. September 1845. Friedrich August. (1-.8.) Heinrich Anton v. Zeschau. Die Deputation hat Ihnen darüber folgenden Bericht erstattet: In dem vorliegenden, au die erste Kammer gelangten und der unterzeichneten Deputation zur Prüfung überwiesenen Aller höchsten Decrete, dessen Beilage unter v. der frühem, ähnlichen Uebersicht auf die Jahre 1839 bis 1841 genau sich anschließt, vergl. Landt.-Act. v. I. IM, i. Mth. I. Bd. S. 321, werden von der Staatsregierung fernerwekte Nachweisungen über den Zustand des Domainenfonds in den Jahren 1842,1843 und 1844 Und die beim Staatsgute vorgegangenen Verände rungen ertheilt, zugleich aber in den, der Deputation zugekom menen ausführlichen Beilagen unter 8. und 6. die einzelnen Veränderungen, unter Entwickelung der Gründe dafür, speciell nachgewiesen. Wegen ihres bedeutenden Umfanges sind diese Beilagen dem Drucke nicht übergeben worden, sie liegen indeß, wie dies bei frühem Landtagen geschehen, zur Einsichtnahme in der Canzlei aus und hat die Deputation, auf Grund deren sorg fältiger Prüfung, Folgendes darüber zu berichten. Zunächst fanden sich bei Vergleichung der Specialübersich ten 8. 6. mit der Decretsbeilage unter v. in dem Zifferwerke der letztem Seite 114 und 115 mehrere Unrichtigkeiten vor, die, wenn sie auch auf die Seite 114 unter 6 angegebene Bestands summe ohne Einfluß waren, doch der Berichtigung bedurften. Es gab dies nach genommener Rücksprache mit dem Königlichen Herrn Commifsar, demselben Veranlassung, der Deputation an der Stelle der Decretsbeilage 0. die dem gegenwärtigen Be richte beigefügte, verbesserte summarische Uebersicht des Do mainenfonds auf die Jahre 1842 bis 1844 unter v.* mitzu- theilen, auf welche nunmehr ausschließlich Bezug zu nehmen sein wird. Noch ist im Allgemeinen zu bemerken, daß Seiten der Staatsregierung von der ihr am letzten Landtage, in der Vor aussetzung eines für die Staatskasse dadurch zu erzielenden wirk lichen Vortheils ertheilten Ermächtigung der Veräußerung des 1*
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