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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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von diesen Personen unmittelbar erhoben werden möchten." Bon der jenseitigen Kammer ist jedoch aus den Seite 635 des vorliegenden Berichts entwickelten Gründen dieser Antrag ein stimmig abgeworfen und die Nothwendigkeit der Fortdauer -er fraglichen Verpflichtung der Dienstherrschaften, Fabrikherren und Arbeitsmeister zur Einziehung und Ablieferung der Steuerbeträge ihres Gesindes, ihrer Fabrikarbeiter und Handwerksgehülfen anerkanntworden; sie hat, um recht klar hervorzuheben, daß hier bei den Dienstherrschaften, Handwerksmeistern und Fabrikherren irgend eine Verlags- oder gar Vertretungsverbindlichkeit nicht obliege, einen Zusatz zu §. 61 in folgender Fassung beschlossen: „Es haben die Dienstherrschaften den von ihren Dienstboten, Handwerksmeister den von ihren Gesellen, Fabrikherren den von ihreninderFabrik fortwährend beschäftigten Fabrikarbeitern, und andere Gewerbtrekbende den von ihren Gehülfen zu entrichtenden Steuerbetrag mit einzuziehen und bei der Ablieferung die etwaigen Restanten anzuzeigen, rücksichtlich welcher dann eine directe Ein ziehung der Steuerbeträge durch die Steuerbehörde stattsindet." Ihre Deputation, mit jenseitiger Kammer ganz einverstanden, kann aus den in ihrem früher» Berichte bereits für die Nütz lichkeit der Beibehaltung der hier fraglichen Bestimmung ange führten Gründen Ihnen nur die Annahme dieses Zusatzes und die Aufgabe des diesseits beschlossenen Antrags in die Schrift empfehlen. Präsident v. Carlowitz: Es ist also von der jenseitigen Kammer gewissermaaßen ein Mittelweg eingeschlagen worden, indem man sich dort für die Fassung entschieden hat, die S. 635 des jenseitigen Berichts gegeben und in denWorten enthaltenist: „Es haben die Dienstherrschaften den von ihren Dienstboten, Handwerksmeister den von ihren Gesellen, Fabrikherren den von ihren in der Fabrik fortwährend beschäftigten Fabrikarbeitern, und andere Gewerbtreibende den von ihren Gehülfen zu entrichtenden Steuerbetrag mit einzuziehen und bei der Ablieferung die etwaigen Restanten anzuzeigen, rücksichtlich welcher dann eine direkte Ein ziehung der Steuerbeträge durch die Steuerbehörde stattsindet." Ich frage die Kammer: ob sie unter Aufgabe ihres Antrags in die Schrift diese Fassung annehmen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Damit wäre dieser Gegenstand heendigt. Königl. Commissar v. Ehren stein: Nachdem durch die heutigen Beschlüsse dex geehrten Kammer die letzten Differenz punkte, welche noch in Bezug auf das Gewerb- und Personal- steuergcsetz bestanden, ihre Erledigung gefunden haben, so be absichtigt die Negierung, das Gesetz auch noch vor Eingang der ständischen Schrift zu erlassen. Das Ministerium setzt hier bei das Einverständniß der geehrten Kammer voraus, und wird auch in der jenseitigen Kammer eine ähnliche Erklärung ab geben. Präsident v. Carlowitz: Die ständische Schrift wird von der jenseitigen Kammer zu entwerfen sein, an welche derProto- collextract zurückzugelangen haben wird. Es folgt nun der zweite Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung, der Vor trag des Berichts der vierten Deputation über die Petition der' Stadt Frankenberg in Bezug auf ihr Ephorkeverhaltniß. Referent Bürgermeister Gottschald: Es ist dies der jenige Bericht, nach dessen Verlesung sich die Kammer darüber zu entschließen haben wird, ob sie die sofortige Berathung dar über eintreten lassen wolle, oder ob sie für nöthkg erachten wird, daß dieser Bericht erst zum Drucke befördert werde. Der Bericht lautet: Schon beim vorigen Landtage haben sich der Stadtrath und die Stadtverordneten zu Frankenberg und mit diesen zugleich die Vorstände der Gemeinden Gunnersdorf, Sachsenburg, Jrbers- dorf und Schönborn an die Ständevcrsammlung gewendet mit einer Beschwerde darüber: „daß die Staatsregierung die Maaßregel beabsichtige, die Parochien Frankenberg mit Sachsenburg der Ephorie Chemnitz zu entnehmen und der neubegründelen zu Waldheim zu überweisen. Diese Beschwerde war zunächst an die zweite Kammer ge richtet und nahm die Verwendung der Ständeversammlung da hin in Anspruch: „daß die genanntenParochienbeider ChemnitzerEphorie beibehalten werden möchten. " In Folge des Gutachtens der dritten Deputation der zwei ten Kammer, an welche diese Eingabe auf Bevorwortung eines Mitgliedes derselben zur Berichterstattung überwiesen worden, entschied sich jedoch die zweite Kammer gegen nur ei ne Stimme dahin: diese Petition auf sich beruhen zu lassen. vkr. Landtagsacten m. 1. S. 350 flg. Landtagsmitcheilungen ll. 42. S. 873. Als hierauf diese Eingabe mit noch drei andern, dieser ver wandten, an die erste Kammer gelangte, ward sie hier als Pe tition betrachtet, der bestehenden Praxis der Kammer gemäß acht Tage lang ausgelegt und, weil kein Mitglied sich deren Be vorwortung unterzogen, auf Beschluß der Kammer beigelegt. eir. Landtagsacten II. 1. S. 289 Landtagsmittheilungen S. 888. In der vorliegenden, der unterzeichneten Deputation über wiesenen und an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerich teten Eingabe erneuert der Stadtrath zu Frankenberg, und zwar diesmal allein, jene Beschwerde mit der Bitte: „die Ständeversammlung wolle sich bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, daß die Parochie Frankenberg der Chemnitzer Ephorie wieder zugewie sen werde." Zur Unterstützung derselben wir- hervorgehoben: 1) daß Frankenberg Chemnitz eine Meile naher liege, als Waldheim, 2) daß die Verbindung Frankenbergs mit Chemnitz in An ¬ sehung des Postverkehrs eine directe sei, wie sie mit Waldheim nicht bestände, eine Verkehrsverbindung zwischen Frankenberg und Chemnitz täglich bestehe, während zwischen Frankenberg und Waldheim gar keine vorhanden sei; ' , 3) daß diese Verhältnisse mit Rücksicht auf Geistliche, Leh rer und Betheiligte höchst beschwerlich wären, besonders da eine Reise nach Chemnitz, bequem für Jedermann, nur einen Tag erfordere, während die Reise nach Waldheim und zurück von
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